Staatsanwaltschaften verfolgen in diesem Land mittlerweile nicht nur „satirische Bemerkungen“ und von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen gegen das politische Personal. Nun wird auch gegen Bauern, die sich an Protestaktionen gegen die Vernichtungspolitik der Ampel auflehnten, verfolgt.
Am Aschermittwoch 2024 kamen Tausende von Bauern auf den Gigelberg im baden-württembergischen Biberach zu einer Demonstration gegen die Ampelpolitik zusammen. Ihre Sorge um die Zukunft der Landwirtschaft wurde auch vor die nahegelegene Stadthalle, wo die Grünen ihre Aschermittwoch-Veranstaltung abhalten wollten, getragen. Zwei Fahrzeuge des grünen Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir konnten damals angeblich nur unter Polizeischutz die Gegend verlassen.
Danach wurde von der schwarz-grünen Regierung eine 20-köpfige Ermittlergruppe eingesetzt, um die Bauernproteste strafrechtlich zu prüfen. Wie es scheint, wird es nun zu immer mehr politischen Schauprozessen gegen Bauern kommen.
Am 14. November 2024 musste sich ein 40-jähriger Lehrer und Nebenerwerbslandwirt wegen Landfriedensbruchs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor Gericht verantworten. Der Angeklagte hatte den ursprünglichen Strafbefehl abgelehnt, was zu einer höheren Strafe führte: 80 Tagessätze à 50 Euro, also 4.000 Euro. Für die Verurteilung wurden Videos von den Protesten verwendet, die zwar strafrechtlich relevantes Verhalten der Polizei zeigten. Die Beamten kamen jedoch strafrechtlich ungeschoren davon.
Die unglaubliche Rechtfertigung der Staatsanwältin: Das „Gewaltmonopol liege beim Staat“ und somit sei das Urteil gerechtfertigt. Die Polizei gab selbst sogar an, dass der Landwirt keine Gewalt gegenüber den Beamten ausgeübt habe und die Situation eher als „Sekundenakt“ betrachteten. Dennoch stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte Teil einer unangemeldeten Protestaktion war und seine Solidarität mit den Demonstranten als strafbar wertete. Der Verurteilte kündigte Berufung an.
Mit welcher Vehemenz jeglicher Protest, jegliche Kritik gegen dieses System erdrückt wird, zeigt die wahre Flut an Strafbefehlen: Insgesamt wurden 42 Strafbefehle gegen protestierende Bauern erlassen. In 20 Fällen wurden Einsprüche eingelegt, und in 14 Fällen kam es zu öffentlichen Verhandlungen, weil die Strafen als zu milde eingeschätzt wurden. Der nächste Prozesstermin für einen weiteren Landwirt ist am 28. November 2024, der darauf folgende am 3. Dezember.
Medienanwalt und Journalist Markus Haintz kommentiert auf X:
„Wir haben politisch abhängige Staatsanwaltschaften. Heute habe ich mit einer Staatsanwältin telefoniert, welche mir nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt mitteilte, dass meine Strafanzeige von 2021 gegen einen Polizisten bei der Staatsanwaltschaft verloren gegangen ist. Erstaunlich, oder? Auch die personellen Kapazitäten seien knapp.
Offenbar haben einige Staatsanwaltschaften noch genug freie Kapazitäten, um gegen protestierende Bürger vorzugehen: „Bauernproteste in Biberach haben gerichtliches Nachspiel. Erster Gerichtsprozess zur Aufarbeitung des Aschermittwochprotests in Biberach. Nebenerwerbslandwirt muss sich wegen Landfriedensbruch verantworten. Das Amtsgericht Biberach hat auf Antrag der Ravensburger Staatsanwaltschaft 42 Strafbefehle erlassen. Polizei misst dem vorgeworfenen Vergehen des Angeklagten weniger Bedeutung bei als die Staatsanwaltschaft und das Gericht. Wer bei der Protestaktion dabei war, und sich solidarisierte, machte sich schuldig.“
(SB)
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch