Kommt jetzt endlich Licht ins Dunkel. Nach teils heftiger Kritik hat jetzt – sechs Tage nach dem Anschlag von Magdeburg – die Polizei den genauen Anschlagweg des Attentäters veröffentlicht, der auf dem dortigen Weihnachtsmarkt fünf Menschen totgefahren und 200 verletzt hat. Es seien noch immer falsche Darstellungen zum Weg, den der Beschuldigte am Freitagabend auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt genommen hat, im Umlauf, teilten die Ermittler mit.
Demnach fuhr das Tatfahrzeug am 20. Dezember die Ernst-Reuter-Allee aus Richtung Strombrücke kommend in Richtung Hauptbahnhof. Auf Höhe der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Ernst-Reuter-Allee/Breiter Weg bog der Beschuldigte mit dem Tatfahrzeug um 19:02 Uhr unmittelbar hinter der Fußgängerampel rechts in den Bereich des Gehwegs ein. Dabei fuhr der Beschuldigte mit seinem Tatfahrzeug zwischen einer Fußgängerampel und einer Betonblocksperre hindurch. Der Beschuldigte fuhr auf dem Gehweg – also zwischen dem MVB-Kiosk und dem ehemaligen McDonalds – in Richtung des Alten Marktes.
Anschließend fuhr er nach der gegenwärtigen Auswertung ca. 110 Meter über den Gehweg des Breiten Wegs (zwischen Häuserwand und Weihnachtsmarktständen) bis zur Einmündung des Fußgängerbereichs Alter Markt. „Der Beschuldigte bog also nicht in den Breiten Weg ein und fuhr dort auch nicht über die Straßenbahnschienen in Richtung Fußgängerbereich Alter Markt“, so die Polizei.
Vom Gehweg des Breiten Wegs bog der Beschuldigte nach rechts auf den Alten Markt ab. Dort fuhr er über den Weihnachtsmarkt in Richtung Rathaus. Zwischen den Ständen des Weihnachtsmarktes sind Gassen für Besucher des Weihnachtsmarktes eingerichtet, dieser Bereich ist einer der Hauptbereiche für die Besucherströme des Weihnachtsmarktes. Der Beschuldigte befuhr die rechte Gasse zwischen den Weihnachtsmarktständen auf dem Alten Markt. Die Fahrtstrecke betrug ca. 250 Meter im Bereich des Alten Markts, so die Polizei.
In weiterer Folge bog der Beschuldigte vom Alten Markt rechts in den Gehweg ab und fuhr über den Gehweg zwischen Häuserwand und Weihnachtsmarktständen ca. 85 Meter in Richtung Ernst-Reuter-Allee. Auch hier fuhr er also nicht über die Hartstraße und die dort befindlichen Straßenbahnschienen, sondern über den Gehweg, betonen die Beamten. Der Beschuldigte bog anschließend rechts in Fahrtrichtung Hauptbahnhof in die Ernst-Reuter-Allee ein. An der Kreuzung Ernst-Reuter-Allee/Breiter Weg musste er aufgrund der roten Ampel verkehrsbedingt halten, das Tatfahrzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt auf der Linksabbiegerspur als zweiter haltender Pkw an der roten Ampel.
Um 19:03 Uhr wurde der Beschuldigte durch einen Polizeibeamten der Landesbereitschaftspolizei aus dem Fahrzeug gesprochen und aufgefordert, sich auf den Boden zu legen. Dieser Aufforderung kam er nach. Kurz danach trafen weitere Kräfte der Landesbereitschaftspolizei ein. Der Beschuldigte wurde um 19:05 Uhr durch die vor Ort befindlichen Einsatzkräfte der Polizei festgenommen, teilten die Beamten mit.
Gleichzeitig kritisiert die Magdeburger Polizei Berichte zum Thema „Gefährderansprache“ im Bezug auf den Attentäter, der letzten Freitag auf dem Weihnachtsmarkt der Stadt fünf Menschen totgefahren und 200 verletzt hat.
Die Berichterstattung sei „teilweise unrichtig“, teilten die Beamten am zweiten Weihnachtsfeiertag mit. Zu keinem Zeitpunkt seien „schriftliche Gefährderansprachen an den Beschuldigten“ erfolgt. Ein in diesem Zusammenhang im Umlauf befindliches Dokument, welches angeblich belegen soll, dass die Polizei den Beschuldigten schriftlich im Sinne einer Gefährderansprache kontaktiert haben soll, sowie die hierauf basierende Berichterstattung einzelner Medien sei falsch. „Das Dokument protokolliert eine durchgeführte Gefährderansprache, das Protokoll wurde vom Beschuldigten unterzeichnet“, so die Magdeburger Polizei.
Konkret erfolgte nach Angaben der Polizei eine erste Gefährderansprache an den Beschuldigten am 28. September 2023, und zwar persönlich im Polizeirevier Salzlandkreis. Eine zweite Gefährderansprache an den Beschuldigten gab es demnach am 4. Oktober 2024. Diese sei persönlich an den Beschuldigten an seinem Arbeitsplatz ausgesprochen worden. Darüber hinaus seien am 2. und 4. Dezember 2023 jeweils zwei Versuche sowie am 5. Dezember ein weiterer Versuch einer Gefährderansprache vorgenommen worden.
Vielleicht gibt dieser schreckliche Terroranschlag Anlass, mal darüber zu reden, wie sinnvoll, oder besser sinnlos solche Gefährderansprachen sind, ob sie vielleicht nur dazu dienen, den Behörden eine weiße Weste zu geben (wir haben ja alles getan…).
Und vielleicht konzentriert man sich mal auf das Wesentliche und fragt sich, wie so jemand hier in Deutschland als Flüchtling und Arzt herumlaufen durfte und schaut mal nach Berlin, anstatt den örtlichen Behörden die ganze Schuld in die Schuhe zu schieben. (Mit Material von dts)
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Author: Rasender Reporter
Journalistenwatch