• 21. Februar 2025

Seit heute Gewissheit: Bundesgerichthof verurteilt Ukrainer zum Tode

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Feb. 20, 2025

Tatsächlich muss man es exakt so nennen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein Urteil des Oberlandesgericht Dresden (OLG) bestätigt hat, wonach ein wehrfähiger Ukrainer an sein Heimatland ausgeliefert werden kann, obwohl der Mann aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert hatte. Im Prinzip ein Grundsatzurteil für 200.000 weiterer Fälle.

Laut BGH sei die Kriegsdienstverweigerung kein Auslieferungshindernis, wenn der betreffende Staat völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und der Betroffene deshalb mit der Einziehung zum Militärdienst rechnen muss (AZ: 4 Ars 11/24).

Das mag theoretisch sogar asylrechtlich vertretbar sein, aber gleichzeitig spielt die grün-rote Bundesregierung eine wesentliche Rolle darin, immer noch mehr Waffen in die Ukraine zu liefern und seit Jahren einen Verhandlungsfrieden aktiv zu behindern. Auch die Ampel-Regierung hat auf einen Sieg über Putin-Russland gesetzt. Dafür sind bislang hunderttausende junge Männer auf beiden Seiten gestorben. Das ist die unmittelbare deutsche Verantwortung!

Gilt das auch für russische Wehrpflichtige? Schiebt man russische junge Männer auch nach Russland ab, um von dort aus gegen die Ukraine zu kämpfen? Oder zur Verdeutlichung maximal zugespitzt: Haben von den Nazis nicht besetzte Staaten wehrpflichtige Deutsche nach Hitlerdeutschland abgeschoben, anstatt ihnen Asyl zu gewähren? Gibt es einen gerechten Krieg, der faktisch Todesurteile rechtfertigt?

Das BGH stellt fest: Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gilt nicht uneingeschränkt. Das Grundgesetz und auch die Europäische Menschenrechtskonvention stünden einer Auslieferung nicht entgegen.

Deutsche Juristen, die wohl eher ihre Keller zumauern, als dort einen dieser todgeweihten Ukrainer zu verstecken.

Zwischen Todesurteil und grünen Öko-Sandalen: Beinahe zeitgleich hat das BGH noch ein weiteres Urteil gefällt: „Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen“.

Verkürzt zusammengefasst hat das BGH sein Urteil auch damit begründet, dass im Falle eines Angriffs gegen Deutschland das Recht auf Wehrdienstverweigerung über eine massive Verkürzung des Grundrechtsschutzes eingeschränkt sei.

Das BGH schreibt dazu in seinem Urteil:

„Dabei erscheinen sogar weitergehende verfassungsimmanente Einschränkungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts bis hin zu dessen Aussetzung in existenziellen Krisen des Staates prinzipiell nicht undenkbar.“

„An diesen Maßstäben gemessen, steht die im ersuchenden Staat drohende sanktionsbewehrte Heranziehung eines Verfolgten zum Kriegsdienst mit der Waffe, den dieser aus Gewissensgründen ablehnt, seiner Auslieferung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn sein um Auslieferung ersuchendes Heimatland völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und ein Recht zur Kriegsdienstverweigerung deshalb nicht gewährleistet.“

Es käme nach den im Auslieferungsverkehr geltenden Maßstäben auf Abweichungen beider (Red.: deutsche und ukrainische) Rechtsordnungen im Einzelnen nicht an. Es bräuchte zur Beantwortung der Vorlegungsfrage auch nicht geklärt werden, unter welchen außerordentlichen Umständen im Einzelnen und mit welchen möglicherweise auch dann noch gebotenen Abstufungen solche Einschränkungen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland allein denkbar sein könnten, so das BGH weiter.

Der betroffene Ukrainer, welcher im Mittelpunkt des Verfahrens steht und jetzt ausgeliefert wird, wird weiter in Haft gehalten. Diese „Abschiebehaft“ wird für ihn faktisch zur Todeszelle, während hunderttausende illegale und ausreisepflichtige syrische und afghanische Zuwanderer sich in Deutschland frei bewegen können, weil eine grün-rote Bundesregierung es konsequent verweigert, entsprechende Haftplätze zu schaffen.

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Aber für Kanonenfutter würden diese grünen Henker wohl noch ihre Keller als Haftplätze zur Verfügung stellen.

Parallel eröffnet die Ukraine gemeinsam mit der Bundesregierung Behörden in Deutschland, die auch in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen jeden einzelnen Wehrpflichtigen die Pistole auf die Brust setzen. Ministerin Faeser verdingt sich als Feldjäger und Henker in Personalunion.

Seitenlang argumentiert das BGH, warum es in Ordnung sei, einen jungen Mann aus der Ukraine von Deutschland aus an die Front in den sicheren Tod zu schicken. Oder zu deportieren. Denn wie anders soll man es nennen, wenn am Ende einer zwangsweise angeordneten Reise der fast sichere Tod wartet?

Im Wortlaut der deutschen Juristen:

„Lässt sich nach dem Vorstehenden weder dem Grundgesetz noch der Europäischen Menschenrechtskonvention oder dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte eine uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Kriegsdienstverweigerungsrechts auch im Verteidigungsfall entnehmen, ist es der Bundesrepublik Deutschland nach den eingangs genannten Maßstäben verwehrt, die kriegsbedingte Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts im ersuchenden Staat als unüberwindbares Auslieferungshindernis zu betrachten.“

Eine ganze Reihe von prominenten Vertretern auch der Neuen Medien befürworten diese Auslieferung in den Tod. Sie alle kann nur Verachtung treffen. Wenn rechts oder liberal-konservativ oder was auch immer bedeutet, dass man blutrünstig und mit gefrorenem Herzen durch die Welt läuft, dann kann nur vollumfängliche Verachtung die Antwort auch für diese Kollegen sein.

Das BGH unterlässt es nicht einmal, „moralisch“ zu argumentieren.

„Der in der Sanktionierung einer alternativlosen Heranziehung zum Wehrdienst von ihm nunmehr angenommene Eingriff in die Gewissensfreiheit ist aber der Rechtfertigung nach Art. 9 Abs. 2 EMRK zugänglich. Die Gewährleistung kann mithin Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“

Jetzt und heute ist es Zeit, wieder Menschen im Keller zu verstecken. Wer Mensch ist, begibt sich in Gefahr, sich als Mensch zu erkennen zu geben.

Persönlicher Nachtrag: Meine Frau sagte gerade zu mir, ich solle mich doch nicht so furchtbar aufregen. Jetzt frage ich Sie: Worüber soll ich mich sonst aufregen, wenn nicht darüber, dass hier Menschen deportiert und in den Tod geschickt werden?

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Author:
Alexander Wallasch

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