• 12. Dezember 2024

Linke dürfen straffrei hetzen, beleidigen und beschimpfen – alle anderen müssen sich warm anziehen

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Nov 25, 2024
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Vor allem Grüne und andere Linke empören sich unablässig über die Verrohung der Sitten und darüber, dass sie mit „Hass und Hetze“ überschüttet würden. Allein Robert Habeck und Annalena Baerbock überzogen Bürger, die sie kritisierten, bislang mit nicht weniger als 1.300 Anzeigen – und die Justizbehörden wirken eilfertig dabei mit. Die Realität sieht aber auch hier anders aus als die von den Linken und ihren Medien behauptete. In Wahrheit sind AfD-Politiker und andere Nicht-Linke, auch international, Opfer eines permanenten Trommelfeuers aus Hass, das jedoch weder juristisch geahndet wird noch auch nur die geringste Kritik hervorruft.

Eine nicht ansatzweise vollständige Auflistung lässt zumindest das ungefähre Ausmaß dessen erahnen, was umgekehrt jeder erdulden muss, der ins Visier von Linken gerät – ohne dass ihm anschließend die Justiz beiseite springt oder gar Schmerzensgeld zubilligt.

Todeswünsche und Morddrohungen

  • Als der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke sein neu geborenes Enkelkind präsentierte, hagelte es niederträchtige Kommentare, unter anderen „Babyhitler“.
  • Die ehemalige CDU- und heutige AfD-Politikerin Erika Steinbach postete auf Twitter eine Kostprobe dessen, was sie permanent über sich ergehen lassen müssen. Unter anderem wurde sie als „kotzhässliche Nazi-Tochter“, „asoziales Stück fleischgewordener Dreck“, „mieses Schwein“, „laufendes Gammelfleisch“, „Faschisten-Schlampe“ du „unverschämte dumme Sau“ bezeichnet, immer wieder begleitet von dem Wunsch, sie möge einen möglichst qualvollen Tod sterben.
  • Die hessische AfD-Politikerin Anna Nguyen las im Landtag nur drei der Hasskommentare vor, die sie täglich erreichen; darunter waren: „Rubel-Nutte“ und „Eine dumme Närrin wartet auf russische Brüder, die sie dann vergewaltigen und erschießen werden“.
  • Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel darf mit richterlichem Segen als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden.
  • Die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry wurde unter anderem als „dumme Nazi Fotze“ bezeichnet.
  • Eine SPD-Politikerin aus Nordrhein-Westfalen rief in der Redaktion der „Wirtschaftswoche“ an, um dem Journalisten Florian Weynand mitzuteilen, dass er ein „Arschloch“ sei und man ihn „vernichten“ werde (hier stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld übrigens das Verfahren ein, weil “kein öffentliches Interesse” bestehe).

Prahlen mit Verunglimpfungen

  • Die Kölner Staatsanwaltschaft stellte sämtliche Verfahren gegen einen Mann ein, der dazu aufgefordert hatte, AfDler zu ohrfeigen, ihnen die Türen einzutreten und ihnen ins Gesicht zu kotzen – ,it der Begründung, dass dies eine ebenso zulässige Meinungsäußerung sei wie die Bezeichnung als „Nazis“.
  • Als die FDP-Kriegstreiberin Marie-Agnes Strack-Zimmermann 2022 im Vorbeigehen von einem Café-Besucher als solche bezeichnet wurde, machte sie sich die Mühe umzukehren, an seinen Tisch zu gehen und ihn ein „Arschloch“ zu nennen – und das verkündete sie auch noch sichtlich stolz in einer Fernsehsendung.
  • Der ehemalige CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz, der sich jedoch seit Jahren linker als viele Grüne geriert, gab selbstzufrieden bekannt, dass er jemanden als „Drecksack“ bezeichnet habe und dies auch “völlig gerechtfertigt” gewesen sei.
  • Der Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer verwendet den Begriff „Schwachkopf“ (der, angewandt auf Robert Habeck, eine Hausdurchschungen und hohe Geldstrafen nach sich zieht) seit Jahren ohne jede strafrechtliche Konsequenz auf Twitter.
  • Die ehemalige WDR-Journalistin „Georgine“ Kellermann, früher als Georg bekannt, benutzte den Begriff „Schwachkopf“ am 10. Februar diesen Jahres, empört sich aber darüber, dass Habeck dafür kritisiert wird, weil er einen Rentner anzeigte, der ein Meme verbreitete, das Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet.
  • Die Kampagne „Frauen gegen Merz“ wird von einer Agentur betrieben, deren Chef den Grünen angehört, die 2022 „im Namen der Meinungsfreiheit Andersdenkender“ Forderungen wie: „#DenStrickfürStorch, #GaulandErschießen, #BrandnerVierteilen, #TrixiTottreten, #ChrupallaVergasen, #WeidelHartFicken“ stellte.

Hass auf alles Nicht-Linke

Die Aufzählung erhebt bei weitem keinen Anspruch auf Vollzähligkeit. Immer wieder legen  dieselben Behörden, die auf Strafanzeigen linksgrüner Politiker hin sofort die Hacken zusammenschlagen und loslegen, einen bemerkenswerten Erfindungsreichtum an den Tag, wenn es darum geht, Linke für ihre Hetze nicht belangen zu müssen. So hat etwa die Staatsanwaltschaft Aachen ihre Ermittlungen wegen eines Plakats mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ mit der bemerkenswerten Begründung eingestellt, dass hinter den Worten „AfDler töten“ ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe. Auf diese Weise könne man die Worte als Vorwurf an die Adresse der AfD im Sinne von: Die Politik der AfD tötet Menschen lesen. Nach etablierter Rechtsprechung sei bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen.

Von einer derart wohlwollenden Auslegung können die Opfer linken Hasses nur träumen, wenn sie sich dagegen zur Wehr setzen. Der linke Hass auf alles Nicht-Linke ist aber natürlich nicht auf Deutschland beschränkt, auch Betroffene im Ausland sind vogelfrei und dürfen, dank der Doppelstandard-Justiz hierzulande, nach Herzenslust konsequenzenfrei bepöbelt werden.

Auch ausländische Opfer und Täter interessieren die Gesinnungsjustiz nicht

Keine einzige dieser unfassbaren Entgleisungen von Linken oder von ihnen eifrig geteilten Schmähungen hatte auch nur die geringsten juristischen Konsequenzen. Bei keinem der Urheber stand morgens um sechs die Polizei vor der Tür, um Verhöre durchzuführen oder Laptops und Handys zu beschlagnahmen und deren Inhalte vor Gericht zu verwenden. Dafür müssen normale Bürger aber jederzeit damit rechnen, dass sie einer solchen Tortur unterzogen werden, wenn sie irgendwelche Harmlosigkeiten über linke Politiker äußern.

Scholz als Totengräber der Meinungsfreiheit

„Wir leben in einem Staat, in dem die Mächtigen die Bürger beschimpfen dürfen (wie bei Corona), aber nicht umgekehrt. Wenn Politiker das Volk bepöbeln, kommen sie in Talkshows. Wenn Bürger Politiker beleidigen, kommt die Polizei“, so das bittere, aber leider korrekte Fazit von Julian Reichelt. 2012 hatte Olaf Scholz höchstselbst noch verkündet: „Die Verteidigung der Meinungsfreiheit ist unser ureigenes Thema.“ Was er verschwieg, war, dass diese nur für Linke gilt, während alle anderen die ganze Härte des Linkstaates zu spüren bekommen. Unter seiner Kanzlerschaft wurde Artikel 5 Grundgesetz faktisch abgeräumt und gilt nur noch für ideologisch linientreue Systemkonformisten; alle anderen werden nicht nur zensiert, sondern dürfen nach Herzenslust verhetzt und beleidigt werden, während ihnen selbst die harmlosesten Aussagen strafrechtlich zur Last gelegt werden.

Listig und nicht frei von Sarkasmus empfahl ein Twitter-Nutzer empfahl Reichelt und dem bekannten Medienanwalt Joachim Steinhöfel, die Hasskommentare, die sie und „rechte“ Politiker regelmäßig erhalten, doch live bei dem Bespitzelungsunternehmen “So Done” zur Anzeige zu bringen. Vielleicht wäre dies ein wirksames Mittel, um diesen Wahnsinn vor den Augen einer größeren Öffentlichkeit bloßzustellen. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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