• 30. Januar 2025

Schuldunfähig: AfD-Messerattentäter muss nicht ins Gefängnis

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Jan. 30, 2025
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Ein 25Jähriger läuft durch die Stadt, reißt gezielt AfD-Plakate ab, sticht dann auf den Mann ein, der auf den Plakaten abgebildet ist. Das Opfer- der AfD-Politiker Heinrich Koch kam laut Partei schwer verletzt in ein Krankenhaus. Im Namen des Volkes stellt ein Gericht die Schuldunfähigkeit des Täters fest.

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Am Tattag riss der 25-jährige Täter zunächst mehrere AfD-Wahlplakate, die im vergangenen Juni zum Europawahlkampf aufgehängt waren, mit dem Cutter-Messer ab, als der 62jährigen AfD-Politiker und Stadtratkandidat Heinrich Koch ihn stellte. Er forderte ihn auf, die Plakate auf den Boden zu legen. Dabei drehte er nachfolgendes Video, so dass die Tat gut dokumentiert war:

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Es kam zum Handgemenge – dann stach der 25-Jährige zu. Koch erlitt Schnittverletzungen an Kopf und Bauch und wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Laut Polizei und Gericht wusste der Täter angeblich nicht, dass sein Opfer AfD-Politiker ist. Kurios: Dessen Bild befand sich auf vielen Wahlplakaten.

Das Landgericht Mannheim hat den 25jährigen Messerstecher für schuldunfähig erklärt. Statt Gefängnis ordneten die Richter die Unterbringung in der Psychiatrie an. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters sei kein politisches Motiv erkennbar. Der Täter leide unter einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen, daher schuldunfähig.

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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