Das dritte Pflegestärkungsgesetz ist kürzlich im Kabinett der Bundesregierung beschlossen worden. Es soll unter anderem die Möglichkeiten in der Beratung der Pflegeleistungen stärken. Die Kommunen werden hierzu mehr in die Pflicht genommen.
Des Weiteren: Angebote zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und zur Entlastung von Angehörigen werden forciert. Der Pflegedienst Lesta in Rheinland – Pfalz will nicht warten, bis das Gesetz im nächsten Jahr in Kraft tritt.
Des Weiteren: Angebote zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und zur Entlastung von Angehörigen werden forciert. Der Pflegedienst Lesta in Rheinland – Pfalz will nicht warten, bis das Gesetz im nächsten Jahr in Kraft tritt.