Frankfurt am Main (ots)
Insgesamt 953 Menschen haben im Jahr 2024 nach ihrem Tod Organe für die Transplantation gespendet, 2023 waren es 965. Mit 11,4 Spenderinnen und Spendern pro Million Einwohner nimmt Deutschland somit im internationalen Vergleich auch in 2024 einen der hinteren Plätze ein. Die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden konnten, lag bei 2.854 (2023: 2.877). Dazu zählten 1.391 Nieren, 785 Lebern, 315 Herzen, 290 Lungen, 71 Bauchspeicheldrüsen und 2 Därme. Die Zahl der organspendebezogenen Kontakte ist im vergangenen Jahr nur leicht von 3.422 auf 3.480 gestiegen. Dies sind die Fälle, in denen sich die Kliniken an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) gewendet haben, um über eine mögliche Organspende zu sprechen.
In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden im vergangenen Jahr insgesamt 3.013 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen (2023: 2.986). Damit wurde bundesweit insgesamt 2.902 schwer kranken Patientinnen und Patienten durch ein oder mehrere Organe eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt (2023: 2.866). Gleichzeitig stehen in Deutschland 8.260 Menschen auf den Wartelisten für eine Organübertragung.
Der Medizinische Vorstand der DSO, Dr. med. Axel Rahmel, betont: „Die Lage der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine Organspende warten, bleibt dramatisch. Die Organtransplantation ist eine etablierte Therapie. In vielen Fällen, in denen Organe unwiederbringlich versagen, ist sie sogar die einzige Chance auf ein Überleben. Transplantationen sind aber nur möglich, wenn Menschen bereit sind, Organe nach ihrem Tod zu spenden. Es ist daher eine unerträgliche Situation, dass wir zwar die medizinischen Möglichkeiten haben, Leben zu retten, uns aber die Organe dafür fehlen.“
Vor diesem Hintergrund würdigt Rahmel die Organspende als selbstlosen Akt der Solidarität: „Den Organspendern und ihren Familien gebührt großer Dank und Anerkennung für ihre Bereitschaft, anderen Menschen mit einer Organspende zu helfen.“
Gleichzeitig appelliert der Mediziner an die Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte in den Kliniken, an die Organspende zu denken: „Der erste und entscheidende Schritt im Prozess einer Organspende ist die zuverlässige Erkennung möglicher Organspender auf den Intensivstationen. Hierzu leisten viele Transplantationsbeauftragte und weitere ärztliche und pflegerische Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern eine engagierte Arbeit mit großer Kompetenz. Dazu gehört auch eine empathische Begleitung und transparente Aufklärung der Angehörigen.“
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der DSO unterstützen die Mitarbeitenden der Kliniken bei jedem Schritt im Prozess einer Organspende. Zudem optimiert die DSO seit Jahren die Qualität und Sicherheit des Organspendeprozesses und der Organe, sodass möglichst viele Spenderorgane erfolgreich transplantiert werden können. Denn durch den anhaltenden Organmangel kommt es nicht nur auf jede Spende, sondern auf jedes einzelne Organ an.
„Damit aber bei einem möglichen Organspender am Lebensende der Wunsch für oder gegen eine Organspende umgesetzt werden kann, muss dieser Wunsch bekannt sein“, unterstreicht der Medizinische Vorstand und ergänzt: „Nur bei 15,3 Prozent der möglichen Organspender war 2024 ein schriftlicher Wille vorhanden. Bei diesen lag die Einwilligungsrate bei 75,4 Prozent. Mussten die Angehörigen hingegen nach eigenen Wertvorstellungen entscheiden, lag die Zustimmungsrate wohl aus Unsicherheit in der belastenden Situation nur bei 25,4 Prozent.“ Daher wendet sich die DSO an die Bevölkerung, zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu treffen und diese in einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im digitalen Organspende-Register festzuhalten. Damit werden die Angehörigen entlastet, dies stellvertretend tun zu müssen, und es können im besten Fall mehrere Leben gerettet werden.
Rahmel bedauert, dass die Initiative von Bundesrat und einer großen Gruppe von Abgeordneten des Bundestages zur Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland durch die Neuwahlen in dieser Legislaturperiode offensichtlich nicht weiterverfolgt wird. Besonders wichtig ist, dass, anders als häufig unterstellt, auch bei der Widerspruchsregelung die Autonomie eines jeden gewahrt bleibt: „Selbstverständlich wird auch bei der Widerspruchsregelung der Wille der Verstorbenen berücksichtigt, und es bleibt daher auch und gerade bei einer möglichen Widerspruchsregelung wichtig, seinen Willen zur Organspende zu dokumentieren.“ Gleichzeitig stellt er klar, dass die Einführung einer Widerspruchsregelung auch aus Sicht ihrer Befürworter nicht die eine magische Maßnahme sei, die zu einem sprunghaften Anstieg der Organspendezahlen führen wird, sondern nur im Zusammenspiel mit anderen strukturellen Veränderungen greifen werde. Die Einführung einer Widerspruchsregelung rücke allerdings das Thema Organspende in das Bewusstsein der Bevölkerung, gebe ein klares Signal, dass Gesellschaft und Politik hinter der Organspende stünden und fördere so eine Kultur der Organspende. Das habe die Erfahrung in anderen Ländern gezeigt. Dieser aktuelle Rückschlag in der Diskussion um die Widerspruchsregelung dürfe nicht von den anderen wichtigen Maßnahmen zur Förderung der Organspende ablenken, so der Medizinische Vorstand. „Die Aufklärung der Bevölkerung und die Schulung der Mitarbeitenden in den Kliniken bleibt eine zentrale Aufgabe, um alle potenziellen Organspenderinnen und Organspender zu identifizieren, Organspenden zu realisieren und so den Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten mit einem Spenderorgan rechtzeitig helfen zu können.“
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