• 23. Dezember 2024

Safetec GmbH stellt Funktion des Krankenhaushygieniker für die ambulante medizinische Versorgung bereit

BySafetec GmbH

Jan 5, 2017
Seit dem 01.01.2017 müssen Einrichtungen für ambulantes Operieren (Chirurgen, Anästhesisten, Gynäkologen, Orthopäden, Hautärzte) sich von einem Krankenhaushygieniker nach dem Infektionsschutzgesetz und der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) beraten lassen. Sie müssen ihren Praxisbetrieb dem Gesundheitsamt anmelden. Safetec GmbH übernimmt weiterhin die Funktion des Krankenhaushygienikers im Freistaat Bayern.
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