Berlin (ots)
Am Dienstag hat der Deutsche Bundestag mit Zweidrittelmehrheit die Grundgesetzänderungen zu milliardenschweren Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur beschlossen. Heute folgte dazu die notwendige Zustimmung des Bundesrats. Zudem traf die Länderkammer weitere wichtige Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, kommentiert die heutigen Beschlüsse wie folgt:
„Die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat sind wegweisend, weil sie dringend notwendige Investitionen in wichtige Infrastrukturprojekte ermöglichen und die Handlungsfähigkeit des Staates bei der öffentlichen Daseinsvorsorge erhöhen. Die neue Bundesregierung und die Bundesländer haben damit wieder mehr finanzielle Gestaltungsspielräume für die Modernisierung und krisensichere Aufstellung unseres Gemeinwesens. Das schafft Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates und der Demokratie.
Die neuen Gestaltungsspielräume müssen auch für das deutsche Gesundheitswesen genutzt werden. Insbesondere im Krankenhausbereich sind zusätzliche Anstrengungen und Investitionen der öffentlichen Hand notwendig, um den Umbau der Krankenhauslandschaft zu forcieren und die Kliniken moderner aufzustellen. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe der öffentlichen Hand, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insofern wäre die Berücksichtigung dieser Kosten im Sondervermögen aus unserer Sicht sinnvoll und folgerichtig. Die bisher im Rahmen der Krankenhausreform vorgesehene hälftige Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds durch die GKV ist dagegen ungerecht und verfassungswidrig. Denn sie würde nur die GKV-Versicherten mit immensen Kosten in beitragssatzrelevanter Höhe belasten, während Privatversicherte und weitere Kostenträger wie die Unfallversicherung bei der Finanzierung außen vor bleiben würden.
Ein wichtiges Signal für das Arbeitsprogramm der künftigen Bundesregierung setzt der Bundesrat auch zur Modernisierung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen. Die Länderkammer fordert eine zügige Weiterentwicklung des Finanzausgleiches, um seine Zielgenauigkeit zu verbessern und stärkere Anreize für effiziente Versorgungsangebote der Krankenkassen zu setzen. Insbesondere die Unterdeckung bei vulnerablen Gruppen muss durch die Berücksichtigung sozioökonomischer Merkmale im RSA endlich beseitigt werden. Die Vertreter der Länder fordern die schwarz-rote Koalition zeitgleich zu den Koalitionsverhandlungen auf, den Reformstillstand zu beenden. Die Weiterentwicklung des RSA muss daher auf die gesundheitspolitische Agenda.“
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