• 6. August 2025

Reimann: Gesetzgebung macht endlich ernst mit Aufwertung von Pflegeberufen

ByRSS-Feed

Aug. 6, 2025

Berlin (ots)

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes begrüßt die heute im Kabinett beschlossenen Pflegegesetze – mit einer Einschränkung:

„Seit Jahren reden wir über die Kompetenzaufwertung und -erweiterung von Pflegefachpersonen. Die jetzige Gesetzgebung zur Pflege macht endlich ernst damit! Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass die Rolle von Pflegefachpersonen insgesamt gestärkt wird, nicht nur in den Pflegeeinrichtungen, sondern auch in den Arztpraxen. Die von der schwarz-roten Koalition angestrebte Primärversorgung hat nur eine Chance, wenn die Ersteinschätzungs- und Lotsenfunktion personell breiter aufgestellt und praktiziert wird, also teambasiert, kooperativ und interdisziplinär. Das heißt, auch Pflegefachpersonen in der Primärversorgung eine Schlüsselrolle zu übertragen.

Auch die strukturellen Ansätze, die der Gesetzentwurf enthält, sind wichtig. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass auch die Rolle der Kommunen gestärkt werden soll. Die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunen, insbesondere bei der Sorgestrukturplanung vor Ort, ist ein Schlüsselfaktor zur Verbesserung und Sicherstellung von lokalen Pflegestrukturen. Dabei können die Routinedaten der Kranken- und Pflegekassen sehr nützlich sein.

Positiv hervorzuheben ist auch die geplante Förderung von regionalen Netzwerken, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung versorgt werden können. Dazu passt auch der Akzent für mehr Prävention. Gerade im kommunalen Setting braucht es mehr Angebote zur Gesundheitsförderung.

Die Einrichtung eines Beratungsgremiums zu Erleichterungen bei der Beantragungspraxis von Leistungen der Pflegeversicherung ist im Grundsatz zu begrüßen. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass Ergebnisse fortlaufend veröffentlicht werden und nicht bis Sommer 2030 damit gewartet wird.

Kritisch sehen wir allerdings die vorgesehene weitere Differenzierung des Leistungs- und Vertragsrechts der Pflegeversicherung zur Etablierung von gemeinschaftlichen Wohnformen. Das bisherige Recht in der ambulanten Pflege ermöglicht heute schon vielfältige Wohn- und Pflegeangebote. Nun für eine spezielle Versorgungsform eigene leistungs- und vertragsrechtliche Regelungen einschließlich Qualitätssicherungsinstrumenten zu schaffen und damit einen dritten Sektor in der Sozialen Pflegeversicherung zu eröffnen, ist nicht sachgerecht. Das konterkariert den sinnvollen Ansatz einer sektorenunabhängigen Versorgung und des damit verbundenen einfacheren und flexibleren Leistungsrechts für pflegebedürftige Menschen. Hier sollten die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe abgewartet werden, statt ihnen schon gesetzgeberisch vorzugreifen.“

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: [email protected]

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

Zur Quelle wechseln
Author:

Teile den Beitrag mit Freunden