• 9. Januar 2025

Klartext von Höcke: Der dauermissbrauchte Volksverhetzungs-Paragraph 130 gehört abgeschafft oder enger gefasst

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Jan. 8, 2025
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Vor dem AfD-Bundesparteitag in Riesa am Wochenende hat der Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke, gemeinsam mit vier weiteren Mitgliedern, einen Antrag gestellt, die Straftatbestände Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen abzuschaffen oder auf „wenige Fallgruppen“ (Paragrafen 130 bzw. 86a des Strafgesetzbuchs) zu beschränken und diese Forderung ins Bundestagswahlprogramm aufzunehmen. „Die massive Ausweitung der Anwendung politischer Straftatbestände wie der Volksverhetzung, aber auch dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bedroht mittlerweile nicht nur den für eine Demokratie essenziellen freien Diskurs, sondern auch die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Straftatbestände abgeschafft werden bzw. deren Anwendung auf wenige, allgemein bekannte Fallgruppen beschränkt wird“, heißt es in dem Antrag.

Gegenüber „Welt“ sprach Höcke von „Maulkorbparagrafen“ und einer „Aushebelung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit durch das Strafrecht“. Die „ursprüngliche Intention“ des Straftatbestands der Volksverhetzung – „Gewaltaufrufe gegen einzelne, klar definierte Bevölkerungsgruppen zu unterbinden“ – sei „in Ordnung“, allerdings sehe man „mit Sorge die Tendenz, dass die Beschreibung der Realität immer schwieriger wird, weil jede pointierte Kritik an den Zuständen, für welche das Establishment verantwortlich ist, schnell vor Gericht enden kann“. Es sei, so Höcke weiter, ein „Sonderrecht“ entstanden, das „nicht mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar“ sei. Wie richtig er mit dieser Einschätzung liegt, zeigte erst letzten Monat ein Skandalurteil gegen die 74-jährige Rentnerin Doris van Geul.

Öffentlicher Frieden gefährdet

Diese wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7.950 Euro verurteilt, weil sie die Aussage von Robert Habeck, Deutschland sei auf Zuwanderung angewiesen, um seinen Arbeitskräftebedarf zu decken, mit den Worten „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“ kommentiert hatte. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft forderte und erhielt eine harte Strafe, obwohl nichts an van Geuls Worten auch nur im Entferntesten den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. In Wahrheit ging es um die von ihr geäußerte „Politikkritik“. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, eine Verurteilung wegen Volksverhetzung könne nur dann an Meinungsäußerungen anknüpfen, „wenn sie über die Überzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkung angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressiver Emotionalisierung oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefährdende Folgen unmittelbar auslösen können“.

Die Meinungsfreiheit finde erst dann ihre Grenzen im Strafrecht, „wenn die Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen.“ Nichts davon trifft in diesem Fall zu. Die Behörden schaffen es noch nicht einmal mehr, ihre politisch-ideologisch motivierte Verfolgung harmloser Bürger zumindest nach außen mit korrekten Straftatbeständen zu bemänteln. Auch Höcke wurde im vergangenen Jahr zweimal wegen angeblicher Volksverhetzung verurteilt, weil er die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte, an der sich jahrzehntelang kein Mensch gestoßen hat, die nun aber als Leitspruch der SA tabu ist. Der 1960 eingeführte Volksverhetzungsparagraph ist zu einem reinen Kampfinstrument des taumelnden Linkstaates geworden. Er schützt den öffentlichen Frieden nicht, sondern gefährdet ihn, weil er willkürlich und rechtlich inkorrekt verwendet wird, um Regierungskritiker juristisch zu schikanieren und andere abzuschrecken. Seine von Höcke und seinen Mitstreitern geforderte Abschaffung ist daher überfällig. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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