• 20. Januar 2025

Referentenentwurf Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz: „Rechtlich unsauber und ethisch problematisch“

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Jan. 20, 2025

Bad Wildungen (ots)

Als rechtlich unsauber und ethisch problematisch kritisiert das rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk den Referentenentwurf zum Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz. Wie Hermann Hubing, Geschäftsführer von Bestatterrheinland-pfalz, dem Landesinnungsverband für das rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf mitteilte, anerkenne sein Verband durchaus die Notwendigkeit, auch das Bestattungsrecht an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen – mit dem vorliegenden Entwurf, der gem. Minister Clemens Hoch das „modernste Bestattungsrecht“ manifestieren solle, habe die Rheinland-Pfälzische Landesregierung jedoch weit über das Ziel hinausgeschossen.

Während beispielsweise die Ermöglichung von Bestattungen auch für Föten unter 500 Gramm auf ungeteilte Zustimmung seines Verbandes stoße und auch die geplanten Veränderungen hinsichtlich einer Professionalisierung der Leichenschau positiv bewertet werden, stoßen vor allem die politisch beabsichtigten Abschaffungen von Sarg- und Friedhofszwang auf energischen Widerstand der Bestatter. Der Verzicht auf den Sargzwang aus religiösen und weltanschaulichen Gründen sei als Ausnahmetatbestand durchaus richtig – ein genereller Verzicht auf dieses für das deutsche Bestattungsrecht konstitutive Element jedoch nicht akzeptabel. Hier – wie auch bei der zweiten „heiligen Kuh“ des Bestattungsrechts, des Friedhofszwangs – verbiete sich ein Alleingang eines Bundeslandes.

Sicherlich sei zu konzedieren, dass es gerade in grenznahen Gebieten Umgehungsmöglichkeiten gebe; diese jedoch als Argument für die generelle Abschaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes zu verwenden, sei abzulehnen. Bei einer Kodifizierung der Abschaffung von Sarg- und Friedhofszwang sei zu befürchten, dass in Zukunft Entscheidungen über Bestattungsarten primär aus finanziellen Erwägungen betroffen werden und die postmortale Menschenwürde weitgehend außer Acht gelassen werden. So sei es in der Wissenschaft weitgehend unstrittig, dass ein „Ort der Trauer“ eine wesentliche Rolle bei der Trauerbewältigung spiele und diese nicht privatisiert werden dürfe. Sollte Rheinland-Pfalz wirklich einen Alleingang planen und die „Urne to go“ rechtlich ermöglichen, so würde der in der Entwurfsbegründung kritisierte „Leichentourismus“ in die Niederlande dann eben nach Rheinland-Pfalz stattfinden.

Besonders bemerkenswert sei auch die geplante Ermöglichung von Flussbestattungen in Mosel, Saar, Lahn und Rhein. Hier würde der sprichwörtliche Teufel im rechtlichen Detail liegen. Der Entwurf gehe mit keinem Wort auf die mit einer Flussbestattung verbundenen wasserrechtlichen Fragestellungen ein und lasse auch völlig außer Acht, dass angrenzende Bundesländer wie Hessen und Nordrhein-Westfalen von einer solchen Flussbestattung betroffen sein würden.

Abschließend appellierte Hubing an die Koalitionsparteien, mit dem geplanten „modernsten Bestattungsrecht“ nicht ohne Not die auch von der UNESCO als besonders schützenswert eingestufte deutsche Friedhofskultur über Bord zu werfen, sondern in dem Entwurf einen Gedankenanstoß für einen breiten gesellschaftlichen Diskurs über eine zeitgemäße Bestattungskultur zu sehen. Gerade das Vorgehen der politisch Verantwortlichen in Mecklenburg-Vorpommern habe hier positive Zeichen gesetzt. Auf jeden Fall werde sich das rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk einem solchen konstruktiven Dialog nicht entziehen.

Pressekontakt:

DIB
Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH
Geschäftsführer Hermann Hubing
Auf der Roten Erde 9
34537 Bad Wildungen
Tel.: 0172 6701677
Tel.: 05621/7919-65
https://www.dib-bestattungskultur.de/

Original-Content von: DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH, übermittelt durch news aktuell

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