• 23. Dezember 2024

Lebens- und Rentenversicherungen: Zu viel gezahlte Abschlusskosten zurückholen.

Lebens- und Rentenversicherungen: Zu viel gezahlte Abschlusskosten zurückholen.Versicherer können ihren Kunden nicht zweierlei Abschlusskosten in Rechnung stellen. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 2. September 2016 bekräftigt (Az. 20 U 201/15).
Teile den Beitrag mit Freunden