• 9. Januar 2025

Linksgrüne Kuscheljustiz auch in Wien: Freispruch für Syrer trotz jahrelanger Gruppenvergewaltigung von 15-Jähriger

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Jan. 9, 2025
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Dass die Justiz Opfer verhöhnt und migrantische Täter freispricht, ist nicht auf Deutschland beschränkt, wie ein ungeheuerliches Urteil aus Wien zeigt. Dort kam der Jugendschöffensenat zu dem Schluss, dass ein Syrer, der einer von 17 Jugendlichen war, die von Februar bis Juni 2023 eine damals 12-Jährige unzählige Male sexuell missbraucht haben, kein Vergewaltiger sei! Auch der Umstand, dass das Mädchen den Oralsex mit dem damals 15-jährigen Syrer ausdrücklich abgelehnt hatte, änderte nichts an dieser Einschätzung. „Ich habe mehrmals gesagt, ich will nicht. Er hat meinen Kopf gepackt. Ich habe keinen Ausweg gesehen“, ließ sie über ihren Anwalt mitteilen. Der anonym (!) agierende Verteidiger des Syrers besaß die Dreistigkeit zu behaupten, die Bezeichnung des Mädchens als „Scheiß-Nutte“ durch den Syrer sei kein Ausdruck von Frauenverachtung. Dem Opfer warf er vor, die „aktive Rolle“ beim Oralsex gehabt zu haben, es habe um keine Vergewaltigung gehandelt, wie man sie sich landläufig vorstelle. Zwar stimme es, dass das Mädchen Nein gesagt habe, dennoch sei es noch keine Vergewaltigung. Man könne seinem einer „massiven medialen Vorverurteilung“ ausgesetzten Mandanten nicht vorwerfen, dass das Mädchen „sexuell interessiert, offen und mit sich unsicher“ gewesen sei. „Das Mädchen hätte ja auch um Hilfe schreien können. Oder hätte die Möglichkeit gehabt, zuzubeißen“, sagte er.

Die Vorsitzende Richterin Martina Hahn schloss sich dieser aberwitzigen und niederträchtigen Sichtweise an. „Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“, meinte sie. Es sei nicht erwiesen, dass der Syrer das für eine Vergewaltigung nötige Maß an Gewalt verwendet habe. Den beiden Beteiligten sei „wenig vorgelebt“ worden, „wie man Intimität und Sexualität“ auslebe. „Im Zweifel ist der Angeklagte davon ausgegangen, dass er das Mädchen überredet hat und sie schlussendlich doch einverstanden war“, so Hahn weiter. Der Angeklagte denke vielleicht, „dass es moralisch, religiös oder kulturell ein Fehler war“, strafrechtlich sei er aber freizusprechen, so ihr Fazit.

Skandalurteil, wie man es sonst nur aus Deutschland kennt

Ein arabischer Migrant, der seinem Frauenhass offen Luft machte, wird hier also wieder einmal als Opfer irgendwelcher Umstände umgedeutet. Was das Mädchen über Monate erleiden musste, ist unvorstellbar, das noch nicht rechtskräftige Urteil ein einziger Skandal. Hahn ist allerdings seit langem für solch bizarre Urteile bekannt. Einen 18-Jährigen, der eine unter Drogen stehende 19-Jährige sexuell missbraucht und bewusstlos zurückgelassen haben soll, ehe sie tot aufgefunden wurde, sprach sie mit der Begründung frei, es gebe keine Hinweise auf Gewalt. Einen von zwei jungen Handwerkern, die sich an einer jungen Frau vergangen hatten, schickte sie jedoch ins Gefängnis. Ein 71-Jähriger, der zwei Jahre lang die minderjährige Enkelin seiner Freundin missbraucht hatte, erhielt, wegen eines „reumütigen“ Geständnisses, lediglich eine Geld- und Bewährungsstrafe. Der Mann habe „gezeigt, wie sehr ihm das leidtut und dass er wirklich mit dem Opfer mitfühlt“, so Hahn. Besonders gern wendet sie den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ an, vor allem, wenn es sich um Migranten handelt und die von ihr gehegten Zweifel an deren Schuld selbst äußerst zweifelhaft sind.

Auch in Österreich zeigt sich also die aus Deutschland sattsam bekannte Milde von Richtern gegenüber migrantischen Tätern, die entweder freigesprochen oder zu Bagatellstrafen verurteilt werden. Eine solche Justiz trägt jedoch nur zur Aushöhlung des Rechtstaates und zur Steigerung der Verachtung bei, die gerade muslimische Zuwanderer ohnehin schon für den Westen hegen. Bereits Anfang Dezember war ein 16-jähriger Syrer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen sei einvernehmlich gewesen, urteilte das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Katharina Adegbite-Lewy. Dieser Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig, wie Der Standard berichtet. Für den Jugendlichen sei „nicht erkennbar“ gewesen, dass das Mädchen den Geschlechtsverkehr nicht gewollt habe. Andererseits zweifelten die Richter an, dass es überhaupt zu einem Treffen und dem Geschlechtsverkehr gekommen sei.
Wie der Standard am 5. Dezember berichtete, habe der 16-Jährige mit dem Mädchen gegen ihren Willen Analverkehr gehabt. Der Anwalt des 16-Jährigen sprach von einer „unglaubliche[n] Vorverurteilung, die da stattgefunden hat“. Dass sie sich immer wieder mit Jugendlichen in Hotels oder Parks getroffen hat, sieht er als Beleg für die Freiwilligkeit. „Es gibt eine derartige Opferinszenierung, wie ich es selten erlebt habe“, sagte der Anwalt des Täters. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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