Berlin (ots)
- Erfolg für Umwelt und Klima: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von McDonald’s-Franchisenehmerin gegen Tübinger Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen zurück
- Städte und Gemeinden können nun umgehend Einweg-Verpackungssteuer einführen – DUH unterstützt Bürgerinnen und Bürger unter www.duh.de/antrag-verpackungssteuer
- DUH fordert McDonald’s auf, endlich umfassend auf klimafreundliche Mehrweg-Alternativen umzusteigen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerde einer McDonald’s-Franchisenehmerin abzulehnen, die gegen die in Tübingen geltende Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen geklagt hatte. Städte und Gemeinden haben nun endgültige Rechtssicherheit und können eigene kommunale Steuern auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben, um die Müllflut vor Ort einzudämmen. Die DUH ruft alle deutschen Städte und Gemeinden zur Einführung von Einweg-Verpackungssteuern auf und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung unter www.duh.de/antrag-verpackungssteuer.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der amerikanische Fast-Food-Konzern McDonald’s ist mit seinem Kampf für Einwegmüll und gegen Mehrwegverpackungen nun endgültig gescheitert. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bietet endlich Rechtssicherheit. Umweltministerin Steffi Lemke hätte Städte längst von der Einweg-Mülllast befreien können, wenn sie eine bundesweite Verteuerung von Einwegverpackungen vorangebracht hätte. So müssen Städte und Gemeinden selbst handeln. Wir fordern sie dazu auf, dem erfolgreichen Tübinger Modell zu folgen und schnellstmöglich Verpackungssteuern einzuführen. In Tübingen hat die Vermüllung des öffentlichen Raums seit Januar 2022 sichtbar abgenommen und das Mehrwegangebot ist im Verhältnis zu den Einwohnerinnen und Einwohnern mittlerweile das größte in ganz Deutschland. Jede weitere kommunale Verpackungssteuer erhöht den Druck auf die künftige Bundesregierung, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf To-go-Verpackungen von mindestens 50 Cent einzuführen und es besser zu machen als ihre Vorgänger.“
Die DUH sieht in der Verteuerung von Einweg eine der wirksamsten Maßnahmen gegen unnötigen Abfall und zur Förderung klimafreundlicher Mehrwegalternativen, die stets kostenfrei angeboten werden sollten.
Elena Schägg, Stellvertretende DUH-Leiterin Kreislaufwirtschaft: „Als größte Fast-Food-Kette in Deutschland verursachte McDonald’s allein 2023 rund 49.000 Tonnen Verpackungsmüll – und hat seinen Müllberg damit im Vergleich zu 2022 sogar noch um rund 2.500 Tonnen vergrößert. Damit gehört der Konzern zu den schlimmsten Klima- und Müllsündern in der Gastronomie. Anstatt ernsthaft abfallarme Mehrwegverpackungen in die Anwendung zu bringen, setzt der Konzern nach wie vor auf Einweg. Das Vorgehen des Fast-Food-Riesens zeigt, dass es rechtlich verbindliche Mehrwegvorgaben braucht. In Frankreich gibt es bei McDonald’s für Pommes, Salate oder Happy Meals Mehrweggeschirr, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. McDonald’s muss das nun auch in Deutschland für alle Produkte anbieten.“
Links:
- Antrags-Tool für eine Verpackungssteuer: www.duh.de/antrag-verpackungssteuer
- Pressemitteilung zum Urteil des BVerfGE: https://ots.de/ZRMVgC
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, [email protected]
Elena Schägg, Stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft
0151 72626157, [email protected]
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, [email protected]
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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