Von Kai Rebmann
Jeder darf im Deutschland des Jahres 2025 alles sein – das Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich. Aber darf jeder auch alles bzw. jeden lieben? Diese Frage stellten sich im Dezember 2024 drei AfD-Landtagsabgeordnete aus Niedersachsen. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage übermittelten Vanessa Behrendt, Stephan Bothe und Delia Klages einen Fragenkatalog an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur zunehmenden Verharmlosung von Pädophilie im Internet.
Als konkretes Beispiel diente die Webseite „Wir-sind-auch-Menschen.de“, auf der recht offen für eine Gleichstellung von Pädophilen etwa mit Homosexuellen oder Transgendern geworben wird. Tenor: Pädophilie sei nicht krank, sondern lediglich eine sexuelle Neigung und letztlich die normalste Sache der Welt.
Mehr noch: Die Betreiber geben der Gesellschaft eine direkte Mitschuld, falls Pädophile ihre sexuelle Neigung nicht mehr kontrollieren können und deshalb zu Tätern werden. Zudem wird sich für regelmäßigen Kontakt mit Kindern ausgesprochen – quasi als eine Art der vorbeugenden Therapie, die „sowohl für die pädophile Person als auch für das Kind zu etwas Positivem werden“ könne.
Regelmäßiger Kontakt zu Kindern als beste Therapie?
Hier einige Kostproben mit Zitaten von der Webseite: „Immer und immer wieder zu hören bekommen, dass man eine ‚tickende Zeitbombe‘ oder ein ‚potenzieller Täter‘ sei, hinterlässt Spuren. Oft werden diese Ansichten irgendwann verinnerlicht und übernommen. Viele pädophile Menschen leben daher in permanenter Angst davor, einen sexuellen Übergriff zu begehen. In einigen Fällen kann dies zu einer Art selbsterfüllenden Prophezeiung werden – das heißt, pädophile Menschen begehen Übergriffe unter anderem deswegen, weil sie das Gefühl haben, aufgrund ihrer Neigung keine Wahl in der Hinsicht zu haben.“
Oder: „Studien haben gezeigt, dass der Kontakt zu Kindern Risikofaktoren für einen Missbrauch senkt. Dazu gehört, dass Pädophile, die regelmäßig Kontakt zu Kindern haben, seltener an Einsamkeit leiden und weniger anfällig für psychische Erkrankungen sind, welche als Risikofaktoren für einen Missbrauch gelten. Zudem wirkt der Kontakt zu Kindern kognitiven Verzerrungen und missbrauchsrelativierenden Einstellungen entgegen.“
Richtig unappetitlich wird es dann in dem Abschnitt, in dem die Betreiber erläutern, wie sie sich das Ausleben ihrer sexuellen Neigung vorstellen. Hierzu wird Paragraph 184I StGB angeführt, der „Besitz und Erwerb von Puppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ verbietet, sowie Paragraph 184b StGB, der „den Besitz und die Verbreitung wirklichkeitsnaher Geschehen, sowie die Verbreitung rein fiktiver Inhalte“ unter Strafe stellt.
Auf der Webseite wird für die Aufweichung dieser Paragrafen geworben: „Die gesellschaftliche Ächtung von sexuellen Handlungen an Kindern darf sich nicht auf solche Materialien, bei denen keine Kinder zu Schaden kommen, ausweiten. Eine pädophile Neigung lässt sich nicht ändern, deswegen müssen Pädophile für sich einen Umgang damit finden – im besten Fall einen der die Rechte Anderer wahrt und gleichzeitig für sie selbst gesund ist. Es ist wichtig, dass pädophilen Menschen Möglichkeiten dafür zur Verfügung stehen, und nicht jede Option kriminalisiert wird.“
Dabei gibt es diese Paragraphen natürlich aus gutem Grund. Was die Betreiber der Webseite bei ihrem Ansinnen – bewusst oder unbewusst – völlig außer Acht lassen, ist die Tatsache, dass derartige Fantasien den Drang nur noch verstärken, diese früher oder später auch „in echt“ erleben zu wollen. Fast schon selbstentlarvend wirkt da die Formulierung, dass nur „im besten Fall“ ein Umgang mit der eigenen Neigung zu finden sei, der die Rechte Anderer wahrt.
Opfer finden kein Gehör
Insbesondere um die oben genannten Punkte drehte sich auch die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten an die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen. Die Antworten fielen größtenteils verharmlosend bis ausweichend aus. Zur Frage etwa, wie das Ministerium die Forderung von „Wir-sind-auch-menschen.de“ nach einem Schutz Pädophiler nach dem AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) bewerte, lautete die Antwort: „Das im Jahr 2006 in Kraft getretene AGG ist ein Gesetz, das vom Bundesgesetzgeber verabschiedet wurde. Der vom Bundesgesetzgeber festgelegte Schutzbereich umfasst keine Pädophilie.“
Das ist zwar richtig, war aber nicht Gegenstand der Frage. Die AfD wünschte sich eine Bewertung (!) der Forderung, keine Darlegung des gesetzlichen Ist-Zustandes. Als es um die Frage nach einer Bewertung des regelmäßigen Kinderkontaktes geht, antwortet das Ministerium schlicht an den Fakten vorbei: „Eine Empfehlung zu regelmäßigem Kontakt zu Kindern wird durch die Internetseite ‚Wir sind auch Menschen‘ nicht gegeben.“ Das Gegenteil ist der Fall, wie unter anderem durch die oben zitierten, ausdrücklich nicht vollständigen Auszüge schnell ersichtlich wird.
Und selbst, als es um die „Sexpuppen für Pädophile zum Zwecke des Auslebens ihrer Sexualität geht“, vermeidet das Ministerium klare Kante und beschwichtigt, der Einsatz solcher Mittel sei „im Einzelfall zu beurteilen“.
Kaum vorstellbar, was diese Verharmlosung der Pädophilie und die seitens der Politik zur Schau gestellte politisch-korrekte Empathielosigkeit mit Opfern macht. Eine Leserin, die eigenen Angaben zufolge jahrelangen und bereits im Säuglingsalter beginnenden Missbrauch erleben musste, spricht gegenüber reitschuster.de von der „üblichen Täter-Opfer-Umkehr in typischer Gendersprache“ und bezeichnet die Webseite als „dermaßen krank“.
Sie habe bei der Polizei bereits Strafanzeige gegen die Betreiber gestellt, sei von den Beamten aber postwendend darauf hingewiesen worden, dass die Erfolgsaussichten eher bescheidener Natur sein dürften, da einer ersten Einschätzung zufolge alles durch die freie Meinungsäußerung gedeckt sei.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: nitpicker / Shutterstock
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