• 23. Dezember 2024

Kündigungsklausel bei Bausparverträgen nach Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe unzulässig.

Kündigungsklausel bei Bausparverträgen nach Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe unzulässig.Die verwendete Klausel hielt einer rechtlichen Kontrolle nicht stand. Das Gericht sah in der verwendeten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer.
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