• 17. Januar 2025

„Long-COVID Fälschung enthüllt!“ – Wirklich? So leicht ist Fälschung nicht…

ByMichael Klein

Jan. 17, 2025

Zugegeben, der Spruch „Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“ ärgert uns. Nicht nur, weil er Winston Churchill angedichtet wird, von dem er aber nicht stammt, sondern vor allem deshalb, weil die Fälschung von Statistiken gar nicht so einfach ist, mit jeder Variable, die man berücksichtigen muss, komplexer wird und ab einer bestimmten Menge von Informationen, die berücksichtigt werden müssen, damit die Fälschung gelingt, schlicht nicht mehr möglich ist.

Entsprechend sind Überschriften, wie „Long-COVID Fälschung enthüllt!„, ohnehin aufgrund der Wortwahl kurz vor dem Click-Bait vor allem dann ärgerlich, wenn mit der Unterüberschrift:

„Werden Impfschäden statistisch unterschlagen? Eine neue Abrechnungsmethode für Kassenärzte zeigt dies sehr deutlich: Post-Vac-Patienten sollen unter „Long Covid“ erfasst werden. „

nachgelegt wird.

Vielleicht fangen wir einfach einmal ganz vorne an: Eine Statistik ist eine bestimmte Zusammenstellung von Daten, entweder in univariater Form, die eine einzige Variable berücksichtigt [Anzahl von Click Bait in einem bestimmten Blog] oder in bivariater Form, bei der zwei Variablen mit einander in Verbindung gebracht werden [Anzahl von Click Bait in einem bestimmten Blog nach Autor unterschieden] oder in multivariater Form [alles jenseits von zwei Variablen: Anzahl von Click Bait in einem bestimmten Blog nach Autor und Ausbildung und Vorstrafen usw.]. Grundlage aller Statistiken ist eine bestimmte Zahl von Einzeldaten: die Anzahl der Opfer von Messerattacken an einem bestimmten Ort für einen bestimmten Zeitraum. Je detaillierter dieses Einzeldatum ist, desto mehr Information kann in einer Statistik verarbeitet werden, und je detaillierter ein Einzeldatum ist, desto schwieriger wird es, eine Statistik zu fälschen, Informationen zu unterschlagen bzw. Informationen zu fälschen. Eine Fälschung liegt übrigens dann vor, wenn etwas aussieht wie ein Original aber keines ist. Plagiieren von Texten anderer ist z.B. eine Form der Fälschung, wie man argumentieren kann, wenn man nicht den Nachgemalten d’Avinci oder den falschen Fufziger als Beispiel anführen will. Insofern ist der Begriff misslich…

Wie auch immer, die Überschrift und der Beitrag, auf den wir uns beziehen, ein sehr kurzer Beitrag im übrigen, folgt zeitlich einem Beitrag, den wir auf Telegram mit Bezug auf einen Hinweis von Tom Lausen veröffentlicht haben, in dem sich Tom Lausen für die Einführung eines eigenen Codes für das Post-Vac Syndrom starkt macht, also Schäden, die sich nach einem COVID-19 Shot einstellen und von dem, was als Long COVID gelten soll, nicht unterscheidbar sind.

Damit wir alle wissen, wovon wir reden: Hier die Hauptsymptome, die Long-COVID zugeordnet werden:

  1. Muscle weakness / Muskelschwäche
  2. Muscle pain / Muskelschmerzen
  3. Joint pain / Gelenkschmerzen
  4. Fatigue / Müdigkeit
  5. Sleep difficulty / Schlafschwierigkeiten
  6. Shortness of breath / Kurzatmigkeit
  7. Chest pain / Brustschmerzen
  8. Palpitation / Herzklopfen
  9. Cough / Husten
  10. Excess sputum / Übermäßiger Speichelfluss
  11. Decreased sense of smell / Beeinträchtigter Geruchssinn
  12. Decreased sense of taste / Beinträchtigter Geschmackssinn
  13. Sore throat / Rauer Hals
  14. Headache / Kopfschmerzen
  15. Dizziness / Benommenheit
  16. Concentration difficulty / Konzentrationsschwierigkeiten
  17. Excess sweating / übermäßiges Schwitzen
  18. Walking difficulty / Gehprobleme
  19. Diarrhea / Durchfall
  20. Abdominal pain/stomach ache /Bauch- / Magenschmerzen
  21. Loss of appetite / Appetitlosigkeit
  22. Weight loss / Gewichtsverlust
  23. Weight gain / Gewichtszunahme

Das Problem mit diesen Beschwerden, die sich nach jedem viralen Infekt einstellen können, ist nun, dass ihre Inzidenz vor allem dann gegeben ist, wenn die Infektion um eine Impfung ergänzt wird, wie die folgende Studie zeigt:

Asadi-Pooya, Ali A., Meshkat Nemati, Mina Shahisavandi, Hamid Nemati, Afrooz Karimi, Anahita Jafari, Sara Nasiri et al. (2024). How does COVID-19 vaccination affect long-COVID symptoms? Plos one 19(2): e0296680.

Asadi-Pooya et al. (2024) bringen ihre Ergebnisse wie folgt auf den Punkt:

„In people who have already contracted COVID-19 and now suffer from long-COVID, receiving a COVID-19 vaccination has a significant association with prolonged symptoms of long-COVID for more than one year after the initial infection.“

Long-Covid ist selbst dann, wenn es einer COVID-19 Infektion nachfolgt, in den Fällen, in denen eine vermeintliche Impfung mit einer der verfügbaren COVID-19 Gentherapien vorgenommen wurde, eher ein Ergebnis der COVID-19 „Impfung“, als dass es ein Ergebnis der Erkrankung an COVID-19 ist.
Kurz: Die Wahrscheinlichkeit, dass Long-COVID eine Nebenwirkung der COVID-19 „Impfung“ darstellt, ist bei „geimpften“ Personen höher als die Wahrscheinlichkeit, dass es die Folge einer Erkrankung an COVID-19 ist.
Wer nachlesen will: Wir haben die Studie von Asadi-Pooya ausführlich hier besprochen.

Was wir gerade geschildert haben, ist natürlich misslich für Leute wie Spahn oder Lauterbach, die gerne verhindern wollen, dass ihre führende Beteiligung am Massenimpfexperiment für viele Tote und vom COVID-19 Shot Verwundete verantwortlich ist, die verschleiern wollen, dass Long-COVID in der Regel Long-Vaxx ist. Und zu diesem Zweck, zum Zwecke der Verschleierung wurde die „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen (Long-COVID-Richtlinie/LongCOV-RL)“ geschaffen. Die Richtlinie ist zum 9. Mai 2024 in Kraft getreten und wer sie nachlesen will, der kann das hier tun.

Wichtig an dieser Richtlinie, für die Vertuschung der Tatsache, dass Long COVID in aller Regel Long Vaxx ist und in den seltensten Fällen eine eigenstänidge von COVID-19 Shot unabhängige Existenz führt, ist Paragraph 2, der Long-Covid, Myalgische Enzephalomyelitis und Post-Vaxx, also die Impfschäden, die man nicht bestreiten kann und die man vor allem von Long-Covid nicht unterscheiden kann, vermanscht:

„(1) Die Richtlinie regelt die Versorgung von … Patienten aller Altersgruppen mit dem Verdacht auf oder einer festgestellten Long-COVID-Erkrankung. Als Long-COVID werden ein post-akut anhaltendes oder neu auftretendes Symptom oder Krankheitsbild oder mehrere solcher Symptome oder Krankheitsbilder in Folge einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bezeichnet, die länger als vier Wochen nach Infektion andauern oder ab einer Zeit von vier Wochen nach Infektion auftreten. […]

In diesem Sinne werden von der Richtlinie auch … Patienten erfasst, die

1. infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 den Verdacht oder die Diagnose einer Myalgischen Enzephalomyelitis/eines Chronic Fatigue Syndromes (ME/CFS) aufweisen oder
2. die nachfolgend einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung Long-COVID ähnliche Symptome aufweisen.
[…]

Damit wird de facto eingeräumt, dass es keine Möglichkeit gibt, zwischen Long COVID und Long/Post Vaxx zu unterscheiden. Insofern ist es konsequent, beides zu vermanschen, und es ist zwangsläufig, weil getäuscht werden soll, dass diese Vermanschung unter „Long COVID“ erfolgt, nicht einmal Herr Lauterbach liefert sich freiwillig ans Messer.

Indes, die meiste Erfassung im medizinischen Bereich erfolgt heute nicht mehr, um nachfolgend eine Statistik zu erstellen und auf informierter Grundlage entscheiden zu können. Die Erfassung von Dingen im medizinischen Bereich hat einen einfach benennbaren Grund: GELD, Abrechnung. Es geht darum, wie die erbrachten Leistungen in einem bestimmten Feld, nun im mit der Long COVID Richtlinie geschaffenen Vergütungsfeld, oder wie es in diesen Kreisen heißt: der Gebührenordnungspositionen (GOP), abgerechnet werden. Und sie werden das z.B. unter GOP 37800 für „Basis-Assessment“ und unter GOP 37801 bei besonders schweren Fällen und so weiter – das muss uns nicht interessieren.

Was uns interessieren muss, ist der Beschluss des „Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 753. Sitzung am 11. Dezember 2024 … zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 [Umsetzung LongCOV-RL]“, denn darin werden die jeweiligen Modalitäten genannt, die der Abrechnung unter GOP 37800 zugrunde liegen.

Wenn Sie den Krampf nachlesen wollen, Sie finden ihn hier.

Interessant für uns sind die folgenden Abschnitte:

„2. Die Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts sind ausschließlich für die Versorgung von Patienten mit einer Indikation gemäß § 2 LongCOV-RL berechnungsfähig.“

Sie erinnern sich an die Long-COVID-Richtlinie, in der Long-COVID, Long/Post Vaxx und Myalgische Enzephalomyelitis vermanscht wurden. Liegt einer der drei Fälle vor, dann kann nach GOP 37800 abgerechnet werden. Hier geht es also um die ABRECHNUNG, nicht darum, wie der entsprechende Fall im ICD klassifiziert wird, weshalb wir den Hinweis von Tom Lausen im Hinblick auf diese Abrechnungsmodalität nicht verstehen:

„Es ist ein Akt medizinischer und politischer Verantwortungslosigkeit, der zeigt, wie die Interessen der Impfagenda über das Wohl der Patienten gestellt werden. Ein eigenständiger ICD-Code für Post-Vac-Syndrome wäre dringend erforderlich, um Transparenz zu schaffen und der Wahrheit gerecht zu werden“,

Wir verstehen diesen Hinweis schon deshalb nicht, weil es einen ICD-CODE für Post-Vac-Syndrom gibt: „U12.9: unerwünschte Nebenwirkung bei der Anwendung von COVID-19 Impfstoffen, nicht näher bezeichnet“ die Entsprechung zu Long-COVID ICD-CODE: „U09.9: PostCovid Zustand nicht näher bezeichnet“.

Man muss ihn also nicht schaffen. Es gibt ihn bereits. Man muss allerdings den Abrechnungsposten von der Diagnose unterscheiden. Die Vermanschung von Long-COVID, Long-Vaxx und Myaligischer Enzephalomyelitis sie erfolgt im Hinblick auf die Abrechnung, nicht im Hinblick auf die Diagnose. Selbst wenn also die Abrechnungsdaten die Unterscheidung zwischen den drei genannten Syndromen nicht erlauben, so ist es doch möglich, die Anteile der drei Sydrome am Abrechnungsposten über die Diagnosedaten zu bestimmen, indem man der Statistik einen weiteren Layer, eine weitere Variable hinzufügt und das, was verschleiert werden soll, entschleiert, wie es die Aufgabe der Statistik ist. Darüber hinaus weisen die Abrechnungsmodalitäten von GOP 37801, ein Zuschlag, der geltend gemacht werden kann, wenn die Erkrankungsschwere es rechtfertigt, darauf hin, dass auch die Abrechnung über Nachweis bestimmter Diagnosen erfolgen muss, ein weiteres Einfallstor für die Wahrheit:

„3. Die GOP 37801 ist nur berechnungsfähig bei Patienten gemäß § 2 Abs. 1 und 2 LongCOV-RL, die aufgrund der Art, Schwere und Komplexität ihres Krankheitsverlaufs die folgenden Kriterien erfüllen:

Vorliegen eines hinreichend begründeten Verdachts auf mindestens eine der folgenden Erkrankungen gemäß ICD-10-GM: U09.9! PostCOVID-Zustand nicht näher bezeichnet, U10.9- Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet, U12.9! unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet, G90.80 Posturales orthostatisches Tachykardie-Syndrom (POTS), G93.3 Chronisches Fatigue-Syndrom inkl.: Chronisches Fatigue-Syndrom bei Immundysfunktion, Myalgische Enzephalomyelitis, Postvirales (chronisches) Müdigkeitssyndrom, I95.1 Orthostatische Hypotonie inkl. Orthostatische Dysregulation“

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Um noch einmal Fälschung, dessen Überschrift uns geärgert hat:

„Nun die offensichtliche Frage: Ein Patient wird von einem Arzt mit Symptomen wie chronischer Müdigkeit, Störung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit, regelmäßig untypische Kopfschmerzen oder Gelenks- und Muskelschmerzen, untersucht. Der Patient ist dreimal geimpft, lag nach der dritten Impfung mit einem positiven PCR-Test eine gute Woche „mit Corona“ im Bett. Diagnostiziert der Arzt „Long Covid“ gibt es extra Geld. Diagnostiziert der Arzt „Post Vac“ gibt es nichts. Was wird der Arzt diagnostizieren?“

Thomas Oysmüller schreibt das mit Bezug auf die Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Vereinigung, die wir auf unserem Telegram-Kanal verlinkt haben, für die, die es interessiert und denen die Vermanschung von Long-COVID und Long-Vaxx und Myalgischer Enzephalomyelitis entnommen werden kann, vor allem in ihrem letzten Teil:

Indes, in der Long-COVID-Richtlinie geht es um die Abrechnung von Behandlungen, nicht um die Diagnose. Die Vermanschung betrifft ausschließlich die Abrechnung: Unterschiedliche Diagnosen, die einen ähnlichen, wenn nicht gleichen Behandlungsaufwand und Behandlungsgang zur Folge haben, sollen, wie wir oben gezeigt haben, unter dem selben GOP abgerechnet werden.

Indes, durch die Abrechnung verschwinden die Diagnosen nicht. Sie sind nach wie vor vorhanden, quicklebendig, als U12.9 für unspezifische Impfschäden (die Entsprechung zu Long COVID) oder G93.3 für Myalgische Enzephalomyelitis. Es ist somit schlicht falsch, zu behaupten, ein Arzt werde gezwungen, Long-COVID zu diagnostizieren, weil er ansonsten keine Vergütung erhält.

Dass Polit-Darsteller und ihre Helfershelfer versuchen, die Schäden, die sie angerichtet haben, zu vertuschen, das ist keine Frage. Aber dabei gehen sie nicht so einfältig vor, wie manch‘ einer zu glauben scheint.


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