• 15. Januar 2025

Link, linker, Stefan Kramer: Wie lange sollen die Thüringer diesen Verfassungsschutzpräsidenten noch ertragen?

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Jan. 14, 2025
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Der fachlich, charakterlich und menschlich in jeder Hinsicht völlig ungeeignete und disqualifizierte thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat wieder einmal seine atemberaubende Dreistigkeit bewiesen. In einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“ drückte er sein Bedauern über die im Wahlkampf geltende Neutralitätspflicht aus, da diese es unmöglich mache, noch vor der Bundestagswahl eine Neueinstufung der AfD zu veröffentlichen wird. Das sei „höchst bedauerlich“, so Kramer, vor allem „vor dem Hintergrund, weil hier die sogenannte Neutralitätspflicht und die Mäßigung im Wahlkampf in den Vordergrund gestellt wird“. Für ihn seien dies keine durchgreifenden Begründungen. Die Entscheidung des Bundesamtes, kein neues Gutachten vor der Wahl zu veröffentlichen, sei „verkehrt und fatal und eine falsche Interpretation der aktuellen Rechtslage“.

Woher der studierte Sozialpädagoge (!), der ins Amt kam, obwohl er die dafür eigentlich zwingend vorgeschriebene Qualifikation als Volljurist nicht vorweisen kann, seine rechtliche Expertise bezieht, erklärte er nicht. Lieber faselte er von einer angeblich weiteren Radikalisierung der AfD, die er auf deren Bundesparteitag in Riesa am Wochenende beobachtet haben will. „Ich denke, die Partei hat jetzt auf dem Bundesparteitag gezeigt, dass jede Scheu gefallen ist, sich hinter noch irgendwelchen Worten zu verstecken, sondern man zeigt ganz deutlich seinen völkischen Nationalismus und auch seine Verfassungsfeindlichkeit, die wir in den Verfassungsschutzämtern ja herausgearbeitet haben.“

Zahllose Verstöße gegen Amtspflicht

Von wegen: In Wahrheit haben die Verfassungsschutzämter nichts anderes herausgearbeitet als ihre politische Weisungsgebundenheit. Dass die „Gutachten“, die die AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ einstufen, reine politische Auftragsarbeiten ohne jede Substanz sind, hat Kramer selbst bewiesen, als er die Einstufung der AfD eigenmächtig vornahm und ein entlastendes Gutachten unterschlug. Diese völlig aussagelose und arbiträre Einschätzung folgt einer Pervertierung einstiger Konsense, die inzwischen mal eben einfach so als Merkmal für “Rechtsextremismus” erklärt wurden – etwa das Festhalten am Abstammungsprinzip, obwohl dieses sogar im Grundgesetz klar festgeschrieben wurde.

Und dies ist nur einer von zahllosen Verstößen gegen seine Amtspflichten, die „Apollo News“ letzten Monat enthüllte. In keinem funktionierenden Staat wäre eine derartige Gestalt in ein solches Amt gelangt. Dass er immer noch nicht entlassen wurde und sich keiner strafrechtlichen Verfolgung gegenübersieht, ist ein einziger Skandal, der ein bezeichnendes Licht auf die Zustände in diesem Land wirft. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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