Magdeburg, Aschaffenburg, München – Weil sich eine Mutter in diesem besten Deutschland aller Zeiten um das Leben ihrer 9-jährigen Tochter sorgt, meldet sie ihr Kind von einem hoch fragwürdigen Schulausflug in die Köln-Ehrenfelder Zentralmoschee ab. Die Leitung der Grundschule in Longerich bedrohte die Mutter mit Konsequenzen.
Eine Kölnerin macht sich nach den verheerenden Anschlägen der letzten Zeit große Sorgen um die Sicherheit und das Leben ihrer 9-jährigen Tochter. Von einem Schulausflug – die betreffende Leitung der Grundschule in Longerich hatte – in Anbetracht dieser Vorkommnisse – abartiger Weise einen Schulausflug der 4. Klasse in die Kölner Zentralmoschee im hoch islamisierten Stadtteil Köln-Ehrenfeld am 6. Februar vorgesehen- hatte die Mutter die Tochter abgemeldet.
„Mir wurde sofort damit gedroht, dass meine Tochter somit auch an keinem weiteren Ausflug, wie auch an der Abschlussfahrt teilnehmen darf!“, schildert die 36-jährige Mutter die REaktion der Schule gegenüber Express.de. Das entsprechende Schreiben liegt Express.de vor.
„Die Nichtteilnahme Ihres Kindes an der schulischen Veranstaltung stellt ein Schulpflichtverstoß dar, den ich eigentlich entsprechend Ihrer Verpflichtung aus § 41 Absatz 1 Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) mit einem Zwangsgeld oder mit einem Bußgeld ahnden müsste. Hiervon sehe ich ausnahmsweise ab“, heißt es in dem Brief der Schule.
Das Kind nahm nicht an dem Ausflug in die Moschee teil. Stattdessen blieb es an diesem Tag in der Schule und wurde in einer anderen Klasse unterrichtet, erklärt die Mutter. In dem Schreiben werde zudem behauptet, dass es eine einvernehmliche Entscheidung gewesen sei, dass das Kind an keinem Ausflug, einschließlich der Klassenfahrt, teilnehmen dürfe. Diese Aussage entspricht jedoch nicht der Wahrheit, wie die Mutter betont. Sie habe nie ihre Zustimmung dazu gegeben. Die Mutter erklärte, dass sie lediglich gesagt habe, dass sie nicht wisse, ob sich die Lage in Deutschland bis dahin beruhigen werde oder wie sie sich in fünf Monaten fühlen würde. Mittlerweile habe sie einen Anwalt eingeschaltet.
In den Kommentarspalten zeigt man sich entsetzt:
„In einem christlichen Land wird man bestraft, wenn man nicht zum Ausflug in die Moschee mit will, die Moscheegänger hingegen können machen was sie wollen, ohne jegliche Konsequenzen der Autoritäten. Finde den Fehler.“
„Was erlaubt sich die Schulleitung? Der Besuch einer Moschee kann nicht verbindlich verlangt werden , da werden religiöse Gefülle verletzt. Da sollte man sich schon überlegen strafrechtlich gegen die Schulleitung vorzugehen.“
„Wo liegt das Problem,ich würde mein Kind auch nicht in eine Moschee mitschicken.“
„Die Mutter ist erziehungsberechtigt und -verpflichtet. Und: Sie hat ihre Tochter vor Schaden zu bewahren. Alles richtig gemacht!“
(SB)
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch