• 2. Juli 2025

Manuel Ostermann: Klartext zur Migration an deutschen Flughäfen

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Juli 2, 2025
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Der Bestsellerautor Manuel Ostermann ist einer der bekanntesten Polizisten Deutschlands. Und er ist es auch deshalb, weil er als erster stellvertretender Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG kein Blatt vor den Mund nimmt.

Überhaupt sind die Verdienste solcher couragierter Polizeigewerkschafter wie Rainer Wendt, Heiko Teggatz und Manuel Ostermann groß: Die politischen Entscheider haben es nie leicht mit ihnen. Insbesondere der ehemaligen Bundesinnenministerin hat die Klarheit dieser Herren und ihr untrügliches Bewusstsein, das Richtige zur richtigen Zeit zu tun, wohl schlaflose Nächte bereitet. Wir sprechen mit Manuel Ostermann über die Situation an deutschen Flughäfen, die Arbeit von Alexander Dobrindt und über die Geschehnisse an der deutsch-polnischen Grenze.

Kanzler Merz berichtet bei Maischberger von mehr Zuwanderern, die über Flughäfen kommen. Kann die Bundespolizei das bestätigen?

Ja, die Sekundärmigration über die Flughäfen steigt an! Das kann man insofern offiziell bestätigen. Und de facto ist es so, dass das kein neues Phänomen ist, sondern eine Konsequenz aus den Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Und jetzt gilt es natürlich auch hier am Flughafen die Grenze zu notifizieren, damit wir analog zu den Binnengrenzen dann eben auch konsequent zurückweisen können.

Bald zehn Jahre sind vergangen seit 2015. Da möchte man meinen, ist genug Zeit ins Land gegangen, um das vorzubereiten. Woran liegt es denn, dass das nicht passiert ist?

Kanzlerin Merkel hatte damals andere politische Absichten. Frau Faeser hat offenkundig es versäumt oder nicht gewollt, analog der Binnengrenzen auch die Flughäfen zu notifizieren. Also insofern ist hier natürlich ein politisches Versäumnis da.

Allerdings muss man auch dazu sagen, die Zahlen in der Vergangenheit waren jetzt nicht so dramatisch. Jetzt muss natürlich auch reagiert werden. Ich bin aber sehr optimistisch, dass Minister Dobrindt sich dieser Lage bewusst ist und insofern dann auch politisch handeln wird und wir den Migrationsdruck über die Flughäfen eindämmen können.

Jetzt sagten Sie „notifizieren“, vielleicht mal kurz dem Leser erklären, was das bedeutet.

Notifizieren bedeutet hier schlicht und ergreifend, dass die Bundespolizei Grenzbehörde ist und auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen treffen kann, wie zum Beispiel die Zurückweisung. Und das begründet sich darin, dass wir europäisches Recht durch die Anmeldung von Grenzkontrollen aussetzen. Und nationales Recht gilt entlang des Grundgesetzes und des Asylgesetzes.

Das heißt, Deutschland stellt hier einen Antrag bei der EU?

Man stellt keinen Antrag. Man zeigt es quasi nur an. Man sagt: Wir, die Bundesrepublik Deutschland, notifizieren im Zeitraum von drei oder sechs Monaten die Grenze für nationales Recht. Und man begründet das kurz. Es ist keine Beantragung, es ist kein Genehmigungsverfahren, es ist nur eine Anzeigepflicht.

Was passiert konkret am Flughafen? Kommt ein Flugzeug beispielsweise aus der Türkei, es steigen 20 Syrer aus. Was machen die? Die sagen alle „Asyl“? Oder wie muss ich mir das überhaupt vorstellen?

Sie müssen sich von der Türkei verabschieden, das ist ja ein Drittstaat. Hier geht es etwa um Griechenland, um alle europäischen Staaten, überall dort, wo keine Grenzkontrollen vollzogen werden, weil es ja nun mal Schengen-Binnenverkehr ist in der Europäischen Union. Die steigen aus dem Flieger, äußern ihr Asylbegehren und gehen dann ins Verfahren. Analog, wie es damals an der Binnengrenze war, vor der Notifizierung, also vor den Grenzkontrollen.

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Das heißt, wenn ich jetzt nicht „Asyl“ sage, etwa als Syrer, der über Griechenland kommt mit dem Flugzeug, was passiert dann? Werde ich dann zurückgesetzt ins nächste Flugzeug?

Dann geht man in die sogenannte Dublin-Überstellung, ins sogenannte Anbieteverfahren. Dann müssen wir nachweisen: Wo kommt die Person her, wo ist die Antragstellung? Das ist aber systematisch überhaupt kein Problem. Und dann geht es ganz normal in das Dublin-Verfahren. Dann nehmen wir Kontakt mit dem zuständigen europäischen Land auf, wann und wie die Person überstellt werden kann oder soll.

Das ist natürlich hier und da problematisch. In der Vergangenheit haben sich diese Dublin-Fälle sehr lange gezogen oder die Aufnahmebereitschaft war nicht vorhanden. Aber am Ende können wir dem vorbeugen, wenn wir analog der Binnengrenzen auch an den Flughäfen die Grenze notifizieren.

Wichtig ist an den Flughäfen: Wir reden selbstverständlich vom innereuropäischen Flugbetrieb. Alles, was außereuropäisch ist, sind Grenzkontrollen. Da braucht man nichts zu notifizieren. Da ist alles so wie gehabt.

„Wie gehabt“ heißt, wenn ein Syrer aus der Türkei mit dem Flugzeug kommt und sagt „Asyl“, was passiert dann?

Wenn die Person aus einem Drittstaat kommt und noch nicht registriert worden ist, geht sie ganz normal ins Verfahren. Weil – und das ist der springende Punkt – die Bundesrepublik Deutschland nur dann verpflichtet ist, ein Verfahren aufzunehmen, wenn die Person unmittelbar in Deutschland einen Antrag stellt. Und das wäre dann, wenn sie über einen Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland, also über einen Flughafen, einreist, dann ist Deutschland zuständiges Land.

Jetzt gab es nach 2015 doch große Schwierigkeiten mit dieser Eurodac-Fingerabdruckdatei. Hat sich das in den zehn Jahren verbessert?

Gar kein Vergleich mehr: Die elektronischen Erkennungssysteme funktionieren einwandfrei. Wir können nachweisen, welche Person wo, wann einen Antrag stellte, wo die Person registriert wurde. Die Zustände, die wir 2015 und 2016 hatten, haben wir schon lange nicht mehr.

Demzufolge hat auch das europäische Ausland wie Griechenland dort Fortschritte gemacht. Wenn jetzt Migranten aus Griechenland kommen, dann finden Sie häufig Fingerabdrücke schon in der europäischen Datei, weil Fingerabdrücke bereits in Griechenland genommen worden sind?

Genau. Griechenland, Italien oder andere EU-Außenstaaten mit Außengrenze. Wir haben natürlich die Problematik, dass wir schauen müssen, wo war die Person in den letzten sechs Monaten? Das ist ja klassisch bei den Italienern schwierig gewesen. Denn wenn wir innerhalb der sechs Monate nicht nachweisen können, wo die Person registriert worden ist bzw. welcher Staat zuständig war, geht Deutschland automatisch in die Zuständigkeit. Aber am Ende des Tages muss man sagen, dass die elektronische Datenerfassung viel besser geworden ist als noch 2015 und 2016.

Danke für das Gespräch!

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Author:
Alexander Wallasch

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