Wir übergeben das Wort direkt an Thomas Hobbes, einer derjenigen, von denen man vorhersagen kann, dass sie in der woken Welt der Zukunft nicht geduldet werden … werden, denn Hobbes ist nicht nur konsequenter INDIVIDUALIST, er ist auch der Ansicht, dass die Vernunft eine freiwillige Einschränkung seiner eigenen individuellen Rechte nur so lange zulässt, solange daraus kein individueller Schaden entsteht.
„Vom ersten und zweiten natürlichen Gesetz und von Verträgen
Das natürliche Recht, in der Literatur gewöhnlich ius naturalis genannt, ist die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines eigenen Lebens einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignedste Mittel ansieht.
Unter Freiheit versteht man nach der eigentlichen Bedeutung des Wortes die Abwesenheit äußerer Hindernisse. Diese Hindernisse können einem Menschen oftmals einen Teil seiner Macht wegnehmen, das zu tun, was er möchte, aber sie können ihn nicht daran hindern, die ihm verbliebene Macht so anzuwenden, wie es ihm sein Urteil und seine Vernunft gebieten.
Ein Gesetz der Natur, lex naturalis, ist eine von der Vernunft ermittelte Vorschrift oder allgemeine Regel, nach der es einem Menschen verboten ist, das zu tun, was sein Leben vernichtet oder ihn der Mittel zu seiner Erhaltung berauben kann, und das zu unterlassen, wodurch es seiner Meinung nach am besten erhalten werden kann. Denn obwohl diejenigen, die über diesen Gegenstand sprechen, gewöhnlich ius und lex, Recht und Gesetz durcheinander bringen, so sollten diese Begriffe dorch auseinander gehalten werden. Denn Recht besteht in der Freiheit etwas zu tun oder zu unterlassen, während ein Gesetz dazu bestimmt und verpflichtet, etwas zu tun oder zu unterlassen. So unterscheiden sich Gesetz und Recht wie Verpflichtung und Freiheit, die sich in ein und demselben Fall widersprechen.
Und weil sich die Menschen, wie im vorherigen Kapitel dargelegt, in einem Zustand des Krieges eines jeden gegen jeden befinden, was bedeutet, dass jedermann von seiner eigenen Vernunft angeleitet wird, und weil es nichts gibt, das er nicht möglicherweise zum Schutze seines eigenen Lebens gegen seine Feinde verwenden könnte, so folgt daraus, dass in einem solchen Zustand jedermann ein Recht auf alles hat, selbst auf den Körper eines anderen. Und deshalb kann niemand sicher sein, solange dieses Recht eines jeden auf alles besteht, die Zeit über zu leben, die die Natur den Menschen gewöhnlich einräumt, wie stark und klug er auch sein mag. Folglich ist dies eine Vorschrift oder allgemeine Regel der Vernunft: Jedermann hat sich um Frieden zu bemühen, solange dazu Hoffnung besteht. Kann er ihn nicht herstellen, so darf er sich alle Hilfsmittel und Vorteile des Krieges verschaffen und sie benützen. Der erste Teil dieser Regel enthält das erste grundlegende Gesetz der Natur, nämlich: Suche Frieden und halte ihn ein. Der zweite Teil enthält den obersten Grundsatz des natürlichen Rechts: Wir sind befugt, uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen.
Aus diesem grundlegenden Gesetz der Natur, das den Menschen befiehlt, sich um Frieden zu bemühen, wird das zweite Gesetz der Natur abgeleitet: Jedermann soll freiwillig, wenn andere ebenfalls dazu bereit sind, auf sein Recht auf alles verzichten, soweit er dies um des Friedens und der Selbstverteidigung willen für notwendig hält, und er soll sich mit soviel Freiheit gegenüber anderen zufrieden geben, wie er anderen gegen sich selbst einräumen würde. Denn solange jemand das Recht beibehält, alles zu tun, was er will, solange befinden sich alle Menschen im Kriegszustand. Verzichten aber andere nicht ebenso wie er auf ihr Recht, so besteht für niemanden Grund, sich seines Rechts zu begeben, denn dies hieße eher, sich selbst als Beute darbieten – wozu niemand verpflichtet ist – als seine Friedensbereitschaft zu zeigen.. Dem entspricht dieses Gesetz der Heiligen Schrift: Was ihr wollt, dass euch andere tun sollen, das tut ihnen, so wie dieses für alle Menschen geltende Gesetz: Quod tibi fieri non vis, alteri ve fecervis [Was Du nicht erdulden möchtest, das füge auch keinem anderen zu.]“
Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates (Ausgabe 1984, herausgegeben und eingeleitet von Iring Fetscher);
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Author: Michael Klein
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