Von Kai Rebmann
Sind die Aufnahmezusagen, die die Ampel-Regierung mehr als 2.300 Afghanen gegeben hat nun verbindlich oder nicht? Fest steht lediglich, dass es sich dabei in den wenigsten Fällen um die viel beschworenen „Ortskräfte“ handelt, sondern eher um „willkürliche Umsiedlungen“, wie es nicht etwa die AfD formuliert hat, sondern CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann. Deutsche Gerichte kommen bei der Frage um die Verbindlichkeit der durch die Ampel-Regierung und ihrer Vorgängerinnen ausgesprochenen Zusagen zu unterschiedlichen Ansichten.
Laut einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August 2025 sind nur solche Zusagen rechtsverbindlich, die im Rahmen des jüngsten „Bundesaufnahmeprogramms“ für besonders gefährdete Afghanen gegeben wurden. Keine Rechtsverbindlichkeit in dem Sinne, dass es eine Verpflichtung zur Aufnahme in Deutschland bestünde, ergibt sich demnach hingegen aus früheren Programmen wie etwa der „Menschenrechtsliste“, der „Übergangsliste“ oder eben dem hochumstrittenen „Ortskräfteprogramm“.
Und so wirkt es inzwischen fast nicht mehr überraschend, dass sich an Bord des am Montag in Hannover gelandeten Afghanen-Fliegers nicht eine einzige „Ortskraft“ befand. Unter den 47 angemeldeten Passagieren waren tatsächlich nur 10 sogenannte „Hauptantragssteller“ die nicht etwa von der Bundesregierung, sondern von irgendwelchen teilweise windigen NGOs als „besonders gefährdet“ etikettiert wurden. Überraschender war dann eher, dass am Ende nur 45 Afghanen deutschen Boden betreten hatten, zwei Mitglieder der Reisegesellschaft waren unterwegs abhanden gekommen.
Ehepaar verpasst Flug – wegen Shopping-Tour am Airport
Unglaublich, aber wahr: ein Ehepaar hat bei der Zwischenlandung in Istanbul beim Shoppen offenbar die Zeit vergessen, so dass der Anschlussflug nach Hannover ohne die beiden abhob. Doch kein Problem, zum Glück gibt es die deutschen Behörden, die bemüht waren, das Paar „so rasch wie möglich nachzuholen“, der JF zufolge sogar noch am selben Tag per Linienflug. Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass die Mehrkosten diesen Fauxpas am Ende einmal mehr der deutsche Steuerzahler wird aufkommen müssen.
Man mag womöglich geneigt sein, diesen Zwischenfall als lässliche Lappalie abzutun. Doch das ist er mitnichten. Versetzen wir uns hierzu für einen ganz kurzen Moment in die Welt eines „besonders gefährdeten“ Afghanen, oder in diesem Fall sogar von zweien. Seit Monaten gibt es Berichte von Afghanen, die unter angeblich schlimmsten Umständen in Pakistan ausharren müssen und auf ihre Ausreise nach Deutschland warten. Auch zu ersten Abschiebungen zurück nach Afghanistan ist es in der Zwischenzeit offenbar schon gekommen.
Sollte man da nicht davon ausgehen, dass jemand, der angeblich um Leib und Leben bangt, nicht wirklich alles daran setzen wird, dass er – auf dem Rollfeld in Islamabad schon in einem Flieger nach Deutschland sitzend – auch tatsächlich im sicheren Hafen ankommt, in dem Land also, in dem in den Augen von Migranten aus aller Welt Milch und Honig fließen?
Denn genau die oben angedeuteten Zustände sollen in Pakistan für tausende Afghanen nach wie vor herrschen. Das legt zumindest ein „Brandbrief“ nahe, mit dem sich 210 mit einer Aufnahmezusage ausgestattete Afghanen vor wenigen Tagen an die Bundesregierung gewandt haben, namentlich an Bundeskanzler Friedrich Merz, Außenminister Johann Wadephul (beide CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Darin heißt es, die Unterzeichner seien unter Missachtung „aller humanitären und ethischen Standards“ aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben worden. Ihr Leben in Kabul, wo sie für den Moment in einem „sicheren Haus“ Zuflucht gefunden hätten, sei „jeden Augenblick bedroht“.
Nicht mal jeder 8. Afghane eine ‚Ortskraft‘
Und dann – unter diesen angeblich lebensgefährlichen Umständen – verbummelt sich ein Ehepaar beim Shoppen in Istanbul? Das mag nun jeder auf seine Weise interpretieren, wirft jedoch abermals ein schales Licht auf die ohnehin schon mehr als dubiose Aufnahme-Praxis von angeblichen „Ortskräften“ und nicht zuletzt deren Angehörigen.
Denn Fakt ist auch: selbst von den 20.806 Flüchtlingen vom Hindukusch, die von der Bundesrepublik Deutschland bis dato explizit über das „Ortskräfteverfahren“ aufgenommen wurden, sind einem BILD-Bericht zufolge nur 4.411 Afghanen als „Ortskraft“ tätig gewesen, als nur etwas mehr als jeder Fünfte. Noch fataler lesen sich diese Zahlen, wenn man die Statistik aller 36.186 Afghanen liest, die bisher über verschiedenste Programm nach Deutschland gebracht wurden. Unter dieser Voraussetzung handelt es sich nicht einmal mehr bei jedem achten Neuankömmling um eine „Ortskraft“ im eigentlichen Sinne.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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