• 18. Januar 2025

Nach „Einzelfall“-Prüfung: Richter lässt psychisch kranken Messermann laufen

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Jan. 17, 2025

Von Kai Rebmann

Ein Syrer sitzt auf der Anklagebank des Landgerichts Konstanz. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen unter anderem vor, im April 2024 mehrere Mitbewohner und Polizisten mit einem Messer bedroht und faustgroße Steine nach den Beamten geworfen zu haben. Am Ende konnte der Flüchtling erst durch ein herbeigerufenes Sondereinsatzkommando (SEK) und Schusswaffengebrauch der Polizei dingfest gemacht werden. Oder anders ausgedrückt: Schlimmeres konnte offenbar nur mit dem allerletzten Mittel verhindert werden.

Gutachter Peter Gabriel bescheinigt dem Angeklagten vor Gericht eine paranoide Schizophrenie. Anders als in vielen ähnlich gelagerten Fällen macht der Psychiater dafür aber nicht traumatische Erlebnisse während der Flucht verantwortlich, sondern massiven Drogenmissbrauch sowie eine „gewisse Wurschtigkeit“ des Syrers die eigene psychische Störung therapieren zu lassen.

‚Schnell Kontakt zu illegalen Drogen gefunden‘

Vor Gericht gab Gabriel unter anderem zu Protokoll: „Er hat {…] in Deutschland schnell Kontakt zu illegalen Drogen – Amphetamin, Haschisch und gelegentlich Kokain – gefunden. Die psychotischen Störungen treten beim Beschuldigten aber auch ohne Einfluss von Drogen auf.“

Etwa vier Monate vor der Tat in Unteruhldingen am Bodensee habe der Syrer seine Medikamente dann eigenmächtig abgesetzt, was nicht ohne Folgen blieb: „Er konnte wegen seiner Erkrankung nicht mehr realisieren, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Es spricht nichts dafür, dass ein Rest von Steuerungsfähigkeit übriggeblieben ist.“

Der Gutachter stellte außerdem klar, dass der Angeklagte „unter entsprechenden Bedingungen erneut in ein solches Krankheitserlebnis kommen und er wieder ähnlich tätig werden könnte. […] Wenn er sich gut entwickeln soll, braucht er einen gewissen Druck. Ohne diesen ist zu erwarten, dass er Medikamente absetzt oder den Drogenkonsum nicht in den Griff bekommt. […] Ich würde mich viel zu weit aus dem Fenster lehnen, wenn ich sagen würde, ich bin sicher, dass es mit ihm auf Bewährung klappt“.

Klarer Fall also? Mitnichten! Denn das Landgericht Konstanz unter Vorsitz von Richter Arno Hornstein verurteilte den Syrer zwar zur Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, setzte die Maßnahme jedoch zur Bewährung aus – und entsprach damit sogar dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hätte „auch den großen Prügel rausholen können“, redete der Richter dem Angeklagten ins Gewissen.

Gericht folgt Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Weshalb weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht dies getan haben, bleibt vor dem Hintergrund der Ausführungen des Gutachters ein Rätsel. Dieser hat mehr oder weniger deutlich zu verstehen gegeben, dass bei dem Syrer von einer latenten Wiederholungsgefahr auszugehen ist. Stattdessen begründete Richter Hornstein sein Urteil fast zynisch: „Gott sei Dank sind die Taten nicht in aller Konsequenz vollendet worden. Doch sie reichen dazu aus, dass man davon ausgehen muss, dass es zu weiteren Taten kommt, wenn Sie Ihre Medikamente nicht nehmen und Drogen konsumieren.“

Die Bewährung wurde laut der „Schwäbischen“ auf drei Jahre festgesetzt. In dieser Zeit wird der Syrer unter Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Der Mann muss sich zudem um einen stationären Drogentherapieplatz kümmern und sich anschließend einmal wöchentlich weiter ambulant therapieren lassen. Schließlich muss er drogen- und alkoholfrei leben und sich verpflichten, die ihm verschriebenen Psychopharmaka regelmäßig einzunehmen.

Mit diesem Urteil unterstreicht das Landgericht Konstanz einmal mehr, was die Bürger in Deutschland zu erwarten haben, wenn die Politik ihnen eine Justiz verspricht, die ab sofort „mit der vollen Härte des Rechtsstaats“ durchgreift. Darüber scheint sich sogar der verantwortliche Richter Arno Hornstein im Klaren zu sein, wenn er einräumt: „Wir urteilen hier ja im Namen des Volkes und die Meinung des Volkes hat eine ganz klare Tendenz, sobald ein Messer ins Spiel kommt.“ Aufgabe des Gerichtes sei es aber nicht, sich an öffentlichen Debatten zu beteiligen, sondern den jeweiligen „Einzelfall“ zu beurteilen, so der Jurist.

Die bange Frage aber bleibt: Wer übernimmt die Verantwortung, falls der jetzt laufen gelassene Syrer irgendwann wieder zum Messer greift und die Sache dann vielleicht nicht ganz so glimpflich ausgeht?

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: photocosmos1 / Shutterstock

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