Neitzel & Cie.: MS Cornelia aus insolventem Schiffsfonds verkauft
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Seit Anfang des Jahres befindet sich die MS Conny Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG im Insolvenzverfahren (Az.: 504 IN 16/15). Nun wurde das Fondsschiff MS Cornelia offenbar verkauft.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Neitzel & Cie. hatte den Schiffsfonds MS Cornelia Ende 2007 aufgelegt und überwiegend im Jahr 2008 vertrieben. Die Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an der MS Conny Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligen. Ende vergangenen Jahres stellte die Gesellschaft allerdings Insolvenzantrag und im Januar wurde das Hauptinsolvenzverfahren am Amtsgericht Bremen eröffnet. Auch wenn das Fondsschiff MS Cornelia nach Angaben des „fondstelegramm“ nun offenbar verkauft wurde, müssen die Anleger weiterhin finanzielle Verluste befürchten.
Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
Diese können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Als die Beteiligung an dem Schiffsfonds Neitzel & Cie. MS Cornelia vorwiegend im Jahr 2008 vertrieben wurde, war die einsetzende Krise der Handelsschifffahrt im Zuge der Finanzkrise bereits absehbar. Durch aufgebaute Überkapazitäten bekamen etliche Schiffsfonds wirtschaftliche Probleme, die oft genug in der Insolvenz endeten. Dennoch wurden Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt.
Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten allerdings auch die Risiken für die Anleger umfassend dargelegt werden müssen. Denn die Anleger erwerben in der Regel mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im unternehmerischen Risiko. Das kann für sie mit dem Totalverlust ihrer Einlage enden. Dennoch wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Aus einer derartigen Falschberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein.
Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, verschwiegen haben.
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