Welch einen ungeheuren Aufwand und inquisitorischen Eifer der deutsche Staat bei der Verfolgung von Meinungsverbrechen an den Tag legt, zeigt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den Forstingenieur Christof Pfaff. Diesem wird Volksverhetzung vorgeworfen, weil er in einer E-Mail vom 21. Juli 2023, die er an mehrere Behörden verschickte und darüber hinaus „an einen nicht überschaubaren Empfängerkreis“, unter dem Betreff: „Freiheit statt Zwang“, folgendes geschrieben hatte: „Corona-Lügen, Gender-Lügen, Klima-Lügen Multikulti-Lügen. Die linksgrün antideutschen Altparteien errichten einen Zwangsstaat. Zu Toleranz (Duldsamkeit) abgerichtete Untertanen fügen sich. Freie deutsche Bürger wehren sich. In jedem zivilisierten Land genießen Einheimische Vorrang. Nur der von den linksgrün antideutschen Altparteien (von den Mauermördern bis zur Merkelbande-Union) gewallte antideutsche Gesinnungszwangsstaat zwingt den Einheimischen, also dem deutschen Volk, eine aggressive Ansiedelung von zig Millionen kulturfremden Orientalen und Afrikanern auf. Wie viele bestialische Messermorde braucht es eigentlich noch, um sich von den von ihrem eigenen dämlichen Schuld- und Sühnekult psychisch krank gewordenen Deutschenhass-Altparteien abzuwenden? Mit Abwahl, Gefolgschaftsverweigerung und friedlichem Protest verteidigen wir unser Land, das Recht und die Freiheit unseres Deutschen Volkes und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.“
Das Amtsgericht Ottweiler hatte den Fall im April 2024 zunächst abgewiesen, wogegen die Saarbrücker Staatsanwaltschaft jedoch Beschwerde einlegte. Die Begründung lautete, Pfaff habe die „kulturfremden Orientalen und Afrikaner“ in eine Verbindung zu „bestialischen Messermorden“ gesetzt und zum Hass gegen diese Gruppen aufgestachelt. Hierunter sei „eine auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer feindseligen Handlung zu verstehen“.
Verurteilung blieb zum Glück wegen Behördenschlamperei aus – Kosten trägt der Steuerzahler
Pfaff würde diesen Gruppen „bewusst wahrheitswidrig“ „Messermorde“ unterstellen. Dieses Ansinnen werde durch die Verwendung des Wortes „bestialisch“ noch untermauert. Aufgrund der “Streuweite” und dem Umstand, dass es sich lebensnah um Funktionspostfächer handele, auf die eine Vielzahl an Mitarbeitern Zugriff hätten, sei auch die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens gegeben. Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit sei hingegen „bereits nicht eröffnet, da die Äußerungen konkrete Tatsachen darstellen („Messermorde“) und auch nicht der Bildung einer entsprechenden Meinung dienen“. Zudem sei auch „ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich einer Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegeben“ – und zwar wegen Pfaffs Kritik an den Parteien, die ebenfalls von dem Begriff der „verfassungsmäßigen Ordnung“ erfasst seien.
Da Pfaff schon mehrmals heftige Kritik am deutschen Staat und den Parteien geübt hatte, wird er in den Akten der Behörden als „Vielschreiber“ bezeichnet. 2023 war bereits geprüft worden, ob er der „Reichsbürger- und Selbstverwalterszene“ zuzuordnen sei. Wenn er sich im Haus seiner Eltern aufhielt, ist von „Unterschlupf gewähren“ die Rede. Zudem wird er als „politisch motivierter Straftäter – PMK rechts“ erfasst, obwohl keine entsprechende Verurteilung vorliegt. Die blieb auch im vorliegenden Fall aus, weil die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Ottweiler nicht fristgerecht einlegte. Der Aufwand und die Kosten, die für die Ermittlungen in solchen Bagatellfällen von Behörden in mehreren Bundesländern durchgeführt worden, ohne eine Verurteilung zu erreichen, dass dieser Staat nicht mehr vornehmlich damit beschäftigt ist, seine Bürger zu schützen, sondern die neue Form der Majestätsbeleidigung zu ahnden. (TPL)
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Author: Kurschatten
Journalistenwatch