• 8. Mai 2025

Schlapphut und Büßerhemd: Verfassungsschutz muss AfD-Einstufung vorläufig zurücknehmen

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Mai 8, 2025
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Christian Conrad, Partner der Kanzlei Höcker, meldete heute um 12:09 Uhr:

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„++EIL++ #Verfassungsschutz nimmt Hochstufung zurück: Das
@BfV_Bund hat soeben gegenüber dem Verwaltungsgericht in #Köln mittels der angeforderten Stillhaltezusage erklärt, dass es die
@AfD vorerst nicht mehr als gesichert extremistische Bestrebung einstuft:“

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Im Ausschnitt des Schreibens des VS heißt es dazu im Wortlaut:

„Ungeachtet der deshalb gerechtfertigten Neubewertung der AfD erklärt das BfV ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dass es um der beschließenden Kammer eine sachgemäße summarische Prüfung im Eilverfahren VG Köln
13 L 119/25 zu ermöglichen, die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren vorläufig aussetzen und die AfD einstweilen weiterhin lediglich als Verdachtsfall beobachten und behandeln wird.
 
Die Antragsgegnerin wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen bezeichnen.
Das BfV wird außerdem bis zur Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren die am 2. 05. 2025 veröffentliche Pressemitteilung zur AfD von der Webseite des BfV entfernen. Im Auftrag.“

RA Dirk Schmitz kommentiert für Alexander-Wallasch.de:

„Der Hinweis des Gerichts und die Zustimmung des Verfassungsschutzes ist ein starkes Judiz dafür, dass das Verwaltungsgericht in Köln erhebliche Rechtsprobleme in der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht.“
 

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Author:
Alexander Wallasch

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