Der Jurist Friederich Merz weiß es besser. Dennoch behauptet er im Wahlkampf, Asylrecht an Arbeitswilligkeit koppeln zu können. Und Merz höchstselbst könne entscheiden, wer bleibt und wer nicht. Ein eiskalter Täuscher und Trickser?
Diese auf antiquierte Gutsherrenart vorgetragene merzsche Asylkritik ist aber nicht nur juristisch falsch und menschlich hoch zweifelhaft, sie ignoriert zudem die Mutter aller Probleme: Die Merkel-CDU als Initiator und Verursacher der seit zehn Jahren andauernden illegalen Massenmigration nach Deutschland, die „Herrschaft des Unrechts“ (Vosgerau/Seehofer) mit dem merkelschen Alibi eines humanitären Imperativs.
Friedrich Merz erklärte gestern bei „Bericht aus Berlin“ ganz unumwunden, Anhänger von Assad oder ehemalige Mitarbeiter könne man „gar nicht in Deutschland gebrauchen“. Aber geht es hier um Nutzen und Gebrauch? Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen? Was sagen Asylgesetz und Rechtsstaat dazu?
Merz meint, die CDU habe schon immer von „Zurückweisungen“ an den Grenzen gesprochen. Politische Amnesie? Niemals widersprochen hat der CDU-Chef nämlich seiner Ex-Kanzlerin Angela Merkel, die erklärt hatte, die Grenzen könne man nicht schützen.
Was Merz ebenfalls ignoriert, ist, dass ein Binnengrenzschutz nur dann funktionieren kann, wenn er direkt an der Grenze stattfindet und nicht stichprobenartig im Hinterland vorgenommen wird – Bundespolizei-Gewerkschaftsboss Heiko Teggatz hatte darauf mehrfach hingewiesen. Und Österreich hatte zuletzt kalt lächelnd Richtung Deutschland deutlich gemacht, dass man überhaupt nicht bereit sei, Ausländer zurückzunehmen, wenn diese irgendwo im grenznahen Deutschland aufgegriffen werden und nicht gleich und unmittelbar an einer Grenze zurückgewiesen wurde.
Merz geht es offenbar primär um den wirtschaftlichen Nutzen potentieller Arbeitskräfte. Aber genau das sieht das Asylrecht explizit nicht vor. Es war sogar lange so, dass die Schutzgewährung ausdrücklich mit einer Arbeitsbeschränkung verbunden war.
„Das eine Drittel, die in Deutschland arbeiten und integriert ist, kann selbstverständlich hier bleiben“, sagte Merz gestern über die Syrer in Deutschland.
Dem widersprach allerdings bereits Minuten zuvor in derselben Sendung Jochen Hövekenmeier, Pressesprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der verwies auf das Asylgesetz und die „Einzelfallprüfung“ und machte deutlich, dass selbst wenn jetzt eine Millionen Syrer gleichzeitig ankämen und Asylantrag stellten, hätten sie nach aktuellem Recht einen verbrieften Anspruch auf Prüfung ihres Antrags.
Um was geht es in diesem Konflikt? Es geht um einen zu Wahlkampfzwecken von Merz weiter fortgeführten Missbrauch des Asylgesetzes als Arbeitskräftebeschaffungsmaßnahme zur Lösung demografischer Probleme. Schon 2015 hatte Dieter Zetsche, der damalige Chef von Daimler, ein baldiges Wirtschaftswunder prophezeit, das bis heute faktisch nicht eingetreten ist. Flankiert wurde er dabei von der Grünen Katrin Göring-Eckardt.
Tatsächlich müsste doch schon traditionell jeder Linke hier Sturm laufen angesichts dieser modernen Form von Menschenhandel, welchen die Grünen seit 2015 und Friedrich Merz aktuell im Wahlkampf den Menschen unterjubeln wollen: Asyl als Einfallstor für Arbeitskräfte. Wo bleibt den hier die ätzende Kapitalismuskritik der einschlägigen Klientel?
Deshalb hier einmal grundsätzlich und in einfachen Worten:
Mal abgesehen von zwischenzeitlichen Lockerungen durften die meisten Syrer während des Asylverfahrens gar nicht arbeiten. Und dafür gibt es gewichtige Gründe. Fakt ist: Integrationsleistungen – und dazu zählt auch, ob jemand arbeitswillig ist oder nicht – dürfen im Asylverfahren nicht berücksichtigt werden.
Oder anders gesagt: Wenn sich Merz eine Art Punktesystem für brave und böse Asylbewerber vorstellt und diese Vorstellungen den Bürgern verkaufen will, dann ist das menschlich perfide und juristisch einfach falsch und schlicht ein Unsinn.
Konsequent weitergedacht bedeutet das nämlich, dass etwa ein hier brav in Arbeit stehender Ukrainer keine Gefahr läuft, an der Front zu verrecken. Während demjenigen, der seine Arbeit verliert, exakt dieses Schicksal droht. Man kann sich hier vorstellen, welche ungeahnten Machtpositionen so einem deutschen Arbeitgeber zukommen.
Aber zurück zu Merz und seinen braven Syrern: Es gibt eine Einschränkung, die betrifft kriminell werdende Syrer: Hier kann eine Prüfung vorgenommen werden – je nach Schwere des Deliktes – ob die Straftat möglicherweise zu einer Aberkennung des Asylstatus und zu einer Ausreiseaufforderung führen kann.
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Aber es hat – jedenfalls nach bestehendem Asylrecht – keinerlei Mehrwert für seinen Antrag, ob ein Asylant bzw. Asylbewerber eine Arbeit aufgenommen hat, jemals aufnehmen will oder eben nicht.
Übrigens, selbst wenn ein Land von der Bundesregierung als sicheres Herkunftsland neu ausgewiesen wird, sind damit die Einzelfallprüfungen nicht abgeschafft. Zwar wird das Verfahren so insgesamt beschleunigt, aber jeder Asylant oder Asylbewerber hat nach wie vor ein Anrecht auf seine Einzelfallprüfung.
Das mag man nicht gutheißen, aber dann muss man die Asylgesetzgebung überdenken. Wenn Friedrich Merz jetzt im Wahlkampf verspricht, eine größere Zahl von Menschen nach Hause schicken zu wollen, dann ist das eine wahlkampftaktische Augenwischerei. Denn das BAMF müsste automatisch bei jedem Asylanten ein Widerrufsverfahren einleiten, um den Schutztitel zu widerrufen, bevor der Betreffende überhaupt zur Abschiebung ausgeschrieben wird. Und auch diese müsste erst einmal bei jedem einzelnen durchgesetzt werden.
Jemand, der in Deutschland rechtmäßig einen Schutztitel hat, der darf auch nicht einfach abgeschoben werden. Denn ansonsten würde man den Rechtsstaat konterkarieren.
Friedrich Merz trickst und täuscht hier gleich in mehrerlei Hinsicht: Zum einen suggeriert er, eine Politik machen zu wollen, für die er längst eine Mehrheit hat, die er aber nicht wahrnehmen will, weil er nicht mit der AfD zusammen abstimmten möchte.
Mit den Grünen allerdings ist jedes Vorhaben in Sachen syrische Zuwanderer zum Scheitern verurteilt: Zuletzt hatte die grüne Europa-Abgeordnete und außenpolitische Sprecherin der Grünen in Brüssel, Frau Neumann, vorgeschlagen, Syrern, die in Syrien beim Wiederaufbau helfen wollen, von Deutschland aus weiterhin Bürgergeld zu bezahlen.
Zudem gibt es in der Union weiterhin keinerlei Aufarbeitung der merkelschen Politik der illegalen Massenzuwanderung. Solange aber Friedrich Merz sich aus Angst vor Merkels alten Netzwerken weiterhin weigert, die Verantwortliche(n) zu benennen und eine Aufarbeitung in Gang zu bringen, kann man die Union in der Asylfrage nicht ernst nehmen.
Aber nicht nur chronologisch, auch gemessen an den Folgen der anhaltenden Asylkrise steht eine Aufarbeitung der merkelschen Asylkrise in seiner Dringlichkeit noch weit vor einer Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.
Und zuletzt noch einmal zurück zum Asylanten als Arbeitskraft. Der von Merkel ausgerufene „humanitäre Imperativ“, dem die Kanzlerin das geltende Recht untergeordnet hatte, war nichts anderes als ein großangelegtes Täuschungsmanöver. Dahinter steckt eine menschenverachtende Grundhaltung, die uneingeschränkt auch die Sache Friedrich Merz ist:
Wir missbrauchen das Asylrecht, um möglich viel Menschenmaterial nach Deutschland zu schleppen, um der Industrie, der Pflege und dem Dienstleistungssektor eine möglichst große Auswahl an Arbeitskräften zuzuführen. Und wer nichts taugt, der wird eben im Bürger-Migranten-Geld untergebracht oder wieder abgeschoben, weil er ungeschickte Hände hat oder einfach faul ist.
Schon deshalb kann man es als besonders tragisch ansehen, wie dumm die gesamte Linke war – wie übrigens später bei den Corona-Maßnahmen und den Impfkampagnen –, sich auf diese Weise vor den neo-kapitalistischen Karren spannen zu lassen.
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Author:
Alexander Wallasch