Karlsruhe urteilt im März zum Solidaritätszuschlag. Das Bundesverfassungsgericht will am 26. März sein Urteil zum Solidaritätszuschlag verkünden.
Konkret entscheidet der Zweite Senat in Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern. Sie meinen, der ursprünglich mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begründete Solidaritätszuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Zudem kritisieren sie, dass Bezieher unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt würden. Im November hatte das Gericht mündlich in Karlsruhe verhandelt. (Az. 2 BvR 1505/20)
Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Seit 2021 müssen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger zahlen. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er im Rahmen des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ abgeschafft.
Sollte das Gericht den Zuschlag für verfassungswidrig erklären, würde das wohl die nächste Bundesregierung vor eine weitere große Herausforderung stellen. Denn für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant – die dann wegfallen könnten. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Der Senat könnte entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.
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