• 11. Februar 2025

Politische Justiz: Hamburger Gesinnungsrichter diskriminieren AfD-Juristen

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Feb. 11, 2025
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Dass die deutsche Justiz bestenfalls noch in Teilen politisch unabhängig ist, ist zwar keine Neuigkeit, das ganze Ausmaß ihrer parteipolitischen Voreingenommenheit zeigt jedoch ein unglaublicher Vorfall in Hamburg. Dort hätte am vergangenen Donnerstag eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Rechtsstandort Hamburg – Was ist er Hamburg wert?“ stattfinden sollen. Dazu waren Vertreter aller in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Parteien eingeladen, auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion und Jurist Dr. Alexander Wolf. Als Oberstaatsanwalt Sebastian K. seine Kollegen am 20. Januar 2025 per Rundmail an die Veranstaltung erinnerte, schlug ihm jedoch eine Welle der Kritik entgegen.

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Am 28. Januar empörte sich Laura Sch., Richterin am Landgericht, die Einladung einer „in Teilen gesichert rechtsextrem[en]“ Partei sei bestürzend. Die Hamburger AfD kokettiere mit Slogans, die an Losungen der SA erinnerten. Auf keinen Fall dürfe man ihr im Wahlkampf Beachtung schenken. Das sei nicht der geeignete Zeitpunkt, „falls es einen solchen überhaupt gibt“. Sie könne nicht begreifen, dass der Hamburgische Richterverein der AfD erlaube, „gleichberechtigt mit Vertreter*innen demokratischer Parteien“ aufzutreten. Zudem sei AfD-Redner Wolf auch noch Mitglied einer Burschenschaft, die vom bayerischen Geheimdienst beobachtet werde.

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Linksradikale Hysterie

Während die Debatte über die AfD-Teilnahme an der Podiumsdiskussion tobte, erreichte die Hysterie nach der Bereitschaft von CDU-Chef Friedrich Merz, seine Pläne für eine verschärfte Migrationspolitik auch mit AfD-Stimmen beschließen zu lassen, neue Höhepunkte. Die Linken-Abgeordnete Carola Ensslen, die der AfD in der Bürgerschaft wahnwitzigerweise vorgeworfen hatte, für die Wiederholung der Geschichte des Holocaust verantwortlich zu sein und die bei der Veranstaltung gegen Alexander Wolf hätte antreten sollen, sagte ihre Teilnahme ab, ebenso wie ihre Grünen-Kollegin Lena Zagst.
Dies führte dann zur Absage der Diskussion, wie der Hamburgische Anwaltverein mitteilte. Im immer schriller werdenden E-Mail-Verkehr der Justizbeamten behauptete Amtsrichter Stephan Sch., Merz mache „gemeinsame Sache mit den Faschisten“. Union und AfD planten, ein „ausländerfeindliches und wahrscheinlich rechtswidriges Gesetzesvorhaben“ in den Bundestag einzubringen

Auf keinen Fall dürfe man sich auf eine Diskussion mit dem AfD-Politiker Wolf einlassen. „Faschisten und Rechtsextreme wie die AfD“ hätten nämlich kein Interesse an einer „Diskussion in der Sache“. Das alles kam von einem zu strikter politischer Neutralität verpflichteten Richter. Wie dessen Urteile gegenüber Angeklagten, die ihm politisch-ideologisch nicht genehm sind, aussehen, kann man sich unschwer vorstellen. „Aber seit wann ist die Interessenvertretung der Richter:innen und Staatsanwält:innen unpolitisch?“, fragte Sch. dann auch. Überparteilichkeit bedeute seines Erachtens nicht, „unpolitisch zu sein oder keine Partei zu ergreifen für den Rechtsstaat, die Menschenrechte und die Demokratie“. Der Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten zähle nach seinem Selbstverständnis auch zu den Zielen des Deutschen Richterbundes, dem der Hamburgische Richterverein angehört. „Inwieweit dieses Ziel damit vereinbar sein soll, den Rechtsextremen und Faschisten der AfD die gleiche Bühne zu bieten wie den Vertretern der Parteien, die auf dem Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, erschließt sich mir nicht“, so Sch..

Amtlich vorgeschriebene Neutralität juckt nicht

Andere Richter und Staatsanwälte äußerten sich ähnlich. Oberstaatsanwalt Michael A. bekannte, dass die Regenbogenfahne aus „Gründen der Neutralität“ nicht mehr vor Hamburger Gerichten gehisst werde, habe ihn bereits „irritiert“. Als private Organisation sei der Hamburgische Richterverein nicht der Neutralität verpflichtet. Gegnern des Rechtsstaats wie der AfD dürfe man keine Gelegenheit geben, ihre „häufig gelogenen“ Ansichten in den Räumen der Hamburger Justiz zu verbreiten. Die Frage nach Beispielen für diese angeblichen Lügen, ließ A. unbeantwortet. Auch Amtsrichterin Claudia D. äußerte sich „erschüttert und traurig“ über die Einladung der AfD und teilte mit, dass sie sich den Positionen ihrer Kollegen Laura Sch., A., Mona P. und Stephan Sch. „vollumfänglich“ anschließe.

Und so geht es weiter und weiter. Die Korrespondenz gibt ebenso entlarvende wie erschütternde Einblicke in eine völlig politisierte Justiz, die sich keine Sekunde um ihre amtlich zwingend vorgeschriebene Neutralität schert, sondern sich regelrecht agitatorisch äußert – und das auch noch auf dienstlichen Accounts. Eigentlich müssten all diese Justizangehörigen umgehend aus dem Dienst entfernt werden, weil sie offensichtlich gar nicht willens sind, ihre Ämter korrekt auszufüllen. Wolf stellte dann auch klar, dass AfD-Mitgliedern, die solchen Richtern als Prozesspartei gegenüberstehen, diese wegen Befangenheit ablehnen können. Allerdings ist davon auszugehen, dass die politische Voreingenommenheit nicht auf diese Beamten beschränkt ist, die dumm genug waren, sich öffentlich zu enttarnen, sondern diese ideologische Prägung für fast den gesamten Justizapparat gilt, und das nicht nur in Hamburg. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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