• 27. Oktober 2024

Majestätsbeleidigung gegen Selenskyj – Deutscher Major der Reserve zurückgestellt

ByJörg

Okt 27, 2024

Von Anwalt Dirk Schmitz

Was wirft man dem engagierten Offizier vor? Der Mann hat von 1982 bis 1994 Dienst bei der Truppe geleistet, dort studiert. Dann Reserve. 1982 hat die Entscheiderin – darauf kommen wir noch – noch in den Windeln gelegen.

Der promovierte Soldat hatte Wolodymyr Selenskyj „einen ukrainischen Komiker“ genannt hat. Aufgrund dieser „Majestätsbeleidigung“ eines Dritte-Welt-Diktators (Selensky ist – anders als Putin ohne (wieder-)gewählt zu sein im Amt) leitete das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) VI 2.2.6 den Fall an die Abteilung VI „Extremismusabwehr“ weiter.

Also: Wer den grünen T-Shirt-Träger einen Komiker nennt, kommt bei unserem Schützenverein – in die Schublade „Extremist“.

Es gibt anscheinend Komiker bei der Bundeswehr – die nennen sich auf Ihren Briefkopf frech „Karrierecenter“ – aber das ist nicht lustig für die Betroffenen.
In despotischer Manie agieren Regierungsamtsräte gegen Demokratie und Meinungsfreiheit bei den „Bürgern in Uniform“.

Nachdem der bundesweit bekannte Rechtsanwalt Michael Heuchemer gegen den Unsinn Widerspruch eingelegt hatte, schoss die Bürokratur zurück. Eine kurze Frontbegradigung führte zur Rücknahme des Vorwurfes – aber nicht des Widerrufs der Entfernung aus dem Dienst. Denn – bei weiterer Recherche der gesamten Online-Aktivitäten des „Täters“ stieß die Truppe überraschend auf einen (!) kritischen Post, den der Major, CDU-Mitglied seit 1999, ohne weitere Kommentierung in seinem WhatsApp-Profil geteilt habe.

Interessant, wo die priapistische Bundeswehr-Bürokratie sucht … Dieser Post rief dazu auf, dass Sachsen und andere Bundesländer aus der Bundesrepublik austreten sollten. Ob der Offizier das aus fester politischer Überzeugung oder augenzwinkernd in Richtung Berlin tat, blieb offen.
Der Austritt aus der Bundesrepublik ist laut Grundgesetz nicht ausgeschlossen. Allerdings haben findige Juristen ein „Sezessionsverbot“ konstruiert.

Dieses „Sezessionsverbot“ ist nicht Teil der „Freiheitlich Demokratischen Grundordnung“ und könnte verfassungsändernd mit 2/3-Mehrheit jederzeit anders geregelt werden. Vor allem für die neuen Bundesländer – wer rein darf, darf auch wieder raus – wäre das fair. Wer das dogmatisch verneint, sollte an die Briten denken.

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Mit anderen Worten: Die Forderung nach einem Austritt ist zwar nach herrschender Lehre derzeit nicht umsetzbar – jedoch keinesfalls extremistisch, gerade in Bayern. Das reichte aber nicht, denn der Post kam dummerweise von den „Freien Sachsen“, welche die Schwesterbehörde Verfassungsschützende m/w/d für „böse“ hält.

Die „Freien Sachsen“ waren dem Major aus dem Süden allerdings nicht bekannt. Wahrscheinlich den meisten anderen Bundesbürgern auch nicht. So jammern die Schlapphüte unter anderem:

„Die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der Partei Freie Sachsen richten sich gegen den Bestand des Bundes. Nach ihrem Parteiprogramm strebt sie mehr Autonomie für den Freistaat Sachsen bzw. sogar den sog. „Säxit“ an („Mehr Autonomie und notfalls der Säxit“). “Also nix mit Waffen, die sind schlicht „Säxisten“.

Aber jetzt ließ die Regierungsamtsrätin endgültig „die Sau“ raus:

„Da Ihnen die Gruppierung „freie Sachsen“ nicht bekannt gewesen ist, hätten Sie sich … informieren müssen, ehe Sie … in Ihrem whatsApp-Status teilen.“

Deshalb Rausschmiss – da half dem Major zur politischen Ehrenrettung selbst eine formelle Entschuldigung und seine CDU-Mitgliedschaft nichts.
Also liebe Soldaten – vor jedem WhatsApp-Post beim Verfassungsschutz nachfragen, ob der Urheber bei denen gerade als „extremistisch“ gilt.
Wladimir Putin soll in lockerer Runde einmal gesagt haben, zur Eroberung von Berlin reiche heutzutage die Moskauer Stadtfeuerwehr völlig aus.

So vieler Feuerwehrleute bedarf es bei der Ignoranz des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht einmal. Da reicht die woke Regierungsamtsrätin, eine Zivilistin, die einen Panzer noch nicht einmal von hinten gesehen hat und Krieg nur aus der Tagesschau kennt. Dieser Typus Beamtin entscheidet über Offiziere, die im Ernstfall mit ihrem Leben unser Deutschland verteidigen sollen – peinlich. Deren einzige Fähigkeit besteht wohl darin, engagierte Soldaten zu vertreiben.

Natürlich wird Rechtsanwalt Heuchemer – übrigens bekannter Kommentator beim Beck-Verlag für Äußerungsrecht – hiergegen klagen. Wahrscheinlich wird es bei der Geschwindigkeit der Gerichte erst ein stattgebendes Urteil geben, wenn der nicht gewählte Selensky Geschichte ist und Sachsen wieder Königreich in den Grenzen von 1871 ist.

Was sagt der Reservistenverband eigentlich?

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Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. war über 20 Jahre lang Mitarbeiter und Redakteur des AfP (Archiv für Presserecht), Zeitschrift für das gesamte Medienrecht. Folgen Sie RA Dirk Schmitz auf Twitter: @schmitzidirk Dirk Schmitz M.A., seit 1991 Rechtsanwalt, langjähriger ehrenamtlicher Richter, Kommunikationswissenschafter, engagierter Verteidiger, derzeit im Kryptowährungsprozess “Onecoin” vor dem Landgericht Münster. Schmitz sieht durch den Zeitgeist Meinungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit gerade in Masken- und Impfzeiten in Gefahr. Als “alter Liberaler” ohne FDP-Hintergrund steht Schmitz für Bürgerrechte und “die Freiheit des Andersdenkenden”. Sein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“

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Author:
Alexander Wallasch

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