• 28. Dezember 2024

Rechtsanwalt Fuellmich will aus der U-Haft als Direktkandidat bei der Bundestagswahl antreten – gegen CDU-Haldenwang

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Dez. 27, 2024
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Der Wahlkreis 101 in Wuppertal (Wuppertal I)  verspricht für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eine interessante Konstellation von Direktkandidaten: nicht nur tritt dort der ehemalige Chef des Bundesamtes Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, für die CDU an (im Nachbarwahlkreis Wuppertal 102 hat übrigens der hochgradig verhaltensauffällige SPD-Islam-“Anbiedermann” Helge Lindh seine Domäne), sondern dort schickt sich nun auch der Bürgerrechtler und international tätige Verbraucherschutzanwalt Dr. Reiner Fuellmich an, als Direktkandidat zur Bundestagswahl 2025 zu kandidieren. Obwohl sich Fuellmich seit 14 Monaten in der JVA Rosdorf (Göttingen) in Untersuchungshaft befindet, will er sein passives Wahlrecht ausüben und als Direktkandidat aus dem Knast antreten.

Fuellmich, der über eine 30-jährige Erfahrung als Prozessanwalt in Deutschland und im US-Bundesstaat Kalifornien verfügt und international als Schadensersatzanwalt in Verbraucherschutzprozessen (beispielsweise gegen die Deutsche Bank und die Spedition Kühne und Nagel) sowie im Bereich des internationalen Medizinrechts bekannt wurde, unterstützte vor seiner Inhaftierung Opfer von schwerster sexueller Gewalt und war ehrenamtlich bei Transparency International als Leiter der Arbeitsgruppe Justiz aktiv. Das alles spielte keine Rolle mehr, seit er im Zuge seines gegen Coronamaßnahmen und Impfverbrechen gerichteten Engagements zum veritablen Feind von Staat und Justiz wurde. Wegen angeblicher Veruntreuungsvorwürfe im Zusammenhang mit von ihm geplanten Corona-Sammelklagen (“Corona-Schadenersatzklage”) wurde gegen ihn ermittelt, woraufhin er Deutschland verließ; im Oktober vergangenen Jahres wurde er dann aus Mexiko im Zuge einer spektakulären, als „Abschiebung“ oder auch „Auslieferung“ getarnten faktischen Entführung nach Deutschland verbracht – obwohl es weder ein Auslieferungs- noch ein ordentliches Abschiebeverfahren gab. Seitdem wartet er auf seinen Prozess in der U-Haft, wobei er seit Juni 2024 sogar auf unbestimmte Dauer in Isolationshaft schmoren muss, nachdem weil er hilfsbereiterweise  Mithäftlinge juristisch beraten hatte, und seitdem bei jedem Termin oder Gefangenentransport in einer schauderhaften Inszenierung, vollständig in Ketten einschließlich Fußfesseln gelegt, wie ein Schwerkrimineller vorgeführt wird, was seine Anhänger als Folter bezeichnen. “Die konstruierten Untreue-Vorwürfe gegen den Aufklärer sollen eine langjährige Haftstrafe ermöglichen und ihn als einen maßgeblichen Aufklärer unschädlich machen”, heißt es aus seinem breiten Unterstützerkreis.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Auch wenn sich für Außenstehende, noch vor Vorliegen einer fundierten Anklage, schlechterdings nicht bewerten lässt, ob sich Dr. Fuellmilch wirklich eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, und auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten müsste, die hier jedoch missachtet wird, so ist die Art und Weise des Umgangs mit ihm ganz symptomatisch für den Zustand der deutschen Corona-Justiz und der anhaltenden Nichtaufklärung dieses Staatsverbrechens, dessen Täter praktisch alle ungeschoren weiterhin in Amt und Würden sind. Jedenfalls ließ sich Fuellmich nicht entmutigen: Der Anwalt gibt sich unerschütterlich und will sich nun direkt politisch betätigen und stellte seine Wahlziele vor: Sollte er in den Bundestag einziehen, plant er eine vollständige Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, die Schaffung einer neutralen staatlichen Wahrheitskommission zur Aufarbeitung des Corona-Unrechts, eine Verhinderung Thomas Haldenwangs (seines direkten Konkurrenten im Wahlkreis) als Bundesminister und zudem eine Untersuchung, warum der Verfassungsschutz unter Leitung Haldenwangs seinen Aufgaben zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – und hier besonders der Grundrechte und des Willkürverbots – in Zusammenhang mit Corona nicht nachgekommen ist und die Gruppierungen, welche auf die Politik gegen die Grundrechte und für Willkür eingewirkt haben, nicht beobachtet und in seinem Bericht veröffentlicht hat,

Entsprechend seine bisherigen Corona-Engagements will der sich selbst als Bürgerrechtler verstehende Fuellmich zudem alle offenen Fragen zur inszenierten “Pandemie” aufklären, die in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten aufdecken sowie verursachte Schäden auszugleichen. Auch möchte er die Opfer der juristischen Verfolgung während der Plandemie vollständig rehabilitiert und entschädigt sehen. Groll wegen seiner Inhaftierung hegt der Anwalt dabei nicht; er betont, sich  für „Versöhnung an Stelle von Spaltung“ einzusetzen. Er will die Aufarbeitung des Corona-Unrechts um die Bildung einer staatlichen Wahrheitskommission ergänzen. Sie soll den friedlichen und demokratischen Neustart der Gesellschaft ermöglichen.

Kandidatur eines Untersuchungshäftlings – geht das?

Kein Gesetz verbietet Dr. Fuellmich die Kandidatur aus dem Gefängnis heraus. Zunächst einmal  ist zu konstatieren, dass er im Sinne des Gesetzes bis zu einem gegenteiligen Urteil als unschuldig gilt. Dann handelt es sich bei dem –nach Dafürhalten namhafter Juristen: konstruierten – Tatvorwurf gegen Fuellmich im Sinne einer Untreue nach Paragraph 266 Strafgesetzbuch um ein Vergehen, und nicht um Verbrechen. Die Mindeststrafe liegt hier unter einem Jahr und selbst in schweren Fällen setzt das Strafmaß bei nur sechs Monaten ein. Damit stehen Reiner Fuellmich das passive und das aktive Wahlrecht nach Paragraph 45 StGB zu. Allerdings benötigt Fuellmich, nach Paragraph 20 des Bundeswahlgesetzes, neben weiterer Kriterien für Wahlbewerber, für seine Kandidatur die Unterschriften von mindestens 200 Unterstützer aus seinem Zielwahlkreis. Bürger mit Wohnsitz im Wahlkreis Wuppertal I können Dr. Reiner Fuellmichs Kandidatur mit ihrer Unterschrift mit unterstützen.

Bis zum 20.01.2025 um 18 Uhr müssen 200 gültige und vom Wahlamt in Wuppertal bestätigte Unterstützungsunterschriften zusammen mit dem Wahlvorschlag beim Wahlamt in Wuppertal eingereicht werden. Eine gültige Unterstützungsunterschrift kann leisten, wer im Wahlkreis 101 wohnt, und die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Das Formular muss beidseitig bedruckt sein, damit jeder die Informationen auf der Rückseite lesen kann. Jeder Wahlberechtigte kann pro Wahl für einen Direktkandidaten (Erststimme) und für eine Liste (Zweitstimme) unterschreiben. Hierfür werden zudem möglichst zeitnah zahlreiche ehrenamtliche Helfer benötigt, die in Wuppertal Unterschriften sammeln. Die gesammelten Unterschriften sollen – möglichst früh – an Frau Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal vom Unterstützerteam Dr. Fuellmichs geschickt werden. (AS)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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