Berlin (ots)
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
„Es ist gut, dass mit Vorlage des Entwurfs zum Krankenhausreformanpassungsgesetz jetzt mehr Klarheit über die geplanten Anpassungen an der Krankenhausreform herrscht.
Das gilt im positiven Sinne vor allem für die explizite Zusage des Bundes, die Umbaukosten zur Modernisierung der Krankenhäuser zu übernehmen und mit Steuermitteln zu finanzieren.
Begrüßenswert ist aus unserer Sicht auch der Aufschub bei der Umsetzung der Vorhaltekostenfinanzierung. So kann der Webfehler einer weiter bestehenden Fallfixierung noch korrigiert werden. Gebraucht wird ein System für eine bedarfsorientierte Vorhaltefinanzierung, damit Planungsentscheidungen und Finanzierung miteinander verknüpft werden. Die Vertragspartner auf Bundesebene sollten zügig damit beauftragt werden.
Gewissheit gibt es leider aber auch über die Erweiterungsregelungen zu Ausnahmen bei den Vorgaben zur Qualität und Erreichbarkeit. Hier wird das KHVVG mit seinem starken Ansatz für mehr Qualität und Patientenschutz deutlich verwässert, was die Bundesgesundheitsministerin eigentlich ausschließen wollte.
Um sicherzustellen, dass das KHAG nicht doch noch zu einem ‚Krankenhausreform-Aufweichungsgesetz‘ wird, müssen die geplanten Ausnahmeregelungen deutlich eingegrenzt und bezüglich ihrer Effekte auf die Versorgungsqualität evaluiert werden. Sollten Ausnahmen zu unterdurchschnittlicher Ergebnisqualität führen, wären den Versicherten auch längere Anfahrtswege zu Krankenhäusern mit besserer Qualität zuzumuten.“
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