In einem Land, in dem links-grüne moralische Selbstgerechtheit die Oberhand gewonnen hat, wird aus einem feucht-fröhlichen Partyabend auf Sylt plötzlich ein Fall für die Anklagebank. Der Skandal? Durch die Mainstreammedien durch die Nation geprügelt: Ein Video, das eine Gruppe von Feiernden zeigt, wie sie zu „L’amour toujours“ grölen und dabei „Ausländer raus“-Parolen singen. Ein Mann, der zufällig in diesem Video auftauchte, hat nun erfahren, was in diesem Land mittlerweile alles möglich ist, wenn links-grüne Gesinnung und linker Mainstream sich unterhaken: die Kündigung seines Arbeitsvertrages. Und das nur, weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war – ein Umstand, für den er nun nicht nur seine Anstellung verloren hat, sondern auch einen öffentlich ausgetragenen Shitstorm über sich ergehen lassen muss.
Der Betroffene, dessen Name nun im Zusammenhang mit dem Video kursiert, beteuert, sich an den Gesängen beteiligt zu haben. Doch anstatt als unschuldiger Beobachter aus der Schusslinie zu geraten, wird der Mann zum Sündenbock. Seither hat in dies in eine existenzielle Krise gestürzt. Inzwischen hat er sieben Kilo abgenommen und wartet auf das Urteil des Arbeitsgerichts, das ihn von seiner Kündigung möglicherweise befreien könnte.
Und als wäre das nicht genug, haben sich in der Folge auch noch ganze Armeen von Social-Media-Nutzern hinter die Kündigung des Mannes gestellt. Die Frage, wie viel Schuld ein Mensch trägt, der mit den falschen Leuten am falschen Ort feiert, bleibt in diesem Sturm der Entrüstung unbeantwortet. Wer einmal im Video auftaucht, wird geächtet – so einfach ist das im besten Deutschland. Flankiert wurde die Sylter-Hetzjagd durch Bundeskanzler Olaf Scholz und Innenministerin Nancy Faeser.
Dieser Fall ist jedoch kein Einzelfall. Eine Studentin der Hamburger Akademie der Wissenschaften musste um ihre Exmatrikulation bangen. Auch andere Teilnehmer der Feierlichkeiten wurden von ihren Universitäten oder Arbeitgebern unter Druck gesetzt. Und die Polizei? Sie stürzte sich mit vollster Kraft in die Verfolgung der „Gesangsgruppe“, registrierte im Zuge dessen 368 Polizeieinsätze bundesweit – obwohl einige Staatsanwaltschaften wie in Augsburg und Neuruppin keine Strafbarkeit erkennen konnten.
Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Mann nicht an den Gesängen beteiligt war, doch die Welle der links-grünen Entrüstung ebbt nicht ab.
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch