• 24. August 2025
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Von Kai Rebmann

Wer kennt es nicht? Man kauft einen Christstollen und die freundliche Verkäuferin in der Bäckerei um die Ecke fragt: „Wollen Sie ihn gleich essen oder doch lieber mitnehmen?“ So jedenfalls sieht die Realität für die Bürokraten im Umweltbundesamt (UBA) aus. Mit der Lebenswirklichkeit der Bäcker und vor allem deren Kunden hat das freilich wenig bis gar nichts mehr zu tun.

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Der weihnachtliche Klassiker könnte ab diesem Jahr deutlich teurer werden. Schuld sind diesmal nicht nur ohnehin gestiegene Energie- und Rohstoffpreise, sondern auch eine neue Verpackungsabgabe, für die am Ende die Verbraucher werden zahlen müssen.

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Konkret: Christstollen mit einem Gewicht von bis zu 750 (!) Gramm sollen künftig unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) fallen – weil sie nach Ansicht des UBA zum „unmittelbaren Verzehr“ geeignet sein sollen. Die dem Umweltministerium unterstellte Behörde stuft die wuchtige Kalorienbombe also auf einer Ebene etwa mit einer Butterbrezel oder einem Kaffee ein.

SEDO

Dachverband spricht von ‚Willkür‘ und ‚Irrsinn‘

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), spricht gegenüber der BILD von „Willkür“ und „Irrsinn“: „Es ist unmöglich, einen 750-Gramm-Stollen an einem Stück zu essen.“ Zu dieser Erkenntnis sind auch die Beamten im UBA gelangt, auch wenn es dazu erstaunlicherweise erst der Einberufung einer eigens für solche Fälle installierten Expertenrunde bedurfte. Das Urteil der sogenannten „Einwegkunststoffkommission“ fiel sodann auch einhellig aus: Christstollen mit einem Gewicht von 750 Gramm sind für den „unmittelbaren Verzehr“ nicht geeignet, eine entsprechende Einweg-Gebühr daher unzulässig.

Im UBA wischte man diese Einwände kurzerhand vom Tisch und bestand auf der offenbar schon zuvor getroffenen Einschätzung, von der man dann allem Anschein nach partout nicht mehr abrücken wollte. Die neue Verpackungssteuer für die Plastikfolie, in der Christstollen in aller Regel verkauft werden, soll kommen – basta!

Es steht also zu befürchten, dass die Bäcker eben die daraus resultierenden Kosten auf die Kunden werden umlegen müssen. Dabei geht es noch nicht einmal um die Abgabe an sich – diese fällt mit 90 Cent pro Kilogramm Folie bei einem einzelnen Stollen nicht allzu sehr ins Gewicht – sondern den ganzen Rattenschwanz, der an der neuen Regelung dranhängt. So muss sich etwa jeder Betrieb eigens für die Verpackungssteuer beim Umweltbundesamt registrieren und damit einmal mehr seitenweise Papierkram wälzen.

Erziehung statt Umweltschutz im Fokus

Doch weshalb kommt die Abgabe, wenn doch selbst die hauseigenen „Experten“ zu der Überzeugung gelangt sind, dass Christstollen doch nicht für den Verzehr unterwegs geeignet sind? Ein Sprecher des UBA verweist zunächst auf eine EU-Richtlinie und versucht damit offenbar, den Schwarzen Peter nach Brüssel abzuschieben. In einem zwischen den Zeilen versteckten Halbsatz sagt der Mann dann aber doch noch, worum es in Wahrheit geht – um Erziehung mündiger Bürger und Handwerker.

Anstatt der seit Jahren üblichen Folien sollten für Christstollen künftig „alternative kunststofffreie Verpackungsmaterialien“ verwendet werden. Und mal ehrlich: ein Eineinhalb-Pfünder, vollgepackt mit Butter, Zucker, Rosinen und weiteren Trockenfrüchten, ist definitiv kein Produkt aus der Takeaway-Ecke – das dürften sogar die politischen Bürokraten in Berlin wissen!

ZDH-Präsident Dittrich spricht an seine Kollegen der backenden Zunft daher die klare „Einladung“ aus, „beim Umweltbundesamt Einspruch einzulegen.“ Ob’s was bringt, steht freilich auf einem anderen Blatt. Der für das neue Bürokratie-Monster verantwortliche Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wollte sich dazu auf Anfrage der Springer-Kollegen jedenfalls nicht äußern.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Symbolbild

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