Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Freier Mitarbeiter gründet GmbH:
Eine beliebte Lösung in der Praxis, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, ist die Gründung einer GmbH durch den Auftragnehmer. Indem die GmbH anstelle des freien Mitarbeiters für den Auftraggeber tätig wird, soll das Problem der Scheinselbstständigkeit vermieden werden.
GmbH schützt nicht immer vor Scheinselbstständigkeit:
Mit einer solchen Konstruktion umgehen die Beteiligten allerdings oftmals die gesetzlichen Vorschriften. Die Sozialgerichte werden meistens wenig begeistert sein, wenn sie es mit solchen Versuchen zu tun bekommen. Einer genauen Prüfung werden vor allem Modelle mit einer Ein-Mann-GmbH unterzogen werden, bei der nennenswert keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt werden und die dann auch nur für einen Auftraggeber tätig wird. Erfolgte die Gründung einzig zum Zweck der Umgehung und Verschleierung des eigentlichen Auftraggebers, werden zudem auch Arbeitsgerichte skeptisch reagieren. Wenn etwa der Mitarbeiter der GmbH ausschließlich bei dem Auftraggeber und für diesen tätig wird, begründet sich mit diesem schon ein Arbeitsverhältnis wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung.
Umgehungsversuche bei Scheinselbstständigkeit nicht ratsam:
Von Umgehungsversuchen kann daher letztlich nur abgeraten werden. Auch wenn die Rechtslage unklar ist und daher ein gewisser Spielraum für die Beteiligten besteht, rächen sich entsprechende Konstruktionen bei einer Prüfung häufig trotzdem. In der Praxis schleichen sich im Laufe der Zeit häufig Veränderungen ein, die das Ganze dann in Richtung Scheinselbstständigkeit (Arbeitsverhältnis) kippen lassen. Auch Vertragsverhältnisse, die jahrelang gut gelaufen sind und verschiedenen Prüfungen standgehalten haben, sind nicht sicher. Das gilt schon allein deshalb, weil sich der Inhalt von Vertragsverhältnissen laufend ändern kann.
Fachanwalt Bredereck hilft.
Wir vertreten Arbeitgeber, Auftraggeber, Selbstständige und Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) deutschlandweit in allen Fragen rund um die Scheinselbstständigkeit. Arbeitgeber beraten wir insbesondere im Zusammenhang mit drohenden oder durchgeführten Prüfungen und bei Klagen des freien Mitarbeiters. Freie Mitarbeiter, die eigentlich Arbeitnehmer sind, vertreten wir bei Statusfeststellungsklagen gegen den Arbeitgeber/Auftraggeber. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter 030/40004999 und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich ob und wie wir Sie unterstützen können.
Weiterbildung zum Thema Scheinselbstständigkeit.
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck hält deutschlandweit Vorträge zum Thema Scheinselbstständigkeit, rechtssichere Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen, Vermeidung von Haftungsfallen und zu den möglichen Auswirkungen derzeit geplanter gesetzlicher Neuregelungen.
27.4.2016
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