Die EU will die Alkoholkontrolle. Ab dem 1. Mai 2025 sollen Gaststätten nur noch alkoholische Getränke ausschenken dürfen, wenn Gäste eine Leberwertunbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung zeigt, ob die Leber des Gastes gesund genug ist, um Alkohol zu vertragen. Erleidet der Gast einen alkoholbedingten Anfall, ist das Restaurant von der Haftung freigestellt. Damit werden Gastwirte motiviert, die Kontrolle ernst zu nehmen.
Gastbeitrag von Meinrad Müller
Alkoholpass, Nachfolger des Impfpasses
Das Prinzip ist einfach: Wer Alkohol bestellen möchte, muss zuvor seine Leberwerte prüfen lassen. Das kennen wir schon von den Corona-Impfpässen, die man damals vorzeigen musste, um ins Restaurant zu kommen. Die EU sieht das als wichtigen Schritt, um die vielen Krankheiten und Todesfälle durch Alkohol zu verringern. Jährlich sterben in Deutschland über 70.000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch, mehr als 200.000 erkranken schwer.
Die Bescheinigung nach § G-343498 muss diese Laborwerte enthalten:
– Gamma-GT-Wert: Männer: 10 – 50 U/L, Frauen: 6 – 42 U/L
– GOT (AST): 5 – 40 U/L
– GPT (ALT): 5 – 40 U/L
– Bilirubin: Totalbilirubin 0,3 – 1,2 mg/dL
Ob die Werte gut oder schlecht sind, wird durch markante Farben angezeigt: Grün bedeutet, dass die Leber fit ist. Rot bedeutet, dass kein Alkohol verkauft werden darf.
Gesund werden im Restaurant
Mit der Leberwertunbedenklichkeitsbescheinigung soll das Leben der Bürger besser geschützt werden. Wer trinken möchte, muss zuerst beweisen, dass es seine Gesundheit erlaubt. Das System ist schnell und einfach: Bescheinigung vorzeigen, Personal überprüft die Farben – und schon ist klar, ob ein Bier oder ein Wasser serviert wird.
Beantragung und Kosten:
Die Bescheinigung bekommt man beim Hausarzt. Sie kostet 192 € und ist drei Monate gültig. Man kann sie wie den Führerschein immer bei sich tragen.
Pläne für die Zukunft:
Die EU prüft, diese Leberwertunbedenklichkeitsbescheinigung auch beim Kauf von Alkohol im Supermarkt vorgezeigt werden muss.
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Author: Gast Autor
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