• 20. Februar 2025

Nach NGO-Klagen: Wird Twitter noch vor der Bundestagswahl in Deutschland abgeschaltet?

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Feb. 18, 2025
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Wenige Tage vor der Bundestagswahl nimmt der Kampf gegen die Meinungsfreiheit immer dramatischere Züge an: Im Eilverfahren hat das Berliner Landgericht im einem Eilverfahren der Klage der beiden linken Lobbygruppen „Democracy Reporting International“ (DRI) und „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) stattgegeben und Twitter dazu verpflichtet hat, ab sofort und bis kurz nach der Bundestagswahl unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren. Die Klage beruht auf dem EU-Zensurmonster „Digital Services Act“, das damit nun endgültig dessen totalitäre Fratze offenbart.

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In einer Pressemitteilung teilte die GFF mit, ihr Ziel sei es „zu erforschen, ob es auf der Plattform zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahl kommt“. Die Klage stütze sich auf den Digital Services Act (DSA), der Plattformen dazu verpflichte, „Forschenden Zugang zu relevanten Daten zu gewähren“. Das Landgericht habe die Entscheidung damit begründet, „dass ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei“. Dabei handelt es sich natürlich um einen plumpen Vorwand, Twitter in den letzten Tagen vor der Wahl maximal unter Druck zu setzen und möglicherweise sogar dessen Sperrung zu erzwingen, wenn man angebliche Wahlbeeinflussungen aufspürt, was so gut wie sicher ist. Twitter kündigte umgehend an, sich gegen das Urteil zu wehren, das „unser Grundrecht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren in ungeheuerlicher Weise untergräbt und die Rechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“.

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Sanktionen bis hin zu Sperrung

Zudem warf das Unternehmen dem Richter Befangenheit vor. Twitter sei nicht die Möglichkeit gegeben worden, auf die Klage zu antworten oder sich zu äußern. „Ungeachtet der Tatsache, dass dem Antrag entscheidende Informationen fehlten“, habe ein Gericht Twitter angewiesen, „den Organisationen uneingeschränkten Zugang zu diesen Daten zu gewähren, was einen eklatanten Verstoß gegen unser verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Anhörung darstellt“, hieß es weiter. Dies allein sei schon Grund genug, die Entscheidung aufzuheben. Es habe sich jedoch auch noch herausgestellt, „dass der einzige Richter in diesem Fall zuvor für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die das Forschungsprojekt finanziert, und für die (immer noch bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte beschäftigten) Anwälte, die die Kläger vertreten, gearbeitet hat“. Das Versäumnis des Richters, sich selbst zurückzuziehen oder zumindest diese bedeutenden Verbindungen offenzulegen, lasse „ernsthafte Zweifel an der Unparteilichkeit der Entscheidung aufkommen“.

Sollte das Urteil nicht zurückgenommen werden, könnte das Gericht Sanktionen bis hin zur Sperrung von Twitter verhängen, was vermutlich auch das Ziel der ganzen Aktion ist. Sollte es bei der Bundestagswahl zu Manipulationen kommen, könnte man deren Aufdeckung und die Debatten auf Twitter damit unterdrücken. Natürlich wird die GFF vor allem von der Open Society Foundation des berüchtigten US-Milliardärs George Soros finanziert. Allein zwischen 2021 bis 2023 flossen rund 1,6 Millionen US-Dollar an den Verein. Weiteres Geld kam von der Stiftung Luminate des US-Milliardärs Pierre Omidyar gehört, der wiederum zu den Hauptgönnern des linksradikalen Lügenportals Correctiv gehört. Im Vorstand der GFF sitzt der Jurist Ulf Buermeyer, der früher Richter am selben Landgericht war, das nun das Urteil gegen Twitter gesprochen hat. Buermeyer ist sogar Mitgründer der GFF, gemeinsam mit dem Grünen-Politiker Malte Spitz. Die GFF ist dann auch ein Tummelplatz für linke Juristen.

Konzertierte Aktion des tiefen Linkstaates

Alles deutet hier auf eine konzertierte Aktion des tiefen Linkstaates hin, um die Abschaltung der für ihn gemeingefährlichen Plattform zu erzwingen – und vor allem auf eine juristische Retourkutsche, ausgeführt von systemtreuen Gesinnungsrichtern, deren es in Berlin keinen Mangel hat: Erst heute Mittag war bekanntgeworden,  dass Twitter rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung eingeleitet hat, da Deutschland innerhalb der Europäischen Union die meisten rechtlichen Forderungen nach der Offenlegung von Nutzerdaten an die Plattform stelle, „wobei rund 87 Prozent dieser Forderungen auf Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen abzielen“. Man sei der Ansicht, dass diese rechtlichen Forderungen nach Nutzerdaten rechtswidrig seien und habe „sowohl vor deutschen Bundes- als auch vor Landesgerichten gegen die Rechtmäßigkeit des Eingriffs der Regierung in die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit unserer Nutzer geklagt“.
Nun also auch noch das Berliner Urteil gegen Twitter. Diese Nachrichten werden niemanden überraschen, der mit dem wahnhaften Eifer vertraut ist, mit dem deutsche Behörden, als willige Vollstrecker der Politik, unliebsame Meinungsäußerungen verfolgen, wie die bekannte US-Sendung „60 Minutes“ erst am Vortag einem weltweiten Publikum enthüllte. Während die Migrantengewalt im Land jeden Tag mehr eskaliert, hat man nichts Besseres zu tun, als Online-Plattformen mit Anfragen zu größtenteils völlig harmlosen Aussagen zu bombardieren.

Der grüne Habeck-Lakai Klaus Müller, der als Chef der Bundesnetzagentur für die Umsetzung des EU-Zensurregimes in Deutschland zuständig ist, machte gerade erst wieder in einer Rede deutlich, welche totalitäre Gedankenwelt dahinter steckt. Beim „Digital Services Act“ (DSA) der EU, gehe es nicht um Zensur, sondern darum, die „Nutzer vor illegalen Inhalten zu schützen“. Dass dies seit eh und je die Rechtfertigung aller Zensoren ist, weiß er natürlich nicht beziehungsweise kümmert ihn nicht.

Totalitarist Müller: “Systemisches Risiko bei der Wahl”

Man erklärt Inhalte, die einem nicht passen, kurzerhand für illegal und verschafft sich damit die Handhabe, sie rechtlich zu verfolgen oder zu löschen. Solange der Wahlkampf noch laufe, könne man noch keine endgültigen Aussagen treffen, ob eine „Beeinflussung“ durch ausländische oder inländische Akteure vorliege, so Müller weiter. Nach der Bundestagswahl werde die Bundesnetzagentur einen Bericht dazu vorlegen. Wie dieser aussehen wird, kann man sich unschwer vorstellen. „Wir müssen achtsam bleiben, was Versuche der bösartigen Beeinflussung bei Wahlen angeht, aber zugleich dürfen wir nicht alarmistisch sein“, so Müller. Der DSA biete einen „vielversprechenden Rahmen“, um gegen vermeintliche Beeinflussung vorzugehen, schwadronierte er.

Es werde die Aufgabe der Europäischen Kommission sein, zu sagen, ob ein systemisches Risiko bei der Wahl vorlag, was bestimmte große Internetplattformen angehe. Am Freitag verlangte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen von Twitter mehr Informationen über die Algorithmen der Plattform. Der europäische Feldzug gegen das freie Wort im Allgemeinen und Twitter im Besonderen, den US-Vizepräsident J.D. Vance am Samstag auf der Münchner Sicherheitskonferenz angeprangert hatte und der von europäischen und deutschen Politikern vehement bestritten wird, geht also unerbittlich weiter. Erst gestern hatte ein Twitter-Nutzer Elon Musk gefragt, ob es nötig sei, Deutschland erneut zu “befreien”… worauf dieser entgegnete: „Ja, ganz im Ernst“. Diesen Worten kann man mittlerweile – als Deutscher, dem etwas an diesem Land und seinen Werten liegt – nur aus vollem Herzen zustimmen. Denn der Würgegriff eines neuen, subtileren Totalitarismus zieht sich immer enger um das Land. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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