Das Oberlandesgericht stellte klar, dass bei der Auslegung der Äußerung nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Kontext und der Zweck der Aussage berücksichtigt werden müssen. Eine unzureichende Prüfung des Erklärungsinhalts wurde beanstandet. Das OLG kritisierte, dass das Landgericht andere mögliche Deutungen der Äußerung nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Die fragliche Textstelle war Teil eines größeren Absatzes, in dem der Angeklagte seine Sicht auf die gegenwärtige Lage in Deutschland darlegte, einschließlich seiner Kritik an verschiedenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Missständen, wie etwa der Verschandelung des Landschaftsbildes, Inflation und niedrigen Renten. Der Satz „die Schmarotzer, die sich in staatlichen Versorgungsanstalten mikrobenartig immer weiter vermehren“ wurde dabei als Teil dieser breiten Kritik verstanden, die nicht nur Migranten betraf, sondern allgemein soziale Missstände in Deutschland anprangerte.
Das Oberlandesgericht stellte somit fest, dass das Landgericht die Bedeutung der Äußerung nicht ausreichend im Kontext untersucht hatte und eine breitere Interpretation in Betracht gezogen werden musste.
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch