Lilli Gomez wurde wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie war an einer Farb-Attacke auf einen Privatjet auf Sylt beteiligt.
Ein Gastbeitrag von Gordon Pankalla für Haintz Media. Erstveröffentlichung auf Herzensanwalt
Lilli Gomez (24) wird als Klimaaktivistin bezeichnet, dabei ist sie vor allem eins: eine Straftäterin.
Am 6. Dezember 2024 hatte das Amtsgericht in Niebüll Klima-Lilli wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung! In dem Verfahren in Niebüll ging es um eine Farb-Attacke der Gruppe auf Sylt im Sommer 2023. Damals drangen Klima-Kriminelle auf das Gelände des Flughafens in Westerland ein und besprühten einen dort stehenden Privatjet.
Lilli Gomez vor Gericht
Nun stand Lilli Gomez wieder wegen Sachbeschädigung im Berliner Tiergarten vor Gericht, da sie das Brandenburger Tor mit Farbe beschmiert hatte.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen beantragt. Das Ergebnis: ein Freispruch. Die Richterin meinte, dass Lilli keinen Vorsatz gehabt habe, das Brandenburger Tor dauerhaft zu beschädigen. Das Argument, an der Stelle sei zuvor ein Graffiti-Schutz aufgetragen worden. Ein völliges Fehlurteil aus dem links-grünen Tiergarten, was mit der Rechtsprechung zum § 303 StGB (Sachbeschädigung) nicht zu vereinbaren ist – die Staatsanwaltschaft prüft eine Berufung.
Nach § 303 StGB macht sich strafbar, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Als die Letzte Generation mit ihrer Serie von Straftaten loslegte, kam es sogar unter Juristen zu einer Diskussion, ob diese Straftaten (Sachbeschädigungen und Nötigungen) überhaupt rechtswidrig seien, da angeblich ein Rechtfertigungsgrund bestehen würde: Der Umweltschutz sei schließlich ins Grundgesetz aufgenommen worden, Art. 20a GG. Eine völlige Blödsinns-Diskussion von Grünen Juristen, denn wenn alles, was im Grundgesetz steht, gleichzeitig Straftaten rechtfertigen würde, da bräuchte sich niemand mehr an das materielle Recht zu halten.
Politik und Justiz versagen
Aus den Reihen der Politik fehlten klare Worte an die Letzte Generation, die eindeutig gemäß § 129 StGB als eine kriminelle Vereinigung einzustufen ist, da sie sich auf Dauer zusammengetan haben, um Straftaten zu begehen. So beließ man es der Kanzler Scholz damit, die Letzte Generation als „bekloppt“ zu bezeichnen, anstatt diese Taten klar öffentlich zu verurteilen. Gleiches sehen wir nun auch aus den Reihen der Justiz, die solche Straftäterinnen wie Klima-Lilli davonkommen lässt, mit einem fatalen Signal an die Klima-Kriminellen – macht einfach weiter, es passiert euch nichts.
Eine solche Rechtsprechung aus dem Berliner Tiergarten ist meiner Ansicht nach nur ideologisch zu erklären, rechtlich jedenfalls nicht. Denn natürlich ist das Beschmieren eines Wahrzeichens als Sachbeschädigung zu bewerten, auch und insbesondere, wenn zuvor ein Graffiti-Schutz aufgetragen wurde. Im Umkehrschluss kann dies ja nur bedeuten: Jeder, der nun einen Graffiti-Schutz aufträgt, um ein Beschmieren zu verhindern, muss damit rechnen, dass sein Eigentum beschmiert wird, da er einen Schutz aufgetragen hat – wie unsinnig ist das denn?
„Juristischer Mumpitz“
So ist es gesicherte Rechtsprechung seit Jahrzehnten, dass nur in den Fällen eine Strafbarkeit entfällt, bei denen die Substanzverletzung der Sache nur in völlig unerheblicher Art und Weise stattgefunden hat, beispielsweise wenn Kinder mit Kreidefarbe einen Bürgersteig bemalen. Eine mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache genügt jedoch für eine Beschädigung. Dabei muss die Substanzverletzung zumindest für eine gewisse Dauer erfolgen, jedoch nicht für die Ewigkeit. Dass ein Vorsatz für eine Sachbeschädigung am Brandenburger Tor gefehlt habe, weil die Klima-Lilli die Substanz des Tores nicht auf Dauer habe schädigen wollen, ist juristischer Mumpitz. Dies gestand die Berliner Klima-Richterin sogar selbst zu, als sie sagte: „Mediale Aufmerksamkeit haben Sie erreicht, dafür war kein dauerhaftes Anmalen notwendig.“ Sie haben nur dort gemalt, wo Graffiti-Schutz dran war. „Es fehlt also der Vorsatz, es dauerhaft zu beschädigen.“
Nur wenn die „Beschädigung“ der Sache wirklich mühelos zu entfernen ist – wie bei Kreidefarbe –, liegt nach der ganz gängigen Rechtsprechung keine Sachbeschädigung vor, wobei bei Kunstwerken auch eine andere Einschätzung vorherrscht. So musste sogar eine Spezialfirma mit der Beseitigung der Farbe beauftragt werden. Zweifelsfrei ist dies also keine unerhebliche Substanzverletzung, die auch eine gewisse Dauer das Ansehen des Brandenburger Tors veränderte, und die Klima-Lilli wäre daher als Wiederholungstäterin zu verurteilen gewesen, nach der Sylt-Aktion sogar zu einer Freiheitsstrafe.
„Kuscheljustiz“ ermutigt Straftäter
Die mediale Aufmerksamkeit für die Klima-Kriminellen wird aber erst dann schwinden, wenn man ihre Taten auch als das bezeichnet und verurteilt, was sie sind: nicht zu rechtfertigende Straftaten von durchgeknallten Klima-Irren, aber genau dies wollen Ideologen aus Justiz, Politik und Medien natürlich nicht. Dies sieht auch der Neuköllner CDU-Abgeordnete Christopher Förster (38) so, der den Fall als „Kuscheljustiz“, bezeichnete. „Wir haben es hier mit Wiederholungstäterinnen zu tun, die keinen Respekt vor dem Eigentum anderer haben, egal ob privat oder öffentlich.“ Solche Urteile würden andere Klima-Kriminelle ermutigen, „weil am Ende einem ja ohnehin nichts passiert“. Während man die einen aber laufen ließ, verurteilte man die Corona Widerständler noch Jahre später, sogar wegen Kinkerlitzchen, wie einem Biss in einem Fischbrötchen, in nicht ausreichender Entfernung zum Imbiss.
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Author: Bartolomäus Bootsmann
Journalistenwatch