• 21. November 2024

Majestätsbeleidigung im Grünen Reich: Die ideologische Zweiklassenjustiz arbeitet auf Hochtouren

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Nov 20, 2024
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Im Grünen Reich (Grafik:Zervest)

Obwohl er seit Tagen in der Kritik dafür steht, weigert Robert Habeck sich standhaft, seine Anzeige gegen einen Rentner zurückzunehmen, der ihn als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte. Nicht einmal unter öffentlichem Druck bringt Habeck die Souveränität, den Anstand oder auch nur das wahlkampftaktische Geschick auf, seinen juristischen Feldzug gegen einen völlig harmlosen Mann zu beenden. Allein das zeigt seinen erbärmlichen und niederträchtigen Charakter, der eines Mannes seiner Position unwürdig ist und ihn -zusätzlich zu seiner völligen fachlichen Inkompetenz- völlig für ein hohes Amt disqualifiziert. Am Sonntag hatte er noch dreist gelogen, die Hausdurchsuchung bei dem Rentner sei ja auch wegen antisemitischer Äußerungen erfolgt – was eine völlige Verdrehung der Tatsachen ist: Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte die Aktion bei einem bundesweiten „Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“, vermutlich, damit sie weniger auffällt. Im Durchsuchungsbeschluss war auch nicht von Antisemitismus die Rede, dieser Vorwand wurde erst später nachgeschoben. So gehen sogar grüne Spitzenpolitike der eigenen Regierungspropaganda auf den Leim.

Bei dem Begriff „Schwachkopf“ handelt es sich zudem um eine Bezeichnung, die allein im Bundestag seit Generationen üblich ist, wie „Nius“ dokumentierte. Unter anderem der Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer verwendet den Begriff seit Jahren auf Twitter, ohne dass er sich einer Anzeige gegenüber gesehen hätte. Dies ist jedoch beileibe nicht die einzige Petitesse, gegen die Habeck die geballte Staatsmacht aufbietet. Zwischen dem 26. September 2021 und August 2024 hat er 805 (!) Strafanzeigen gestellt.

Strafanträge und -anzeigen wie bekloppt

In Nordrhein-Westfalen wurde ein Mann zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er Habeck im Juli 2023 als „korrupt, inkompetent, völlig ideologisch verseucht….. halt ein Arschgesicht“ bezeichnet hatte. Immerhin setzte das Amtsgericht Euskirchen die Zahlung zur Bewährung aus. Wenn der Mann bis Juni 2026 straffrei bleibt, muss er die 1.000 Euro nicht bezahlen. Es geht jedoch noch absurder. Habeck schreckte nicht einmal davor zurück, Strafantrag gegen einen Mann aus Sachsen-Anhalt zu erstatten, weil er sich durch ein Kothaufen-Emoji nach dem Kommentar: „Herr Habeck, Sie sind so ein verlogenes Stück“ in seiner „Ehre“ verletzt fühlte. Im Strafbefehl des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen heißt es, der Beschuldigte habe gewusst, „dass es sich bei dem Zeugen Habeck um einen Bundesminister handelt und Ihr Kommentar geeignet ist, dessen Wirken als Bundesminister in der Öffentlichkeit zu erschweren“.

Ein winziges Emoji ist also dazu angetan, das Wirken Habecks zu erschweren? Wenn dies so einfach wäre, hätte Deutschland ja leicht viel erspart bleiben können. Der Mann nahm die 600 Euro Strafe für diese Lächerlichkeit an, um höhere Anwaltskosten zu vermeiden. „Der Kommentar war ja bewusst mit dem Emoji verfasst, um einer direkten Beleidigung aus dem Weg zu gehen, das ganze etwas harmloser zu machen – da kann man mal sehen“, sagte er.
Dies sind nur einige wenige Einblicke in den Irrsinn, für den Politiker, und hier vor allem Grüne, den Staat missbrauchen.

“Missachtung für Frau Neubauer“

Das Amtsgericht Würzburg ließ die Wohnung einer alleinerziehenden Mutter durchsuchen, weil sie die Zitate einiger Ampel-Politiker leicht verfälscht und satirisch zugespitzt hatte. Ein Mann aus Bayern wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, weil er eine der absurden Einlassungen von Klima-„Aktivistin“ Luisa Neubauer mit den Worten „Dummes Gelaber einer total verzogenen Tussi“ kommentiert hatte. „Das war in der Zeit, als die Klimakleber-Debatte in vollem Gange war. Und in meinen Augen wurden da junge Leute auf Basis von falschen Informationen und von einer Frau, die in ihrem Leben nichts geleistet hat außer zu erben, zu Straftaten aufgerufen. Und außerdem: Da wo ich herkomme, aus Baden-Württemberg, ist diese Wortwahl für so eine Dame noch ein Kompliment“, erklärte der Mann dazu. Das Gericht schrieb in seiner Begründung allen Ernstes, der Angeklagte habe “seine Missachtung für Luisa Neubauer zum Ausdruck gebracht”. So etwas ist im neuen Grünen Reich anscheinend justiziabel.

Die medialen Sturmtruppen der Grünen stehen wie immer sofort bereit, wenn es darum geht, die Schweinereien ihrer Genossen zu verteidigen. Der unerträgliche, durch und durch linksradikale „Volksverpetzer“ verkündete auf Twitter: „Ob alle diejenigen, die das Kot-Emoji oder Beleidigungen gegen Habeck verharmlosen, das auch ebenso sehen würden, wenn sie die ganze Zeit Ziel derartiger Beleidigungen sind? Ich denke, dann wäre das Gejammer und das Gerede von „Cancel Culture“ und „Meinungsdiktatur“ groß.“ Mit solchem ausgemachten Blödsinn soll davon abgelenkt werden, dass es sich hier erstens um bestenfalls harmlose Beleidigungen handelt und zweitens die Grünen mitnichten die Hauptopfer sind, zweifellos aber diejenigen, die sich am schnellsten beleidigt fühlen: Eine Auswertung der Verbraucherplattform “Betrugstest.com” ergab bereits vor zwei Jahren, das der AfD-Politiker Stefan Brandtner mit Abstand am meisten beleidigt wurde, gefolgt von SPD-Mann Ralf Stegner, diversen Unions- und FDP-Politikern und weiteren AfD-Leuten. Die Grünen waren hier kaum vertreten.

Eigene Hassrede geht in Ordnung

Auffällig ist, dass gerade die Justiz im CSU-regierten Bayern besonderen Eifer bei der Verfolgung von vermeintlichen Beleidigungen von Grünen an den Tag legt. Faktisch gibt es eine Sonderjustiz für Grüne. Politisch abhängige Staatsanwaltschaften springen sofort, wenn der Herr Bundesminister Habeck sich gekränkt fühlt, während normale und nicht-linke Bürger sich hemmungslos beleidigen und bedrohen lassen müssen, ohne dass die Behörden eingreifen. Die abgrundtiefe Verlogenheit der Grünen zeigt sich auch daran, dass sie es waren, die 2018 maßgeblich darauf hinwirkten, dass der Majestätsbeleidigungsparagraph abgeschafft wurde, weil ihr Fernsehclown Jan Böhmermann wegen seines „Schmähgedichts“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan am Pranger stand. Nun, da sie selbst an der Macht sind, führten sie ihn mit Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs de facto wieder ein. Auf ihrem Parteitag am Wochenende fanden sie auch nicht dabei, zu dem bis 2018 indizierten Song „Chabos wissen wer der Babo ist” zu tanzen, der solche Stilblüten enthält wie etwa diese: „Dein Yokuzuna Sumo ficke ich mit ’nem push Kick. Was los du Hurensohn komm wieder wenn du Luft kriegst Pussy, muck bloß nicht uff hier du Rudi. Nix mit Hollywood Frankfurt Brudi“.

Die Grünen glauben – und das angesichts eines wachsenden sie anhimmelnden Anteils der deutschen Richterschaft leider wohlbegründet – sich in diesem Land pratisch alles erlauben zu können. Regeln, die sie anderen auferlegen, gelten für sie selbst nicht. Sie haben die meisten Medien auf ihrer Seite, kontrollieren nahezu das gesamte Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität und inzwischen weite Teile der Justiz und Verwaltung. Sie ruinieren das Land mit ihrer verrückten Ideologie und kommen ungestraft davon. Diese Partei ist zum Alptraum für die Bürger dieses Landes geworden – und muss endlich von den Schalthebeln der Macht entfernt werden. Entweder Deutschland wird die Grünen los, oder die Grünen werden Deutschland los. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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