Von Kai Rebmann
Es ist eine Parallelität der Ereignisse, die die Zustände im „besten Deutschland aller Zeiten“ wohl kaum besser auf den Punkt bringen könnte. Während sich in Hamburg erneut ein Gärtner vor Gericht verantworten muss, weil er den Kindern einer Kita im Dezember 2023 mit einer Weihnachtsbaum-Spende samt Geschenken eine Freude machen wollte, sollten in Berlin die Schüler einer 7. Klasse zur Teilnahme am Iftar, dem muslimischen Fastenbrechen, verdonnert werden.
Doch damit noch nicht genug: Da die Feier am 28. März 2025, am Vorabend des Zuckerfestes zum Ende von Ramadan und damit außerhalb der üblichen Schulzeit stattfinden wird, sollte dafür regulärer Unterricht ausfallen. In einem als „Einladung“ getarnten Schreiben teilt die Direktion der Zuckmayer-Schule in Berlin-Neukölln den Eltern mit:
„Ich möchte Sie darüber informieren, dass wir in der Schule einen Iftar (Fastenbrechen) veranstalten. Das heißt, Ihr Kind wird von 17:30 bis 20 Uhr in der Schule sein. Dafür ist es wichtig, dass sie etwas mitbringen. Wir haben gemeinsam eine Essensliste erstellt. Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen.“ Das Wort „verpflichtend“ ist in dem Schreiben noch unterstrichen.
Unterwerfung unter muslimisches Brauchtum im christlichen Abendland
Ist das nur ein Akt falsch verstandener Toleranz? Oder ist die Schulleitung schlicht naiv und nicht in der Lage, die Wirkung des eigenen Handelns zu überschauen? Der empörte Vater eines Schülers hat die „Einladung“ an die „Bild“ weitergereicht und sich dazu wie folgt geäußert: „Weihnachten wird nicht an der Schule gefeiert, Ostern auch nicht. Zu keinem der christlichen Feiertage in Deutschland gibt es Pflicht-Veranstaltungen. Aber zum Ramadan müssen unsere Kinder antreten, wo leben wir denn?“
Es sollte also nicht „nur“ regulärer Unterricht ausfallen, so als sei dieser nicht dringend notwendig, gleichzeitig landen christliche Feste an der Zuckmayer-Schule offenbar im Abseits – während Ramadan für alle Schüler und unabhängig der jeweiligen religiösen Überzeugung zur Pflicht-Veranstaltung erhoben wird.
Dabei ist diese vorauseilende Unterwerfung unter muslimisches Brauchtum im christlichen Abendland schon lange kein Einzelfall mehr. Fußballspiele werden zum Fastenbrechen unterbrochen, wie erst diese Woche wieder in der Champions League zu beobachten war, etwa beim Gastspiel von Borussia Dortmund im französischen Lille. Fußgängerzonen in deutschen Großstädten werden – anders als etwa zu Weihnachten – auf Kosten der Allgemeinheit zu Ramadan festlich geschmückt. Und auch für nicht-muslimische Kinder herrscht an Schulen während des Fastenmonats ein Trinkverbot im Unterricht.
Erschwerend kommt in diesem speziellen Fall noch hinzu, dass es sich ganz offenkundig um reine Symbolpolitik seitens der Schulleitung handelt. Denn religionsunmündige Kinder (unter 14 Jahren), was auf Siebtklässler einer deutschen Schule in der Regel zutrifft, sind gemäß den Versen 183 bis 185 von Sure 2 neben einigen weiteren Personengruppen vom Fastengebot während des Ramadans ausdrücklich ausgenommen.
Verantwortliche hüllen sich in Schweigen
Der zuständige Bildungssenat hat den Ramadan-Zwang an der Zuckmayer-Schule inzwischen abgeblasen und die Schulleitung zurückgepfiffen, wenn auch erst nachdem der öffentliche Druck offenbar zu groß geworden war. Ein Sprecher teilte dazu mit, dass für staatliche Schulen in Berlin grundsätzlich das Neutralitätsgebot gelte: „Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule wurde klargestellt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfällt.“
Die Schulleitung wollte sich zu dem Vorfall nicht äußern. Klar ist jedoch, dass von den jetzt in letzter Minute gestoppten Plänen ein fatales Signal ausgeht. Schon jetzt gehören Parallelgesellschaften an deutschen Schulen längst zum Alltag. Deutsche Kinder und Jugendliche konvertieren aus Angst vor ihren Mitschülern zum Islam. Auch verbale und/oder körperliche Übergriffe auf Schülerinnen, die sich vermeintlich zu freizügig kleiden oder kein Kopftuch tragen, sind keine bedauerlichen Einzelfälle mehr.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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