Es klingt wie aus einer bitterbösen Satire: Ein Mann rast mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt, tötet sechs Menschen – darunter einen neunjährigen Jungen – und verletzt hunderte schwer. Und der Generalbundesanwalt? Der sieht sich nicht zuständig. Warum? Weil der Fall offenbar nicht genug mit dem Staat zu tun hat. Und nach Ansicht des politischen Beamten kein Terror ist. Willkommen in der deutschen Justizrealität des Jahres 2025.
Generalbundesanwalt Jens Rommel, Mitglied der FDP, erklärte im öffentlich-rechtlichen SWR, dass für Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ein spezifischer Staatsschutzhintergrund nötig sei. Eine Tat gegen einen Weihnachtsmarkt, so Rommel, sei ja keine Bedrohung „für den Gesamtstaat oder die Verfassungsgrundsätze“. Für viele Menschen, die den Weihnachtsmarkt besuchen wollten, mag es sich nach Terror angefühlt haben – für die Behörden ist es offenbar keine grundlegende Bedrohung. Da klingt wie eine Verhöhnung der Opfer.
Vom ‚Amoklauf‘ zur Farce
Die zynische Einordnung des Generalbundesanwalts: Der Angriff habe „eher den Charakter einer Amokfahrt aus persönlicher Frustration“. Persönliche Frustration? Der Attentäter Taleb Al-Abdulmohsen, ein aus Saudi-Arabien stammender Arzt, der seit Jahren polizeibekannt war, hatte es zuvor auf staatliche Stellen abgesehen, war 105-mal aktenkundig und dreimal verurteilt. Doch Rommel meinte, das reiche nicht: Es gebe keine Beweise, dass der Mann den deutschen Staat oder die Demokratie gezielt angreifen wollte.
Kommen Sie sich angesichts solcher Aussagen auch vor wie im falschen Film? Oder im falschen Land? Was ist nur aus unserer Bundesrepublik geworden! Die Realitätsflucht hat Ausmaße angenommen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen.
Eine besondere Perle der Argumentation lieferte Rommel noch obendrauf: Der Weihnachtsmarkt sei ja kein staatliches Ziel. Wie bitte soll das zu verstehen sein? Müssten Terroristen direkt im Bundestag zuschlagen, um die Aufmerksamkeit der Bundesanwaltschaft und den Verdacht zu wecken, es könnte Terror sein? Solange sich ein Angreifer auf „nur“ hunderte Unschuldige konzentriert, bleibt die höchste deutsche Strafverfolgungsbehörde offenbar gelassen.
Dabei wird Terrorismus laut unserem Strafrecht nicht nur durch eine Tat selbst definiert, sondern durch die Absicht, Angst und Schrecken zu verbreiten, staatliche Strukturen zu destabilisieren oder politische Ziele zu erzwingen. Entscheidend ist der Staatsschutzhintergrund, also der Angriff auf demokratische oder staatliche Strukturen. Wie bitte kommt ein Generalbundesanwalt auf die Idee, dass all das in Magdeburg fehlte?
Sprachlich ist die Definition von Terror sogar noch breiter gefasst und nicht zwingend auf den Staat oder politische Ziele bezogen. Es reicht das systematische Erzeugen von Schrecken. Der Duden etwa beschreibt Terror wie folgt: „(systematische) Verbreitung von Angst und Schrecken durch Gewaltaktionen (besonders zur Erreichung politischer Ziele).“
Warum der Bundesanwalt hier keinen Terror sehen will, bleibt wohl sein Geheimnis – und das seines obersten Dienstherren, also Volker Wissing, der FDP-Überläufer, der so gerne im Amt als Verkehrsminister bleiben wollte, dass er sein Parteibuch abgab und dafür als Belohnung seit dem 7. November 2024 auch noch das Amt des Bundesministers der Justiz von Olaf Scholz (SPD) übertragen bekam.
Die Bilanz eines Staatsversagens
Laut einem BKA-Bericht, der an den Bundestag übermittelt wurde, war Al-Abdulmohsen über Jahre ein offenes Sicherheitsrisiko: Gefährderansprachen, 18 Ermittlungsverfahren – und dennoch lief er frei herum. Es ist ein Dokument des Versagens, das nicht nur die Taten des Angreifers, sondern auch die Untätigkeit der Behörden aufzeigt.
Doch Rommel bleibt konsequent: „Die Strafverfolgung ist grundsätzlich Ländersache“, erklärt er. Die Dimension der Tat reiche nicht aus, um sie zu übernehmen. Sechs Tote, 300 Verletzte – was wäre denn bitte ausreichend?
Zum Vergleich – beim vermeintlichen „Rollatoren-Putsch“ verwirrter Rentner und der Rentner-Gang um die Oma mit dem Kartoffelsack, eine pensionierte Religionslehrerin, sah die Bundesanwaltschaft alles ganz anders und zog die Ermittlungen anders als bei Magdeburg an sich – obwohl es in beiden Fällen nie über verquere Pläne hinausging und dabei noch verdeckte Ermittler als Provokateure eine unheilvolle Rolle spielten.
Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft sendet ein verheerendes Signal. Wenn der Weihnachtsmarkt von Magdeburg nicht reicht, um Terror zu sein, was dann? Die zynische Botschaft: Solange Ihr Angriff keine direkte Verfassungsgefährdung darstellt – wie angeblich die Rentner –, bleibt der Generalbundesanwalt außen vor.
Deutlicher kann das Messen mit zweierlei Maß nicht mehr werden: Da, wo man irgendwie das Etikett „rechts“ anheften kann, schlägt der Staat mit Tausenden Beamten zu und natürlich mit der Bundesanwaltschaft – da, wo irgendwie das Etikett „Gewaltimport“ und/oder Islam zutrifft, verschließt der Staat beide Augen – wie die drei Affen: nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.
Warum es Zeit für eine Reform ist
Der Fall Magdeburg zeigt, wie dringend eine Reform der Kriterien für Terrorismusermittlungen ist. Es kann nicht sein, dass Opfer von solchen Taten in einer Grauzone des Rechts zurückgelassen werden, weil die Hürden für die Bundesanwaltschaft so hoch sind, dass sie sich entspannt zurücklehnen kann – während sie bei rechten Delikten gar nicht scharf genug agieren kann.
Magdeburg ist mehr als ein Einzelfall. Es ist ein Symbol für ein System, das mit geschlossenen Augen auf die Realität schaut – und lieber wegsieht, statt Verantwortung zu übernehmen. Die Frage ist nicht nur, warum hier so blind gehandelt wird, sondern was es über einen Staat aussagt, der gezielt in solchen Dimensionen unterscheidet. Dass hier wieder einmal ausgerechnet ein FDP-Spitzenbeamter als williger Vollstrecker von rot-grüner Ideologie auftritt, passt leider nur allzu gut ins Bild.
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Bild: Mo Photography Berlin / Shutterstock
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