Mit Hilfe des bekannten Hamburger Medienanwalts Joachim Steinhöfel hat das Portal „Nius“ einen weiteren Sieg gegen die Sprachpolizei des Linksstaates errungen. Am Freitagmorgen hob das Frankfurter Landgericht eine einstweilige Verfügung auf, die es „Nius“ untersagt hatte, „Laura Hannah Holstein“, einen Mann, der sich im Mai den Zugang zu einem Fitnessstudio in Erlangen erzwingen und vor allem auch die Damendusche benutzen wollte, als Mann zu bezeichnen. Dafür hatte er sogar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem Studio verlangt, das es unterlassen sollte, „ihr aufgrund ihrer Transidentität und damit aufgrund ihres Geschlechts den Zugang zu Veranstaltungen und Angeboten zu verwehren“.
Andernfalls sei eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro fällig. Zudem wurden noch Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro für die vermeintliche Diskriminierung durch Verweigerung der Mitgliedschaft und Anwaltskosten in Höhe von 3.000 Euro geltend gemacht.
Erstaunlicher Triumph trotz Frankfurter “Regenbogenjustiz“
Dass „Nius“ nun ausgerechnet in Frankfurt Recht bekam, ist durchaus ungewöhnlich. Dabei handelt es sich nämlich um den bevorzugten Gerichtsort der linken NGOs, weil die dortigen Richter für gewöhnlich stramm auf rot-grüner Linie sind. Dass sie diesmal selbst hier gescheitert sind, zeigt, wie absurd dieser Fall ist. Dennoch wird es natürlich nicht der letzte bleiben, denn mit dem unsäglichen „Selbstbestimmungsgesetz“ hat die Ampel noch in ihren letzten Zügen den Transwahn in rechtliche Form gegossen.
Wer sich weigert, noch die lächerlichste Selbstzuschreibung, die sich irgendwelche Verwirrten oder männliche Triebtäter verpassen, die sich Zugang zu weiblichen Schutzräumen verschaffen wollen, macht sich strafbar. Deshalb wird die Translobby noch Masen weiterer Prozesse vom Zaun brechen, um gegen alle vorzugehen, die sich dieser Idiotie nicht beugen. Dennoch ist das heutige Urteil einer der wenigen Glücksfälle für die Meinungsfreiheit in diesem Land – wenn auch wohl leider einer der letzten. (TPL)
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Author: Kurschatten
Journalistenwatch