Von Kai Rebmann
Immer wieder sieht sich die Polizei in Deutschland mit Rassismus-Vorwürfen konfrontiert. Diese erweisen sich nicht selten zwar als haltlos bis völlig hanebüchen, scheinen ihr Ziel aber dennoch zu erreichen. Nur so sind Szenen zu erklären, die sich etwa auf einem Weihnachtsmarkt im Südwesten abgespielt haben, als Rentnerinnen des Typus „Tante Erna von nebenan“ auf Messer kontrolliert wurden – um sich ja nicht des Verdachts des sogenannten „Racial Profiling“ auszusetzen.
Nun finden seit Mai auch zumindest stichprobenartige Kontrollen an den deutschen Grenzen statt. Ob diese nun ein wirkungsvolles Mittel sind, um der ungezügelten und vor allem illegalen Migration Herr zu werden oder doch nur reine Symbolpolitik, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Klar sein sollte jedoch, dass sich diese Kontrollen in erster Linie, wenn nicht gar ausschließlich auf offensichtlich Nicht-Deutsche fokussieren sollte – da sie ihren Zweck andernfalls schon von vorneherein gar nicht erfüllen können.
Diese Logik scheint allen Betroffenen auch einzuleuchten – bis jetzt! Jedenfalls wurde bis dato nichts über Klagen wegen angeblichen „Racial Profilings“ bekannt. Ein Netzwerk linker NGOs möchte das ab sofort ändern und bekommt dabei tatkräftige Unterstützung der Kirchen und einer deutschen Universität. Per Aufruf werden Kläger gesucht, die an den deutschen Grenzen potenziell diskriminiert worden sein könnten, sprich aufgrund ihrer Hautfarbe oder eines sonstigen äußerlichen Merkmals kontrolliert worden sind.
Welche Rolle spielen die Uni Gießen und die Evangelische Kirche?
Die „Bild“ zitiert aus einer E-Mail, die an den Verteiler einer NGO geschickt wurde, die sich „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ nennt: „Liebes Netzwerk, die Initiative zur Organisation einer strategischen Prozessführung gegen unionsrechtswidrige Binnengrenzkontrollen sucht aktuell nach Kläger*innen, die von Racial Profiling im Kontext von Binnengrenzkontrollen betroffen sein könnten.“
Brisant: Das Schreiben stammt von Leon Züllig und damit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Gießen – uns wurde über den dienstlichen Account des Absenders verschickt. Die Uni betont auf Nachfrage zwar, nichts mit dem Vorgang zu tun zu haben, darf sich andererseits aber nicht darüber wundern, dass genau dieser Eindruck trotzdem entsteht. Jedenfalls wurde Stand jetzt nichts über entsprechende Konsequenzen bekannt.
Weiter wird in dem Aufruf rhetorisch gefragt: „Könntest Du unser*e Kläger*in sein?“ Dies wiederum ist an einige „Voraussetzungen“ geknüpft. Potenzielle Interessenten dürfen nicht Weiß sein, müssen regelmäßig die deutsche Grenze überqueren (etwa als Pendler) und dabei mindestens einmal kontrolliert worden sein. Denn nur so lässt sich der offenbar verzweifelte Wunsch nach vermeintlichen Diskriminierungen im Rahmen der Grenzkontrollen konstruieren.
Steuergelder in Millionenhöhe fließen an NGOs
Neben der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ beteiligen sich mit „Equal Rights Beyond Borders Deutschland“ und der „Initiative für Schwarze Menschen in Deutschland“ zwei weitere einschlägige NGOs an der fast schon verzweifelten Suche nach vermeintlichen Diskriminierungsopfern. Allein letztgenannte Organisation hat seit 2021 mehr als 1,2 Millionen Euro aus dem umstrittenen Förderprogramm „Demokratie leben“ erhalten, weitere Gelder an diese und weitere NGOs flossen aus den Töpfen der Bundeszentrale für politische Bildung oder kamen von Hilfsorganisationen wie „Brot für die Welt“ (Evangelische Kirche). Zudem steht mit Clara Bünge eine Bundestagsabgeordnete der Linken an der Spitze der ebenfalls beteiligten NGO „Equal Rights Beyond Borders Deutschland“.
Es würde doch sehr überraschen, sollte dieser Aufruf nicht von Erfolg gekrönt sein. Umso spannender wird es daher sein, zu sehen, wie die Gerichte, die sich früher oder später mit dieser ideologischen Inszenierung werden auseinandersetzen müssen, dann entscheiden werden. Denn, wohlgemerkt, es geht nicht um die generelle Zulässigkeit von Kontrollen an einer EU-Binnengrenze. Es geht einzig und allein um die Frage, ob es rassistisch ist, bei Kontrollen, die illegale Migration eindämmen soll, zu allererst Ausländer, namentlich arabisch und afrikanisch aussehende Migranten, zu überprüfen – oder ebendies nicht vielmehr Sinn und Zweck der ganzen Übung ist.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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