• 1. Januar 2025

Pädo-Ehepaar vergewaltigte Adoptivsöhne: 200 Jahre Knast

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Dez. 29, 2024
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Die beiden gleichgeschlechtlichen Typen William und Zachary Zulock missbrauchten und vergewaltigten ihre beiden kleinen Adoptivsöhne, filmten ihre abartigen Taten und boten ihre Söhne anderen Pädophilen an. 

Den beiden Pädophilen kamen die Ermittler durch ein Google-Konto auf die Spur. 2022 wurden auf diesem Konto Kinderpornos hochgeladen, was die Behörden zu einem Mann im US-Bundesstaat Georgia führte. Dieser gab an, die Dateien von Zachary Zulock erhalten zu haben. Bei einer Durchsuchung des Hauses der Zulocks fanden die Ermittler grauenvolle Beweise: Sieben Terabyte an Daten, die zeigten, wie sich das Paar an seinen beiden Adoptivsöhnen – die Kinder waren 10 und 12 Jahre alt – verging.

Laut der konservativen Rechercheplattform „Townhall“, die in einem örtlichen Pädophilen-Ring ermittelte, soll Zachary Zulock einen Mann über die Dating-App „Grindr“ kennengelernt haben. Sie wechselten zu Snapchat, wo Zulock dem Mann mitteilte, dass er sich an seinem eigenen Sohn vergehen werde. Er schickte ihm daraufhin Bilder der Taten und lud den Mann ein, an den Vergewaltigungen teilzunehmen. Der Mann lehnte jedoch ab.

In mindestens einem weiteren Fall versuchten die Zulocks, ihre eigenen Söhne an andere Pädophile zu „verleihen“. Die beiden Pädos erhielten nun ihre Strafe: 100 Jahre Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung für jeden der beiden Täter.

Staatsanwalt Randy McGinley erklärte in einer Stellungnahme: „Diejenigen, die an den Ermittlungen und der Strafverfolgung beteiligt waren, werden nie vergessen, was sie in diesem Fall sehen und hören mussten.“ Die Täter hätten ihre „extrem dunklen Gelüste“ über alles andere gestellt. McGinley lobte auch die Stärke der beiden Opfer und versicherte, dass die Kinder nun keine Angst mehr vor den Zulocks haben müssten.

Der Fall erinnert in grauenhaften Details an den Fall Kentler. Die beiden Jungen lebten seit 2018 bei ihren Peinigern und wurden über eine christliche Agentur für Kinder mit „besonderen Bedürfnissen“, also mit psychischen oder körperlichen Einschränkungen, zu den Zulocks vermittelt.

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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