• 20. September 2024

Reimann zum Notfallgesetz: Guter Reformaufschlag, aber Rettungsdienst mit bedenken

ByJörg

Jul 17, 2024

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann wie folgt zum NotfallGesetz (NotfallG):

„Es ist sinnvoll und richtig, dass die Ampel das Problem der chronisch überlasteten Notaufnahmen in Deutschland angehen will. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur besseren Erreichbarkeit in der Akutversorgung und einen wichtigen Schritt zur notwendigen Ambulantisierung. Gleichzeitig begegnet sie Ängsten in der Bevölkerung, dass medizinische Hilfe im Notfall nicht mehr so einfach erreichbar ist.

Die wichtigsten Hebel dafür sind die neuen Akutleitstellen sowie die vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern.

Damit Patientinnen und Patienten künftig einen strukturierten und geregelten Zugang in Akut- und Notfällen erhalten, darf die Reform außerdem nicht losgelöst von den weiteren Reformgesetzen betrachtet werden. Vor allem die Krankenhausreform (KHVVG) ist hier entscheidend, damit die Ambulantisierung auch gelingt.

Auch die ambulante Versorgung muss fit gemacht werden für die Aufgabenwahrnehmung in der Akutversorgung. Deshalb müssen knappe Personalressourcen sinnvoll eingesetzt, die Versorgungsaufträge verbindlich definiert und strikt am Bedarf ausgerichtet werden. Die im Gesundes-Herz-Gesetz gleichzeitig vorgesehene Ausweitung von medizinisch fragwürdigen Checkup-Untersuchungen und Disease Management-Programmen geht dagegen in die völlig falsche Richtung.

Zudem ist der Rettungsdienst im vorliegenden Entwurf noch nicht ausreichend mit bedacht. Die angekündigte Ergänzung, welche die Rettungsstellen reformiert und auch konzeptionell in die Reform einbindet, muss jetzt zügig folgen.“

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: [email protected]

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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