Berlin (ots)
In der juristischen Auseinandersetzung um die Räumung des seit Jahren besetzten Hauses Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain gehen die Anwälte des Eigentümers jetzt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen drei Richter am Berliner Landgericht vor. Der Vorwurf lautet: Sie sollen wichtige Schriftsätze über Monate nicht weitergeleitet und so den Fortgang der Berufungsprozesse verzögert haben. Die Dienstaufsichtsbeschwerde liegt der Redaktion rbb24 Recherche vor.
Konkret geht es um 13 Verfahren, die die Eigentümerin des Hauses, die Lafone Investments Limited, vor dem Amtsgericht Kreuzberg verloren hatte. Die Lafone war mit Räumungsklagen gegen die Bewohner vorgegangen und hatte die „Herausgabe“ der Wohnungen verlangt. Zur Begründung führte sie unter anderem Mietrückstände und unzulässige bauliche Veränderungen an.
Das Amtsgericht Kreuzberg hatte die Klagen abgewiesen. Begründet wurde dies mit der Behauptung, dass zweifelhaft sei, ob die Berliner Anwälte überhaupt berechtigt seien, den Eigentümer zu vertreten. Eigentümer des Hauses ist laut Grundbuch seit 2015 die britische Firma „Lafone Investments Limited“.
Die Lafone war gegen die Entscheidung des Amtsgerichts in Berufung gegangen. Der Fall landete vor der 66.Kammer des Landgerichts II in Berlin. Die Richter der Kammer sollen laut Dienstaufsichtsbeschwerde Berufungsschriftsätze bis zu 20 Monate nicht weitergeleitet haben. In den Fällen, in denen sich die Lafone mit Altmietern inzwischen auf eine Auflösung der Mietverträge geeinigt hatte, sollen die Richter bislang die für den Abschluss der Einigung notwendigen „Anerkenntnisurteile“ nicht erlassen haben. Zur Begründung führen sie an, dass Zweifel an der sogenannten „Rechtsfähigkeit“ der Lafone Investments und der Vertretungsberechtigung der durch den britischen „director“ beauftragten Rechtsanwälte bestehen würden.
Im Februar 2021 hatten jedoch sowohl das Berliner Kammergericht als auch das Verwaltungsgericht Anträgen der Lafone Investments Limited zugestimmt und die sogenannte „ordnungsgemäße Bestellung“ der sie vertretenden Rechtsanwälte bestätigt.
Die Pressesprecherin des Landgerichts teilte auf Anfrage dazu mit: „Für Dienstaufsichtsbeschwerden und Ablehnungsgesuche gibt es vorgegebene Verfahren. In diesem Rahmen wird über die entsprechenden Anträge entschieden werden. Dem kann und darf ich nicht vorgreifen.“
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