In den allgemeinen Anti-AfD-Chor hat sich auch noch der Verein Lebenshilfe, die größte Selbsthilfeorganisation für Behindertenhilfe ist, eingereiht – und das bereits im vergangenen April, wie erst jetzt bekannt wurde. Damals wurden „Empfehlungen zum Umgang mit der AfD” veröffentlicht, in denen der gemeinnützige Verein seine Mitglieder dazu auffordert, Mitarbeiter, die sich AfD-nah äußern, rechtlich zu belangen und ihnen sogar die Mitgliedschaft zu entziehen. Die Tochtervereinigungen der Lebenshilfe sollen sich „nicht für die Etablierung der AfD in der lokalen Bürgergesellschaft“ instrumentalisieren zu lassen und sicherzustellen, „dass allen in Ihrer Vereinigung (Mitgliedern und Mitarbeitenden) bekannt ist, dass Lebenshilfe und AfD nicht vereinbar sind“.
Satzungen und Arbeitsverträge sollen daraufhin überprüft werden, ob „im Falle von menschenverachtenden Äußerungen und Handlungen“ rechtliche Schritte eingeleitet werden können, etwa „wenn Mitarbeitende oder Mitglieder über Facebook oder andere soziale Netzwerke Hass-Kommentare verbreiten“. Außerdem sollen Fortbildungen für Mitglieder und Mitarbeiter organisiert werden, um den Mitgliedern das „wahre Gesicht der AfD“ zu zeigen. Dabei soll es auch „Argumentationstrainings“ und „rechtliche Tipps“ geben. Weiter wird klargestellt, dass der Bundesvorstand ausdrücklich verbietet, die AfD zu Veranstaltungen einzuladen, weil sie „jede Gelegenheit nutzt, ihre menschenverachtenden Ansichten zu verbreiten“. Diese Hetze ist unverantwortlich. Behinderte und hilfebedürftige Menschen, die der Lebenshilfe vertrauen, werden so in Unsicherheit gewiegt und ihnen wird eingeredet, es drohe ihnen unter einer AfD – Regierungsbeteiligung Diskriminierung (wenn nicht gar Euthanasie, auch wenn dies so nicht so deutlich ausgesprochen wird).
Pauschale Diffamierung als „menschenverachtend“
Es ist dasselbe miese Spiele wie mit der gezielten Verunsicherung gut integrierter Migranten, denen nach Potsdam eingeredet wurde, “Remigration” bedeute die millionenfache Ausweisung von beliebigen Menschen mit Migrationshintergrund – was niemals von der AfD gefordert wurde und wird. Den Lebenshilfe- Tochtervereinigungen wird zudem strikt untersagt, Unterstützung der AfD annehmen, weil diese sich mit Gesprächsangeboten und Einladungen „einen demokratischen Anstrich geben und gesellschaftliche Akzeptanz vortäuschen“ würde. Man muss sich das vergegenwärtigen: Ein sich gemeinnützig nennender Verein, der sich auch noch offiziell „Offenheit, Vielfalt, Teilhabe und Inklusion“ und den entschiedenen Einsatz gegen „jegliche Form der Ausgrenzung und Diskriminierung“ auf die Fahnen schreibt und unter anderem vom Bundesfamilienministerium sowie von mehreren gesetzlichen Krankenkassen gefördert wird, ruft hier also direkt zum Mobbing und zur Entlassung von Mitarbeitern und Mitgliedern auf, die sich im Rahmen ihrer Grundrechte politisch für eine völlig legale demokratische Partei engagieren oder auch nur deren Ansichten teilen.
Diese werden pauschal und ohne jeden Beleg als „menschenverachtend“ diffamiert. Unter den Mitgliedern und Mitarbeitern der Lebenshilfe gibt es natürlich ebenfalls AfD-Anhänger. Auf deren Geld ist man aber offenbar bereit, zum Nachteil von behinderten Menschen zu verzichten, während man es in Form von Förderung durch Politik und Krankenkassen aber doch annimmt. Diesem Verein, so anerkennenswert sein soziales Engagement auf ist, müsste nach dieser unnötigen und ärgerlichen Aufgabe der parteipolitischen Neutralität eigentlich der Entzug der Gemeinnützigkeit angedroht werden werden. Zumindest die AfD sollte juristisch gegen ihn vorgehen, da er es ist, der sich “menschenverachtend” und real diskriminierend verhält – gegenüber einem Fünftel wenn nicht gar Viertel der Deutschen. (TPL)
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Author: Kurschatten
Journalistenwatch