Für die Berliner Feuerwehr könnte der staatliche Corona-Impfzwang millionenschwere Schadenersatzzahlungen nach sich ziehen – wenn auch nur aus Datenschutzgründen, nicht wegen der Impfungen als solchen. Mit der am 10. Dezember 2021 vom Bundestag verabschiedeten und am 15. März 2022 in Kraft getretenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht, wurde Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen ein Impfzwang aufgebürdet, bei dessen Nichtbefolgung ihnen der Arbeitsplatzverlust drohte Dieser erstreckte sich auch auf die Feuerwehr. Bis zum 15. März 2022 musste eine „vollständige Impfung“ nachgewiesen werden.
Von den über 5.500 Beschäftigten der Berliner Feuerwehr wurden etwa 1.300 Angestellte und Beamte dem Gesundheitsamt Mitte gemeldet, weil sie sich der Impfung widersetzt hatten oder Angaben über ihren Impfstatus verweigerten, obwohl ihnen Ende 2021 die Entlassung angedroht worden war. Um die unbotmäßigen Mitarbeiter dem Gesundheitsamt zu melden, wurde ein Meldebogen verwendet, auf dem bei jedem einzelnen Impfverweigerer bei der Frage: „Hat diese Person direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen?“ einfach pauschal die Antwort „ja“ angekreuzt wurde. Allerdings war etwa ein Drittel der betroffenen Mitarbeiter in der Verwaltung, den Werkstätten, der Leitstelle, der Notrufannahme oder der Kosteneinziehung tätig und hatte weder Kontakt zu „vulnerablen“ Gruppen noch zu Feuerwehrleuten, die ihrerseits Kontakt zu solchen Personen hatten.
Akteneinsicht erst nach Drohung Anwalt
Einer der betroffenen Beamten forderte bereits im April 2022 Auskunft darüber, welche Angaben über ihn dem Gesundheitsamt gemeldet worden waren. Dies wurde ihm jedoch unter dem Vorwand verweigert, es gebe keine Kopien der Meldeformulare. Ein Kollege hatte zum gleichen Zeitpunkt jedoch sein ausgefülltes Meldeformular erhalten. Erst die Drohung mit einem Anwalt verschaffte ihm endlich Akteneinsicht. Wegen des offensichtlich absichtlich falsch gesetzten Häkchens klagte er dann beim Verwaltungsgericht gegen die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die keinen Verstoß gegen den Datenschutz erkennen konnte, wollte oder durfte.
In der Klage führt er an, in dem Meldebogen sei wahrheitswidrig angegeben worden, dass er in direkten Kontakt mit vulnerablen Gruppen stehe, obwohl er seine Tätigkeit ausschließlich im Büro verrichte und keine Berührungspunkte mit dem Rettungsdienst habe. Durch die Verarbeitung unrichtiger personenbezogener Daten und die Auskunftsverweigerung habe die Berliner Feuerwehr gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Bei der Verhandlung in der vergangenen Woche erklärte der Richter, dass die Antwort der Datenschutzbeauftragten vom August 2022 zu korrigieren sein dürfte und die richtige Antwort im Meldebogen „nein“ gewesen wäre. Der Vertreter der Datenschutzbeauftragten sah sich zu dem Eingeständnis gezwungen, dass die Antwort „ja“ tatsächlich ein Verstoß gegen Artikel 5 DSGVO sei. Die Frage hätte mit „nein“ beantwortet werden müssen. Auch die unvollständige Auskunft, die der Feuerwehrmann von seiner eigenen Behörde bekam, sei ein Verstoß gegen die DSGVO. Damit erklärten beide Seiten den Rechtsstreit für erledigt.
Angst vor Arbeitsplatzverlust und Schlafstörungen
Warum bei allen gemeldeten Mitarbeitern pauschal „ja“ angekreuzt wurde, hat die Feuerwehr bis heute nicht beantwortet. Der Feuerwehrmann lässt den Fall aber nicht auf sich beruhen und bereitet eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen seine Behörde vor, durch die er sich diskriminiert fühlt, weil er unter Angst vor Arbeitsplatzverlust und Schlafstörungen gelitten habe. Auch mehrere seiner Kollegen bereiten offenbar ähnliche Klagen vor. „Es ist unerträglich, wie unsere vermeintliche Zivilisation miteinander umgegangen ist. Und daher sah ich mich in der Pflicht, mich dahingehend zu solidarisieren und zu schauen, wie und in welcher Form Behörden auf ihre Mitarbeiter noch einwirken“, kritisierte Manuel Barth von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft, der ebenfalls dem Gesundheitsamt gemeldet worden war, weil er sich geweigert hatte, seinen Impfstatus offenzulegen.
Erfolgreiche Schadenersatzklagen können 2.500 bis 5.000 Euro bringen. Wenn sich also möglichst viele geschädigte Feuerwehrleute zur Wehr setzen, könnten massive Kosten auf die Berliner Feuerwehr zukommen. Überdies könnte dies landesweit Schule machen und andere Geschädigte dazu ermutigen, ebenfalls dagegen zu klagen, dass falsche Angaben an die Behörden gemeldet wurden. Auf diese Weise könnte sich zumindest einige Opfer des Impfwahns doch noch etwas späte Gerechtigkeit verschaffen, auch wenn das Verbrechen der Impfungen selbst noch immer ungesühnt ist. (TPL)
Zur Quelle wechseln
Author: Kurschatten
Journalistenwatch